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Sind alle Vorgaben erfüllt, werden die EU-Umsätze korrekt in der ZM-Meldung (Zusammenfassende Meldung) ausgewiesen. 

Den Druck erreichen Sie über Registerkarte: ÜBERGEBEN / AUSWERTEN - Schaltfläche: AUSWERTEN & ÜBERTRAGEN - EU MELDUNG DRUCKEN. 

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Im Bereich der Optionen haben Sie die Möglichkeit "eine Nullmeldung" zu drucken. 


Kennzeichen: Gleiche Umsatzsteuer-ID-Nummern zusammenfassen 

 

Wird diese Funktion aktiviert, erfolgt eine Zusammenfassung und Ausweisung der EU-Umsätze aufgrund der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID-Nummer). Dabei werden allerdings weder Adressnummer noch Name gefüllt. 

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Warning
titleAchtung!

Die Umsatzsteuer-Identnummern für die Übertragung der ZM-Meldung werden immer aus dem Buchungssatz genommen.

Wichtige Hinweise bei Übertragung der EU-Meldung (Überprüfung der UStID)

  • Die Prüfungsmeldung während der Übertragung der EU-Meldung prüft die Hinterlegung in den Buchungssätzen (und nicht länger die in den Adressen hinterlegte UStID)
  • Die Prüfung gibt bei einer nicht korrekt aufgebauten UStID einen Hinweis aus, anhand dessen Sie den Buchungssatz identifizieren können
  • Anhand der Länderkennung in der ID wird geprüft, ob die UStID korrekt aufgebaut ist
  • Es folgt eine Aufzählung der betroffenen Umsatzsteueridentnummern und die dazugehörigen Belegnummern


Kennzeichen: "Nur gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummern zulassen"

Damit bei der Zusammenfassenden Meldung auch Buchungssätze berücksichtigt werden, bei denen die UStID nicht korrekt aufgebaut ist, wurde das Kennzeichen an dieser Stelle eingebracht. So können fehlerhafte Buchungen erkannt und korrigiert werden.

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