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Die Preisangaben- und Fertigpackungsverordnung verpflichtet Einzelhändler, ihre Waren mit dem Grundpreis auszuzeichnen.
Auszeichnen muss derjenige, der Waren an den Letztverbraucher Endverbraucher gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise abgibt. Betroffen sind also nicht nur typische Einzelhändler, sondern alle Unternehmer, die an Verbraucher verkaufen.

Der Grundpreis ist für Deutschland in § 2 der Preisangabenverordnung geregelt.

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Wie Sie die Grundpreisberechung Weitere Informationen zur Grundpreisberechung finden Sie in büro+/ ERP-complete verwenden können erfahren Sie unter : https://confluence.microtech.de/display/PV19/ im Kapitel: Grundpreisberechnung