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  • Standard
  • Jahresabschluss
  • Einnahmen-Überschussrechnung
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • E-Bilanz

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Anwender, welche den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG durch den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermitteln müssen und den Kontenrahmen EÜR hinterlegt haben, haben folgende Gliederungsschemen zur Auswahl: 

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Die Gliederung 'EÜR für Formular 20xx' wurde für den Vordruck bzw. das Formular EÜR des Finanzamts erstellt. 

Haben Sie ein Gliederungsschema ausgewählt, gelangen Sie über die Schaltfläche: WEITER in das folgendes Fenster: 

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Ist das Kennzeichen: "Zeitraum frei festlegen" aktiviert kann der Zeitraum frei ausgewählt werden. Entscheiden Sie sich hier nicht für den Zeitraum Periode sondern Wirtschaftsjahr, können Sie im darunter liegenden Eingabefeld auch nur das gewünschte Jahr auswählen. 

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Nur für das Gliederungsschema der Bilanz steht Ihnen zusätzlich die Schaltfläche: PRÜFEN zur Verfügung. 

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Hierüber erfolgt eine Bilanzprüfung, ob und wodurch Aktiva / Passiva Abweichungen entstanden sind. Nach Abschluss der Prüfung werden Ihnen im Fall einer Aktiva / Passiva Abweichung in einem Protokoll genau die Buchungen mit dem entsprechenden Saldo angezeigt, welche zur dieser Abweichung führten. Als erstes sollte dann die Gliederungszuordnung geprüft werden. Über die Schaltfläche: PARAMETER - KONTENPLAN - KONTENGLIEDERUNG prüfen Sie das Schema Bilanz dahingehend, ob alle bebuchten Bilanzkonten den entsprechenden Gliederungspunkten zugeordnet sind. Auch das Gliederungsschema für die Gewinn- und Verlustrechnung sollte noch einmal in Bezug auf die Kontenzuweisung kontrolliert werden, da das Ergebnis dieser Auswertung auch in die Bilanz einfließt. 

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Sind für ein Gliederungsschema alle Vorgaben eingestellt, wird über die Schaltfläche: AUFBAUEN das Schema aufgebaut. 

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Im Bereich "AUSGABE" wird das Layout für die gewählte Kontengliederung (z.B. Bilanz) angezeigt und kann entsprechend gedruckt werden. 

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Note
titleBeachten Sie:

Mit dem EÜR Formular 2010 wurde eine Anlage für die Ermittlung der Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a eingefügt. Diese Anlage wird von ERP-complete nicht unterstützt. Damit die Software dennoch eine korrekte EÜR ausgeben kann, wurde ein neues Feld beim Druck eingefügt. Hier kann der manuell ermittelte Wert der Schuldzinsen eingetragen werden. 

Wird nun der Druck der EÜR aufgerufen, kann im Fenster "Zusatzvariablen" der Hinzurechnungsbetrag eingegeben werden. 

Nach dem Aufruf des Druckes erhalten Sie eine Info bezüglich der 'Anlage SZE': 

"Wenn Sie die Anlage SZE (Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen zur Anlage EÜR - § 4 Abs. 4a) einreichen, müssen Sie den ermittelten Wert auf der Seite "Zusatzvariablen" für die EÜR bereitstellen."

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Über die Schaltfläche: NEU AUFBAUEN 

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gelangen Sie wieder in die erste Eingabemaske, in der Sie nun die Möglichkeit haben eine andere Kontengliederung auszuwählen.