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Das Deaktivieren des Rechnungslegungszwecks löscht keine Daten. Daher müssen Sie Prüfen, ob unverarbeitete Buchungen gelöscht und verarbeitete Buchungen storniert werden müssen.

Bücher

Unter dem Bereich: BUCHHALTUNG - PARAMETER - GESCHÄFTSVORFÄLLE - BÜCHER - Register: "Vorgaben" - im Bereich: "Vorgabe für Rechnungslegung" - im Feld: "Zweck" kann ein Rechnungslegungszweck für die Bücher festgelegt werden. Bei der Neuanlage der Bücher wird automatisch der Wert: "Alle Rechnungslegungszwecke" gesetzt. Ein Ändern des Eintrags ist nur möglich, wenn in dem Buch keine Buchungen vorhanden sind. Der eingestellte Wert gilt als Vorschlagswert für die Erfassung der Buchungssätze in diesem Buch. Der Vorschlagswert kann abgeändert werden. Ist das Kennzeichen: "Fester Rechnungslegungszweck (Zweck darf nicht geändert werden)" hingegen aktiviert, können in diesem Buch nur Geschäftsvorfälle mit diesem definierten Rechnungslegungszweck gebucht werden. Für das Hauptbuch kann der Rechnungslegungszweck nicht geändert werden, da hier z.B. systemseitig die Stornobuchungen erzeugt werden.

Buchungen

Beim Erfassen einer Buchung wird zunächst der Vorschlagswert aus den Vorgaben für dieses Buch übernommen. Über das Feld: "Rechnungslegung" kann die Zuordnung geändert werden. Beim Verschieben oder Kopieren in ein Buch mit veränderbarem Rechnungslegungszweck, behält der Buchungssatz den Rechnungslegungszweck. Wird die Buchung in ein Buch mit festem Rechnungslegungszweck kopiert oder verschoben, wird die Buchung auf den Rechnungslegungszweck dieses Buchs umgeschrieben. Dabei wird ein entsprechender Hinweis angezeigt:

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Beim Export steuerliche Außenprüfung werden die Buchungen aus den Rechnungslegungszwecken: "Handelsrecht" und "Steuerrecht" übergeben.

Anlagenbuchhaltung

Erstellung von Inventaren

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Beim Einlesen der Buchungen in die Buchhaltung wird zunächst abgefragt, für welchen Rechnungslegungszweck die Buchungssätze eingelesen werden sollen. Anschließend wird geprüft, ob die Vorgaben des Buches ein Einlesen der gewählten Buchungen zulässt.

Eröffnungsbilanzwerte

Die Eröffnungsbilanzbuchungen, die über die Assistenten erzeugt werden, müssen für jeden Rechnungslegungszweck separat ermittelt und erstellt werden. Die Beträge für die Eröffnungsbilanzbuchungen in Abhängigkeit der Vorgaben des Buchs zum Rechnungslegungszweck ermittelt. Ist in einem Buch z.B. der Rechnungslegungszweck: "Steuerrecht" aktiviert, ermittelt das Programm die Eröffnungsbilanzwerte für die Steuerbilanz und generiert die Differenzbuchungen.

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Bei der Erstellung von Eröffnungsbilanzbuchungen unter der Registerkarte: START - im Bereich: BUCHHALTUNG - GESCHÄFTSVORFÄLLE - Schaltfläche: WEITERE - ERÖFFNUNGSBUCHUNGEN ERZEUGEN... kann über ein Auswahlfeld für den Rechnungslegungszweck definiert werden, für welchen Rechnungslegungszweck die Eröffnungsbilanzbuchungen erzeugt werden sollen. Ist das Auswahlfeld inaktiv, wurde für das Buch ein fester Rechnungslegungszweck vorbelegt bzw. parametrisiert. Bei der Erstellung der Eröffnungsbilanzbuchungen für die Handelsbilanz gibt es keine Veränderung zu dem bisherigen Verfahren. Bei abweichenden Rechnungslegungszwecken erfolgt die Berechnung wie oben angegeben.

Auswertungen

Bei der Ausgabe der Auswertungen, wie zum Beispiel die "Summen- und Saldenliste" (Aufruf erfolgt über die Registerkarte: ÜBERGEBEN/AUSWERTEN - Schaltfläche: AUSWERTEN & ÜBERTRAGEN - KONTEN SUMMEN UND SALDEN) kann der Rechnungslegungszweck ausgewählt werden. Wird der Rechnungslegungszweck: "Steuerrecht" ausgewählt, werden neben den Buchungen für das "Handelsrecht" auch die Differenzbuchungen für das "Steuerrecht" berücksichtigt. Sollen nur die Beträge für die Buchungen für die Steuerbilanz angezeigt werden, muss das Kennzeichen: "Nur Differenz-Buchungen berücksichtigen" aktiviert werden.

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Werden nur die Daten der Differenzbuchungen angezeigt, wird im Kopfbereich zusätzlich der Hinweis: "Nur Differenz-Buchungen berücksichtigen" angezeigt.

Kontengliederungen

Druckausgabe

Bei der Ausgabe der Kontengliederungen (Aufruf erfolgt über den Bereich: BUCHHALTUNG - KONTENANALYSE - KONTENGLIEDERUNGEN) kann der Rechnungslegungszweck ausgewählt werden. Wird der Rechnungslegungszweck "Steuerrecht" ausgewählt, werden neben den Buchungen für das "Handelsrecht" auch die Differenzbuchungen für das "Steuerrecht" berücksichtigt. Sollen nur die Beträge für die Buchungen für die Steuerbilanz angezeigt werden, muss das Kennzeichen: "Nur Differenz-Buchungen berücksichtigen" aktiviert werden. Wird ein anderer Rechnungslegungszweck als "Handelsrecht" angezeigt, erscheint im Kopfbereich des Drucks ein entsprechender Hinweis. Werden nur die Daten der Differenzbuchungen angezeigt, wird im Kopfbereich zusätzlich der Hinweis: "Nur Differenz-Buchungen berücksichtigen" angezeigt. Die Auswahl kann nicht getroffen werden, wenn in der Kontengliederung das Kennzeichen RECHNUNGSLEGUNGSZWECK VOR AUFBAU DER DATEN ABFRAGEN nicht gesetzt ist. Dadurch kann festgelegt werden, dass eine Auswertung nur für einen bestimmten Rechnungslegungszweck gelten soll.

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Unter PARAMETER - KONTENPLAN - KONTENGLIEDERUNGEN kann ein bestimmter Rechnungslegungszweck als Vorgabe für die Kontengliederungen hinterlegt werden. Dieser darf nicht geändert werden, wenn das Kennzeichen: "Rechnungslegungszweck vor Aufbau der Daten abfragen" aktiviert ist.

Kontenblätter und Kostenstellenblätter

Unter dem Bereich: BUCHHALTUNG - KONTENANALYSE - KONTENBLÄTTER kann eine Auswahl bzgl. der Rechnungslegungszwecke getroffen werden. Dabei ist standardmäßig: "Handelsrecht" vorausgewählt.

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