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Aufgrund der aktuellen Regelungen ist der Zusatzbeitrag (ZB) paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen.
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Aufgrund der aktuellen Regelungen ist der Zusatzbeitrag (ZB) seit dem 01.01.2019 paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen. Vor diesem Stichtag zahlten Arbeitnehmer den Zusatzbeitrag alleine. |
Zusatzbeitrag hinterlegen
Die individuellen Zusatzbeiträge sind bei der jeweiligen Einzugsstelle zu hinterlegen (STAMMDATEN - EINZUGSTELLEN). Dafür stehen die Register: "Zusatzbeitrag ab 01.01.2019" und "Zusatzbeitrag bis 31.12.2018" zur Verfügung.
Zusatzbeitrag manuell hinterlegen
Der Zusatzbeitrag kann manuell eingetragen oder aus den Vorgaben geladen werden.
Schaltfläche: BEITRÄGE HOLEN (Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung)
Für diese Funktion steht die Schaltfläche: BEITRÄGE HOLEN im Kopf der Maske zur Verfügung.
Bitte prüfen Sie diese Daten sorgfältig und nehmen Sie ggf. die notwendigen Anpassungen vor.
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Unter bestimmten Voraussetzungen ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag heranzuziehen. Dieser beträgt weiterhin 0,9 % und ist in den Systemvorgaben (PARAMETER - ABRECHNUNG) hinterlegt. |
Auswertungen / Drucke des Zusatzbeitrags
- Der Zusatzbeitrag wird auch auf dem Lohnkonto entsprechend ausgewiesen.
- Die Layouts für das Lohnjournal sowie das "Lohnjournal (erweitert)" wurden angepasst. Der Zusatzbeitrag wird im Wert der KV ausgewiesen.
- Der Zusatzbeitrag wird auch in der Lohn- und Gehaltstasche ausgewiesen. Bitte beachten Sie beim Endlos-Vordruck, dass in den kumulierten Werten der Zusatzbeitrag mit dem KV-Beitrag addiert wird.
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Hintergrundinfo zur Umbenennung des Registers: ZusatzbeitragBis 2023 gab es in der Software zwei Register für den Zusatzbeitrag. Seit 2024 gibt es ein zentrales Register für den Zusatzbeitrag.
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