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Liegt im Zertifikatsspeicher bereits ein Zertifikat für eine Betriebsnummer vor, kann ein sogenannter Folge-Antrag vor dem Ablauf des Zertifikats erstellt werden. Das Vorgehen zur Erstellung eines Folgeantrags ist nahezu identisch zum erstmaligen Antrag. Der Unterschied liegt unter anderem darin, dass die Identität durch das aktuelle Zertifikat und Kennwort bereits bestätigt wurden und auch keine postalische Korrespondenz mit der ITSG benötigt wird. Das "alte" Zertifikat wird genutzt, um ein neues zu beantragen. Dies spart Zeit. Weiterhin macht es von der Kostenseite einen Unterschied, ob ein Folge-Antrag oder ein Erstantrag gesendet wird:

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