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title | Tipp: |
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1. Prüfung auf Anmeldepflicht zu OSS mittels Auswertung
In microtech büro+ erhalten Sie in allen Ausbaustufen eine Auswertung, mit der Sie eine Information darüber bekommen, ob bisher getätigte oder künftige Umsätze vorliegen, die unter OSS fallen.
Um die Auswertung zu erhalten, navigieren Sie in den Bereich: VERKAUF - VORGÄNGE - Register: ARCHIV VORGÄNGE - Schaltfläche: LISTEN - Eintrag: "UMSATZLISTE NACH LÄNDERN". Diese steht zur Verfügung als:
- Umsatzliste nach Ländern (Einzelbelege)
- Umsatzliste nach Ländern (nur Summen)
Info | ||
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Diese Auswertungs-Liste ist auch für die Meldung wichtig. |
Vor der Ausgabe erhalten Sie im Bereich "Auswahl und Drucker" die Möglichkeit die Sortierung anzupassen. Wählen Sie hier mittels der Auswahl den Eintrag: "Archiv Vorgänge nach Land der Lieferanschrift".
Wählen Sie außerdem den Zeitraum, für den die Auswertung erfolgen soll:
- Kennzeichen: "Zeitraum beachten" aktivieren
- Kennzeichen: "Zeitraum frei festlegen" aktivieren
- Zeitraum: z. B. Januar bis Juni 2021 (um alle Umsätze seit Jahresbeginn zu beachten)
- Auswahl nach: Monat
Wählen Sie nun die Schaltfläche: AUSGEBEN.
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title | Beachten Sie: |
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Die Layouts beachten standardmäßig die gebuchte Vorgänge der Vorgangsarten:
- Rechnung I
- Rechnung II
- Schlussrechnung
- Abschlagsrechnung
- Gutschrift
Sollten Sie abweichende Vorgangsbezeichnungen oder weitere zu berücksichtigende Vorgangsarten verwenden, muss der Filter in den Layouts angepasst werden.
UI Expand | ||
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Gehen Sie hierzu im Bereich: VORGÄNGE auf Schaltfläche: LISTEN - AUSGABE BEARBEITEN. Wählen Sie im sich nun öffnen Fenster das zu ändernde Layout und passen Sie dies über: Gestalten an. Im Layout-Gestalter wählen Sie das: Register: PROJEKT - Filter an, um entsprechende Änderungen durchzuführen. |
1. Prüfung auf Anmeldepflicht zu OSS mittels Auswertung
In microtech büro+ erhalten Sie in allen Ausbaustufen eine Auswertung, mit der Sie eine Information darüber bekommen, ob bisher getätigte oder künftige Umsätze vorliegen, die unter OSS fallen.
Um die Auswertung zu erhalten, navigieren Sie in den Bereich: VERKAUF - VORGÄNGE - Register: ARCHIV VORGÄNGE - Schaltfläche: LISTEN - Eintrag: "UMSATZLISTE NACH LÄNDERN". Diese steht zur Verfügung als:
- Umsatzliste nach Ländern (Einzelbelege)
- Umsatzliste nach Ländern (nur Summen)
Info | ||
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Diese Auswertungs-Liste ist auch für die Meldung wichtig. |
Vor der Ausgabe erhalten Sie im Bereich "Auswahl und Drucker" die Möglichkeit die Sortierung anzupassen. Wählen Sie hier mittels der Auswahl den Eintrag: "Archiv Vorgänge nach Land der Lieferanschrift".
Wählen Sie außerdem den Zeitraum, für den die Auswertung erfolgen soll:
- Kennzeichen: "Zeitraum beachten" aktivieren
- Kennzeichen: "Zeitraum frei festlegen" aktivieren
- Zeitraum: z. B. Januar bis Juni 2021 (um alle Umsätze seit Jahresbeginn zu beachten)
- Auswahl nach: Monat
Wählen Sie nun die Schaltfläche: AUSGEBEN.
Note | |||||
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Die Layouts beachten standardmäßig die gebuchte Vorgänge der Vorgangsarten:
Sollten Sie abweichende Vorgangsbezeichnungen oder weitere zu berücksichtigende Vorgangsarten verwenden, muss der Filter in den Layouts angepasst werden.
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Beispiel 1: Umsatzsteuerschwelle für OSS wird sehr wahrscheinlich nicht für das Gesamtjahr erreicht
Nun erscheint die Auswertung der Umsatzsteuerschwelle. Die Gesamtsummer aller Länder (ohne UStIDNr) beträgt für den gewählten Zeitraum 0 Euro (Schwellenwert für das Gesamtjahr: 10.000 Euro).
Es wurden keine Umsätze erwirtschaftet, die eine Registrierung für das OSS-Verfahren notwendig machen. Bleibt dieser Wert für das aktuelle Jahr unter dem Schwellenwert von 10.000 Euro, ist keine Aktion erforderlich.
Beispiel 2: Umsatzsteuerschwelle für OSS wird voraussichtlich für das Gesamtjahr erreicht
In der Auswertung der Umsatzsteuerschwelle beträgt die Gesamtsumme aller Länder (ohne UStIDNr) für den gewählten Zeitraum 4.468 Euro (Schwellenwert für das gesamte Kalenderjahr: 10.000 Euro).
Es muss angenommen werden, dass bei exakt gleichbleibenden Umsatz in diesen EU-Ländern, ein Umsatz im Gesamtjahr von um die 8.936 Euro erwartet werden kann. Der Abstand zur Schwelle für das Gesamtjahr von 10.000 Euro würde somit knapp 1.064 Euro betragen. Da der Abstand zur Schwelle gering ist, könnte eine Registrierung für das OSS-Verfahren notwendig werden. Behalten Sie Ihre Umsätze deshalb durch eine monatliche Auswertung im Überblick.
Beispiel 3: Umsatzsteuerschwelle für OSS wird sehr wahrscheinlich für das Gesamtjahr erreicht
In der Auswertung für das erste Halbjahr wurde eine Summe von 9.500 Euro für die Gesamtsumme aller Länder (ohne UStIDNr) ermittelt
Beispiel 1: Umsatzsteuerschwelle für OSS wird sehr wahrscheinlich nicht für das Gesamtjahr erreicht
Nun erscheint die Auswertung der Umsatzsteuerschwelle. Die Gesamtsummer aller Länder (ohne UStIDNr) beträgt für den gewählten Zeitraum 0 Euro (Schwellenwert für das Gesamtjahr: 10.000 Euro).
Es wurden keine Umsätze erwirtschaftet, die eine Registrierung für das OSS-Verfahren notwendig machen. Bleibt dieser Wert für das aktuelle Jahr unter dem Schwellenwert von 10.000 Euro, ist keine Aktion erforderlich.
Beispiel 2: Umsatzsteuerschwelle für OSS wird voraussichtlich für das Gesamtjahr erreicht
In der Auswertung der Umsatzsteuerschwelle beträgt die Gesamtsumme aller Länder (ohne UStIDNr) für den gewählten Zeitraum 4.468 Euro (Schwellenwert für das gesamte Kalenderjahr: 10.000 Euro). Es muss Da für das zweite Halbjahr angenommen werden kann, dass bei exakt gleichbleibenden Umsatz in diesen EU-Ländern, ein Umsatz im Gesamtjahr von um die 8.936 Euro erwartet werden kann. Der Abstand zur Schwelle für das Gesamtjahr von 10.000 Euro würde somit knapp 1.064 Euro betragen. Da der Abstand zur Schwelle gering ist, könnte eine Registrierung für das OSS-Verfahren notwendig werden. Behalten Sie Ihre Umsätze deshalb durch eine monatliche Auswertung im Überblick.
Beispiel 3: Umsatzsteuerschwelle für OSS wird sehr wahrscheinlich für das Gesamtjahr erreicht
In der Auswertung für das erste Halbjahr wurde eine Summe von 9.500 Euro für die Gesamtsumme aller Länder (ohne UStIDNr) ermittelt (Schwellenwert für das gesamte Kalenderjahr: 10.000 Euro). Da für das zweite Halbjahr angenommen werden kann, dass Sie mehr als 500 Euro Umsätze im gleichen Zeitraum in diesem Bereich erwirtschaften werden, ist die Notwendigkeit einer Anmeldung für das OSS-Verfahren sehr wahrscheinlich.
Note | ||
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Der Abruf dieser Auswertung wird im Idealfall regelmäßig durchgeführt: Diese Auswertung sollte einmal im Monat erfolgen, da Ihr Unternehmen auch zu einem späteren Zeitpunkt unter die Regelungen von OSS fallen könnte. Kontrollieren Sie deshalb regelmäßig Ihre Umsätze. |
Sie mehr als 500 Euro Umsätze im gleichen Zeitraum in diesem Bereich erwirtschaften werden, ist die Notwendigkeit einer Anmeldung für das OSS-Verfahren sehr wahrscheinlich.
Note | ||
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Der Abruf dieser Auswertung wird im Idealfall regelmäßig durchgeführt: Diese Auswertung sollte einmal im Monat erfolgen, da Ihr Unternehmen auch zu einem späteren Zeitpunkt unter die Regelungen von OSS fallen könnte. Kontrollieren Sie deshalb regelmäßig Ihre Umsätze. |
Info | ||
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Das | ||
Info | ||
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Das OSS-Verfahren betrifft nur den Umsatz, welcher in Zusammenhang mit Endkunden erwirtschaftet wurde (B2C mit dem EU-Ausland: Business to Customer). Private Endkunden besitzen i. d. R. keine Umsatzsteuer-ID-Nummer. Das B2B-Geschäft (Business to Business) fällt nicht unter die OSS-Regelung, dieses wird weiter mittels Umsatzsteuer-ID über die ZM-Meldungen versandt. |
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Nachdem der Assistent zur Anlage ausländischer Umsatzsteuerschlüssel für OSS durchlaufen wurde, kann nach Fertigstellung über die Registerkarte: "Übergeben/Auswerten" ein Protokolleintrag eingesehen werden. In diesem Eintrag wird unter anderem festgehalten, für welche Länder ein ermäßigter bzw. Standard EU-Umsatzsteuerschlüssel angelegt wurde. Weitere Informationen zum Aufruf der Protokolle: Protokollübersicht (Protokolle verwalten).
Tip | ||
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Sie können den Assistenten mehrfach ausführen, also auch ein zweites oder drittes Mal usw. Bei jedem erneuten Aufruf weist der Assistent, welche Sätze bereits übernommen wurden. Einmal ausgewählt, ist der Wert dann aktiviert und erscheint im Assistent nicht mehr zur Auswahl (siehe im oberen Bild die Einträge zu "Frankreich"). Der Assistent speichert den Wert aufgrund der vorliegenden Daten - Datengrundlage sind die von der EU zur Verfügung gestellten Werte. Nutzen Sie auch die Website der EU, um einen Überblick über die verfügbaren Steuersätze zu bekommen. |
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Warning | ||
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Aufgrund des Assistenten oder der von Ihnen manuell vorgenommen Belegung in den Landeszuweisungen muss nicht in jeden Artikel ein abweichender ausländischer Steuersatz angelegt werden. Dies ist schon mit der Zuweisung passiert. Unter Umständen sind in den Artikeln bereits ausländische Steuerschlüssel angelegt. Die Priorisierung von büro+ ist wie folgt:
Tipp: Sollten Sie bereits vor der Einführung des OSS-Verfahrens "Abweichende Steuerschlüssel für Auslandskunden" in den Artikeln vergeben haben, prüfen Sie diese bitte. |
Bei der Aktivierung des Kennzeichens ist über die Schaltfläche mit den drei Punkten "..." ein zusätzliches Fenster mit der Tabelle der abweichenden Steuerschlüssel verfügbar. Über ein Auswahl-Menü können Sie die Werte kontrollieren und mittels Drop-Down-Menü die Werte ändern, sofern dies notwendig ist.
Tip | ||
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In unserem microtech-Blog-Artikel: "Alles Neue zum Thema One Stop Shop (OSS)" stellen wir Ihnen eine kompakte Übersicht über das One Stop Shop-Verfahren zur Verfügung: In diesem Hilfe-Artikel zeigen wir Ihnen die einzelnen Schritte, die im Rahmen der Benutzung innerhalb der Software vorzunehmen sind. |
6. Berücksichtigung des Leistungsdatum im Vorgang
Die abweichenden Steuerschlüssel des OSS-Verfahrens werden aufgrund des Leistungsdatums beachtet.
Beispiel:
- Arbeitstag ist der 23.06.2021
- Ein Kunde aus dem EU-Ausland ohne Steuer-ID hat eine Bestellung aufgegeben, die am 01.08. des Jahres ausgeführt werden soll
- Es wurde ein Vorgang "RE12100008" mit Datum 23.06.2021 erfasst
- In den Positionen ist das Leistungsdatum mit 01.08.2021 hinterlegt
→ Die abweichenden Steuerschlüssel des OSS Verfahrens werden aufgrund des Leistungsdatums erkannt und automatisch passend eingefügt.
7. Abführung der Umsatzsteuer durch elektronische Schnittstelle eines Marktplatzbetreibers
Sollte die Umsatzsteuer bereits für Fälle, die unter OSS fallen, bereits durch den Marktplatzbetreiber abgeführt werden, kann über ein Feld im Vorgang auf dem Register: ADR.-KENNZEICHEN diese Information eingepflegt werden.
Für das Feld: "USt durch elektr. Schnittstelle" stehen folgende Werte zur Verfügung:
- Ja
- Nein
- Unbekannt
Als Vorgabewert ist "Unbekannt" ausgewählt.
Beispiel:
Als Unternehmer verkaufen Sie Artikel über Plattformen. Je nach Ausgangsland, Zielland und Wert der zu liefernden Ware, wird die zu entrichtende Umsatzsteuer ggf. bereits durch die Plattform abgeführt oder muss vom Unternehmer entrichtet werden.
Weitere Informationen finden Sie in unserem speziellen Artikel zu dieser Thematik:
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Tipp: Sollten Sie bereits vor der Einführung des OSS-Verfahrens "Abweichende Steuerschlüssel für Auslandskunden" in den Artikeln vergeben haben, prüfen Sie diese bitte. |
Bei der Aktivierung des Kennzeichens ist über die Schaltfläche mit den drei Punkten "..." ein zusätzliches Fenster mit der Tabelle der abweichenden Steuerschlüssel verfügbar. Über ein Auswahl-Menü können Sie die Werte kontrollieren und mittels Drop-Down-Menü die Werte ändern, sofern dies notwendig ist.
Tip | ||
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In unserem microtech-Blog-Artikel: "Alles Neue zum Thema One Stop Shop (OSS)" stellen wir Ihnen eine kompakte Übersicht über das One Stop Shop-Verfahren zur Verfügung: In diesem Hilfe-Artikel zeigen wir Ihnen die einzelnen Schritte, die im Rahmen der Benutzung innerhalb der Software vorzunehmen sind. |
6. Berücksichtigung des Leistungsdatum im Vorgang
Die abweichenden Steuerschlüssel des OSS-Verfahrens werden aufgrund des Leistungsdatums beachtet.
Beispiel:
- Arbeitstag ist der 23.06.2021
- Ein Kunde aus dem EU-Ausland ohne Steuer-ID hat eine Bestellung aufgegeben, die am 01.08. des Jahres ausgeführt werden soll
- Es wurde ein Vorgang "RE12100008" mit Datum 23.06.2021 erfasst
- In den Positionen ist das Leistungsdatum mit 01.08.2021 hinterlegt
→ Die abweichenden Steuerschlüssel des OSS Verfahrens werden aufgrund des Leistungsdatums erkannt und automatisch passend eingefügt.
7. Abführung der Umsatzsteuer durch elektronische Schnittstelle eines Marktplatzbetreibers
Sollte die Umsatzsteuer bereits für Fälle, die unter OSS fallen, bereits durch den Marktplatzbetreiber abgeführt werden, kann über ein Feld im Vorgang auf dem Register: ADR.-KENNZEICHEN diese Information eingepflegt werden.
Für das Feld: "USt durch elektr. Schnittstelle" stehen folgende Werte zur Verfügung:
- Ja
- Nein
- Unbekannt
Als Vorgabewert ist "Unbekannt" ausgewählt.
Beispiel:
Als Unternehmer verkaufen Sie Artikel über Plattformen. Je nach Ausgangsland, Zielland und Wert der zu liefernden Ware, wird die zu entrichtende Umsatzsteuer ggf. bereits durch die Plattform abgeführt oder muss vom Unternehmer entrichtet werden. Sofern eine unterstützte Plattform die Abführung der Umsatzsteuer übernimmt, wird das Feld "USt durch elektr. Schnittstelle" automatisch gefüllt.
Weitere Informationen finden Sie in unserem speziellen Artikel zu dieser Thematik:
Warning | ||
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Das Feld: "USt durch elektr. Schnittstelle" beeinflusst die Steuerberechnung! Der Feldwert sollte deshalb nur automatisch von der Schnittstelle gefüllt werden, niemals manuell! Bei nicht unterstützen Plattformen ist das Feld nicht weiter zu beachten (Der Standard-Wert für nicht unterstützte Plattformen ist dann als „unbekannt“ eingetragen). |
Tip | |||||
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Das Feld: Abführung Umsatzsteuer durch elektronische Schnittstelle [USteSst] lässt sich z. B. auch in der Tabellenansicht der Vorgänge einblenden.
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8. Land des Lieferbeginns
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Note | ||
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Die Hinterlegungen, die bereits für das MOSS-Verfahren hinterlegt wurden, werden über das neue Verfahren nicht überschrieben. Lesen Sie hierzu auch nachfolgende Artikel des bisherigen Verfahrens und kontrollieren Sie ggf., ob Anpassungen notwendig sind:
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Tip | ||
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Weitere Informationen zum Thema: One Stop Shop erhalten Sie auch in unserem kostenlosen Webinar: One Stop Shop (OSS) und was ist eigentlich BOP? Die Aufzeichnung des Webinars vom 14.07.2021 können Sie weiterhin abrufen: Anmeldung zum kostenlosen Webinar. Zusammenfassende Informationen erhalten Sie auch in unserem microtech Blog. |