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  • Soll / Haben - bewirkt die getrennte Ausweisung der Soll- und Habenbeträge. Ist das Kennzeichen nicht gesetzt wird der entsprechende Saldo ausgewiesen.
  • Budget - Haben Sie in Ihren Stammdatensätzen der Konten Budgetvorgaben hinterlegt, werden diese durch das Aktivieren dieser Vorgabe mit ausgewertet.
  • Vorjahre ausweisen - ermöglicht Ihnen die Erstellung von Jahresvergleichen. Um z. B. die Entwicklung der Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens beurteilen zu können, ist es erforderlich einen Vergleich zu den Ergebnissen der Vorjahre anzustellen. Aktivieren Sie diese Option, öffnet sich ein weiteres Eingabefenster 

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Eingabemöglichkeiten für Vorjahre

Folgende Einstellungsmöglichkeiten im Feld "Vorjahre ausweisen“ sind über die Eingabe der Daten möglich

1999,2000,2001,2002,2003 oder 

2003,2002,2001,2000,1999 oder 

99,00,01,02,03 oder 

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- Komma-separierte aufsteigende oder absteigende Eingabe vierstelliger oder zweistelliger Jahreszahlen werden erwartet:


  • 2015,2016,2017,2018,201 9 oder 
  • 2019,2018,2017,2016,2015 oder 
  • 15,16,17,18,19 oder
  • 19,18,17,16,15



Anstelle des Kommas kann als Eingabe für das Trennzeichen auch ein Semikolon (";") benutzt werden. In dieser Auswertung können Werte für bis zu 5 Jahren vor dem aktuellen Abrechnungsjahr dargestellt werden. Eine Anzeige von Werten die „hinter“ dem aktuellen Abrechnungsjahr liegen, also Jahre die größer sind als das aktuelle Abrechnungsjahr, ist nicht verfügbar. 

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Im Bereich "AUSGABE" wird das Layout für die gewählte Kontengliederung (z. B. Bilanz) angezeigt und kann entsprechend gedruckt werden. 

 

Note
titleBeachten Sie:

Mit Seit dem EÜR Formular 2010 wurde existiert eine Anlage für die Ermittlung der Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a eingefügt.

Diese Anlage wird von microtech büro+ nicht unterstützt. Damit die Software dennoch eine korrekte EÜR ausgeben kann, wurde ein neues Feld beim Druck eingefügt. muss das Feld "Hinzurechnungsbetrag nach § 4 Abs. 4a" beim Druck ausgefüllt werden: Hier kann der manuell ermittelte Wert der Schuldzinsen eingetragen werden. 

Wird nun der Druck der EÜR aufgerufen, kann im Fenster "Zusatzvariablen" der Hinzurechnungsbetrag eingegeben werden. 

Nach dem Aufruf des Druckes erhalten Sie eine Info bezüglich der 'Anlage SZE': 

"Wenn Sie die Anlage SZE (Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen zur Anlage EÜR - § 4 Abs. 4a) einreichen, müssen Sie den ermittelten Wert auf der Seite "Zusatzvariablen" für die EÜR bereitstellen."

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