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Können Sie nach einem Ausfall der Sicherheitseinrichtung die Inbetriebnahme Ihrer Registrierkasse wiederherstellen, sind laut §17 die Belegdaten gemäß §132a Abs. 3 BAO als Sammelbeleg mit einem Nullbetrag zu erfassen und entsprechend zu signieren. Dabei erlaubt das Gesetz, dass der Sammelbeleg NACH dem ersten signierten Beleg nach der Wiederinbetriebnahme erzeugt werden kann. Hierfür analysiert ERP-complete die Software die zuvor erstellten und nicht signierten Belege und fast alles automatisch in einem neuen Beleg zusammen. 

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