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Auf der Registerkarte: ÜBERGEBEN / AUSWERTEN befindet sich u.a. die Schaltfläche: MONATSABSCHLUSS

...

Im Abrechnungsmonat Dezember  wird besitzt die Schaltfläche für den Monatsabschluss etwas anders ausschauen.eine abweichende Beschriftung: 

„Jahresabschluss für 2xxx“. 

...

Fehlerhafte Abrechnungen prüfen und korrigieren Sie über den Bereich Erfassung. 

Beispiel 1: Hinweis – „Der Tätigkeitsschlüssel zur ausgeübten Tätigkeit muss von der Bundesagentur für Arbeit vergeben sein"

Bekommen Sie z. B. für einen Mitarbeiter im Protokoll folgendes angezeigt: 

...

  • Rufen Sie in den Bereich Stammdaten – Mitarbeiter die Personalnummer 1003 auf und gehen auf das Register Lohn – Abrechnungsdaten. Hier öffnen Sie im Bereich Daten zum Beschäftigungsverhältnis – Abrechnungsvorgaben die Abrechnungsvorgaben ab 01.06.202x. 
  • Im Bereich Datensatzstatus bekommen Sie hier die Felder mit fehlerhaften Hinterlegungen angezeigt. 
  • Gehen Sie im Datensatzstatus auf den Pfeil im runden Bogen und wechseln Sie über den Hyperlink im Pfeil automatisch in das Feld, welches aktualisiert werden muss

Beispiel 2: Fehler – Der Mitarbeiter wurde ohne Bezüge und ohne eine Fehlzeit abgerechnet

Bekommen Sie z. B. für einen Mitarbeiter im Protokoll folgendes angezeigt: 

...

  • Rufen Sie für diesen Mitarbeiter die Bruttolohnerfassung für den Januar auf. Hinterlegen Sie die Bezüge oder das Brutto-Gehalt (Weitere Infos hierzu im Kapitel: "Erfassen der Abrechnung (Bruttolohnerfassung / Lohnkonto)").
  • Soll der Mitarbeiter wirklich ohne Bezüge abgerechnet werden, dann hinterlegen Sie im Mitarbeiter eine Fehlzeit. Öffnen Sie dazu den Mitarbeiterdatensatz „9000“ über ändern und gehen auf das Register: „Lohn – Abrechnungsdaten“. Hier öffnen Sie im Bereich Daten zum Beschäftigungsverhältnis die Fehlzeiten und tragen die Fehlzeit mit der entsprechenden Art der Fehlzeit ein. Der Mitarbeiter wird im Anschluss als fehlerhaft angezeigt. Weitere Informationen zum Thema "Fehlzeiten" finden Sie auch in unserer Online-Hilfe.
Warning
titleBeachten Sie:

Alle Protokolleinträge mit dem roten X-Symbol müssen abgearbeitet sein, bevor der Monatsabschluss erneut aufgerufen wird.

Fehlende Übertragung des Lohnnachweis blockiert Monatsabschluss

Sofern die Software feststellt, dass noch Lohnnachweise zu übertragen sind, erfolgt ein Abbruch des Monatsabschluss mit einem Hinweis, weshalb dieser nicht durchgeführt werden kann.

Note
titleBeachten Sie:

Im Zusammenhang mit dem Jahreswechsel gilt:

Sofern noch Monatsabschlüsse aus dem Vorjahr fehlen, muss dies spätestens nach 2 Monaten erledigt sein, da der Monatsabschluss erst dann wieder durchgeführt werden kann, wenn auch die Lohnnachweise für das Vorjahr übertragen sind.