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Definition "Mehrzweck-Gutschein"

Ein "Mehrzweck-Gutschein" ist ein Gutschein, welcher sich auf das Unternehmen bezieht, bei dem dieser eingelöst werden kann.Da der "Mehrzweck-Gutschein" nicht auf einen bestimmten Gegenstand oder eine Dienstleistung festgelegt ist, deshalb wird dieser beim Verkauf nicht mit der Mehrwertsteuer dieses Gutscheins die Mehrwertsteuer nicht berechnet. Hintergrund ist, dass erst bei der Einlösung eines "Mehrzweck-Gutscheins" ein Umsatzsteuer-pflichtiger Vorgang ausgelöst wird.

Definition "Einzweck-Gutschein"

Um einen "Einzweck-Gutschein" handelt es sich, wenn der Ort der Leistung und die geschuldete Steuer bereits zum Zeitpunkt der Ausgabe feststehen. In diesem Fall gilt die angegebene Leistung bereits mit der Übertragung des Gutscheins als ausgeführt, entsprechend wird die Mehrwertsteuer schon beim Verkauf des Gutscheins abgeführt.

Gesetzliche Grundlage

Zum 01.01.2019 hat sich die Umsatzsteuerliche Umsatz-steuerliche Behandlung von Gutscheinen geändert. Mit § 3 Abs. 13-15, 10 Abs. 1 UStG wurde die sogenannte Gutschein-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2016/1065) in nationales Recht umgesetzt.

Für "Mehrzweck-Gutscheine" hat sich nicht viel geändert, hier wird weiterhin beim Verkauf die Mehrwertsteuer nicht berechnet.

Bei Einzweck„Einzweck-Gutscheinen hingegen wird der eigentliche Umsatz als Umsatzsteuer-pflichtige Einnahme eingetragen. Zusätzlich wird der Wert des Gutscheins als „negative“ Einnahme ebenfalls Umsatzsteuer-pflichtig eingetragen. Die positive Einnahme und negative Ausgabe gleichen sich somit aus.

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Gutschein" hingegen wird die Mehrwertsteuer sofort beim Kauf des Gutscheins fällig. Der "Einzweck-Gutschein" ist ein Gutschein, bei dem der Ort der Lieferung oder der sonstigen Leistung sowie die geschuldete Steuer bereits zum Zeitpunkt der Ausstellung des Gutscheins feststehen.

Ausstellen eines Mehrzweck-Gutscheins

Zum Ausstellen eines Mehrzweck-Gutscheins muss der zuvor angelegte Gutscheinartikel in der Kasse fakturiert werden. Dadurch wird ein neuer Gutschein unter Registerkarte: ÜBERGEBEN / AUSWERTEN – ZWISCHENBELEGE angelegt.

Einlösen eines Mehrzweck-Gutscheins

Um einen zuvor ausgestellten Mehrzweck-Gutschein einzulösen, wählt man in der Kasse über die Schaltfläche: ANZEIGE die Option: OFFENE GUTSCHEINE aus (siehe Kapitel: Schaltflächen der Kasse - Schaltflächenleiste ). Dort kann nun der Gutschein ausgewählt und mit der Schaltfläche: ÜBERNEHMEN in die Kasse übertragen werden. 

Wird ein Mehrzweck-Gutschein eingelöst, erhalten Sie auf dem Beleg eine entsprechende Ausweisung der gekauften Artikel, des eingelösten Gutscheins sowie eine entsprechende Ausweisung in der Fußzeile. 

 

Ausdrucken eines Mehrzweck-Gutscheins

Vor dem ersten Druck eines Mehrzweck-Gutscheins sind noch die folgenden weiter oben in diesem Kapitel beschriebenen Voreinstellungen zu treffen. 

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