Als Arbeitgeber, der seinen Arbeitnehmern Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz zahlen muss, sind folgende Punkte zu beachten.
Die KUG-Abrechnungsliste ist nach offizieller Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit zu füllen
In den Vordrucken ist in Spalte 2 vor vor dem Namen ein "Q" eintragen
In der Beantragung des Kurzarbeitergeldes mit den Vordrucken dem Vordruck "KUG 108 03.2020 2020" ist in Spalte 2 vor dem Namen ein "Q" einzutragen, wenn eine behördliche Anordnung nach § 56 Infektionsschutzgesetz zur Quarantäne für den betroffenen Arbeitnehmer aufgrund einer Corona-Erkrankung vorliegt.
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Die benötigte Angabe "Q" vor Spalte 2 tragen Sie bitte nach Ausdruck des Antrages manuell ein. |
Der KUG-Antrag unter 1234567890 PERSONAL - ÜBERGEBEN / AUSWERTEN - AUSWERTEN & ÜBERTRAGEN - KURZARBEITERGELD DRUCKEN - Register: ARBEITSAMT - KUG-ABRECHNUNGSLISTE wird ab dem Abrechnungsmonat März 2020 auf Grundlage des "Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld" aufgebaut.
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