Die Anlage einer Aushilfsbeschäftigung während einer Fehlzeit ist über die Fehlzeit selbst vorzunehmen.
In der Regel wird die Lohnsteuerart: "Geringfügigbeschäftigte (Aushilfen)“ kombiniert mit der Lohnsteuerklasse: "IX Pauschale Steuer“ hinterlegt. Mit diesen Angaben werden keine ELStAM-Daten für die Berechnung herangezogen.
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