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2.21. Von Arbeitgeber finanzierte Jobtickets für Arbeitnehmer zukünftig immer mit 25% pauschal versteuert
2.22. Ermäßigte Ermäßigter Steuersatz für E-Books und E-Papers sowie für Frauenhygieneartikel eingeführt
3.
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Finanzbuchhaltung
3.1. E-Bilanz Taxonomie 6.2. wurde implementiert
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In der Satzung der Krankenkassen kann vorgesehen sein, dass die bei Beschäftigungsverboten anfallenden Beitragsanteile pauschal mit einem Erstattungssatz von 20 Prozent abgegolten werden. Neu ist, dass im Jahr 2020 in den Einzugsstellen nun der pauschale Zuschlag des fortgezahlten Arbeitsentgeltes (Feldwert 3 im AAG/Umlageverfahren) ausgewählt werden kann, sofern die jeweilige Krankenkasse dies anbietet. In der Software wurden die fachlichen Änderungen in der Schemadatei Schema-Datei zur Beitragssatzdatei berücksichtigt.
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Die erste Pauschale bezieht sich auf Dienstreisen, die länger als 8 Stunden andauern, beziehungsweise auf die Anreise und Abreisetage - diese wird zum neuen Jahr von 12 Euro auf 14 Euro zum neuen Jahr Euro angehoben.
Auch bei der ganztägigen Abwesenheit gibt es Änderungen: Diese Pauschale wird ab Januar 2020 von 24 € auf 28 € angehoben. Diese Pauschale greift, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich den ganzen Tag (von 00:00 bis 23:59) geschäftlich unterwegs ist. Diese Pauschale betrifft u.a. mehrtägige Geschäftsreisen.
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Die Umsatzsteuer auf Produkte zur Monatshygiene wurde von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Das Gleiche gilt für elektronische Bücher und Zeitungen. Für diese sind nur noch 7 Prozent Mehrwertsteuer fällig in 2020.
3. Finanzbuchhaltung
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Der Import sowie Export von Dateien nach und aus büro+/ERP-complete heraus wurde verbessert. Für diesen Zweck wurde die DATEV-Schnittstelle aktualisiert. So können nun z. B. die Daten eines Steuerberaters einfacher nach büro+/ERP-complete exportiert werden, da keine manuellen Anpassungen mehr für das Einladen der Daten notwendig sind.
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