Im Rahmen des Konjunktursteuergesetzes ist es zu Änderungen bei der Abschreibung gekommen. Diese Änderungen ermöglichen, mit dem 01. Juli 2020, als Alternative zur linearen Abschreibung die degressive Abschreibung Die Einstellungen der degressiven Abschreibung für bewegliche Anlagen oder Herstellungsgüter zu wählen. Die Einstellungen finden Sie in der Software unter BUCHHALTUNG - STAMMDATEN - Register: ANLAGEN - Schaltfläche: NEU / ÄNDERN / EINSEHEN. Vgl. hierzu auch: Erfassung von Anlagegütern.
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Zur Veranschaulichung haben wir für Sie noch zwei Beispiele für Sie bereitgestellt:
Beispiel 1 | |
Anschaffungskosten einer Maschine | 100.000 EUR |
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer | 8 Jahre |
Lineare AfA: 12,5 % von 100.000 EUR | 12.500 EUR |
Linearer AfA-Satz | 12,5 % |
Degressiver AfA-Satz: 2,5-Fache von 12,5 % | 31,25 % |
Höchstmöglicher AfA-Satz (Obergrenze) | 25 % |
Beispiel 2 |
Eine Maschine, deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 10 Jahre beträgt (linearer AfA-Satz = 10%), wird Anfang 2020 für 100.000 EUR angeschafft. In den Folgejahren wird immer vom jeweiligen Restbuchwert des Vorjahrs ausgegangen. |
Note | ||
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Die obenstehenden Angaben beziehen sich auf die gesetzlichen Vorgaben in den Kalenderjahren 2007, 2009, 2010, sowie 2020 und 2021. Für Anschaffungen außerhalb der genannten Zeiträume steht Ihnen die AfA-Art: "geometrisch-degressive Abschreibung" nicht zur Verfügung. |
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