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1. Allgemeine Informationen

1.1. Neue Formulare 2020

1.2. Empfohlenes Vorgehen für Lohnanwender

1.3. Systemvorgaben zur Nettolohnberechnung 2020


2. Lohnbuchhaltung

2.1. Aktualisierung der Digitalen Lohnschnittstelle

2.2. Die neuen und die überarbeiteten Tätigkeitsschlüssel der Bundesagentur für Arbeit sind im Programm enthalten

2.3. Verwendungszweck im AAG-Verfahren wird Datenschutz-konform gefüllt

2.4. Teilnahme der beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer am ELStAM-Verfahren

2.5. Ausgeschiedene Mitarbeiter können im Sinne des Datenschutzes gelöscht werden

2.6. Option, die neuen Geschlechter "divers" und "unbestimmt", für Mitarbeiter zu hinterlegen

2.7. Erweiterte Fehlerprüfung bei A1-Bescheinigungen

2.8. A1-Antragsbestätigung ist aus der Software heraus zu drucken

2.9. Neuanlage von Lohnarten mit maximal 8 Zeichen

2.10. Hinweis auf nicht mehr gültige Berufsgenossenschaften

2.11. Beitragssatzdatei wurde erweitert (u.a. um pauschalen Zuschlag des fortgezahlten Arbeitsentgeltes)

2.12. Anstieg gesetzlicher Mindestlohn

2.13. Neue Sachbezugswerte

2.14. Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages

2.15. Anhebung Verpflegungspauschale

2.16. Mehrfache Änderung der Steuerklassen für Eheleute im laufenden Kalenderjahr

2.17. Aufbewahrungsfrist für Steuerunterlagen

2.18. Anhebung Kleinunternehmergrenze

2.19. Anhebung Pauschalierungsgrenze für Beiträge des Arbeitgebers zur Gruppenunfallversicherung

2.20. Freibetrag für Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung angehoben

2.21. Von Arbeitgeber finanzierte Jobtickets für Arbeitnehmer zukünftig immer mit 25% pauschal versteuert

2.22. Ermäßigte Steuersatz für E-Books und E-Papers sowie für Frauenhygieneartikel eingeführt


3. FiBu

3.1. E-Bilanz Taxonomie 6.2. wurde implementiert

3.2. Neues Format bei USt-ID-Nummer von niederländischen Geschäftspartnern (Einzelunternehmer)

3.3. Verbesserter DATEV-Export/-Import


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1. Allgemeine Informationen

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Ab 01.01.2020 gelten die folgenden Beitragsbemessungsgrenzen:



Kranken- und Pflegeversicherung:
alle Bundesländer (monatlich / jährlich): 4.687,50 Euro / 56.250,00 Euro
Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (monatlich / jährlich)5.212,50 Euro / 62.550,00 Euro


Renten- und Arbeitslosenversicherung:
alte Bundesländer (monatlich / jährlich): 6.900,00 Euro / 82.800,00 Euro
neue Bundesländer - ohne Berlin (monatlich / jährlich): 6.450,00 Euro / 77.400,00 Euro


Bezugsgröße in der Sozialversicherung:
alte Bundesländer (monatlich / jährlich): 3.185,00 Euro / 38.220,00 Euro
neue Bundesländer (monatlich / jährlich): 3.010,00 Euro / 36.120,00 Euro


Ab dem 01.01.2020 gelten folgende Beitragssätze und Grenzwerte:



Krankenversicherung: allgemein / ermäßigt 14,60 % / 14,00 %
durchschnittlicher KV Zusatzbeitrag (individueller Zusatzbeitrag ist den Einzugsstellen/Krankenkassen zu entnehmen)1.10 %
Beitragszuschuss AG zur KV342,19 Euro
Rentenversicherung: 18.60 %
Arbeitslosenversicherung:2,40 %
Pflegeversicherung:3,05 %
Pflegeversicherung Sachsen:

AGA 1,025 %

ANA 2,025 %

zusätzlicher Beitragssatz zur PV für kinderlose Mitglieder, die das 23. Lebensjahr vollendet haben: 0,25 %
Insolvenzgeldumlage: 0,06 %
Pauschale Krankenversicherung: 13,00 %
Pauschale Rentenversicherung: 15,00 %
Pauschale Krankenversicherung (für Privathaushalte): 5,00 %
Pauschale Rentenversicherung (für Privathaushalte): 5,00 %
Pauschalsteuer (an Bundesknappschaft): 2,00 %
monatliche Geringfügigkeitsgrenze: 450,00 Euro
monatliche Geringverdienergrenze: 325,00 Euro
Übergangsbereichzwischen 450,01 Euro und 1.300,00 Euro


Faktor F: 0,7547
Beitragsbemessungsgrundlage zum Aufstockungsbeitrag zur RV ist das erzielte Arbeitsentgelt:mind. 175,00 Euro
Vollarbeiterrichtwert: 1560 Stunden

2. Lohnbuchhaltung

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Aktualisierung_der_Digitalen_Lohnschnittstelle
Aktualisierung_der_Digitalen_Lohnschnittstelle
2.1. Aktualisierung der Digitalen Lohnschnittstelle

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