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Im Kopfteil wird die Bezeichnung für die weitere Tätigkeit angegeben. Handelt es sich dabei um die Hauptbeschäftigung des Arbeitnehmers, ist die gleichnamige Option zu aktivieren. 

Register: Bruttobezug / Kennzeichen: "Entgelt der Beschäftigung darf nicht zur Beitragsermittlung herangezogen werden"

Über das Register: "Bruttobezug" wird festgelegt, ob das Entgelt aus der weiteren Beschäftigung bei der Beitragsermittlung herangezogen werden soll oder nicht. Muss das Entgelt aus der weiteren Beschäftigung bei der Beitragsermittlung herangezogen werden, so ist die Höhe des monatlichen Entgeltes und der Beitragsgruppenschlüssel sowie die Auswahl zwischen "Betriebsstätte West" und "Betriebsstätte Ost" unbedingt zu hinterlegen. 

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