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Definition "Mehrzweck-Gutschein"

Ein "Mehrzweck-Gutschein" ist nicht auf einen bestimmten Gegenstand oder eine Dienstleistung festgelegt, deshalb wird beim Verkauf dieses Gutscheins die Mehrwertsteuer nicht berechnet. Hintergrund ist, dass erst bei der Einlösung eines "Mehrzweck-Gutscheins" ein Umsatzsteuer-pflichtiger Vorgang ausgelöst wird.

Gesetzliche Grundlage

Zum 01.01.2019 hat sich die Umsatz-steuerliche Behandlung von Gutscheinen geändert. Mit § 3 Abs. 13-15, 10 Abs. 1 UStG wurde die sogenannte Gutschein-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2016/1065) in nationales Recht umgesetzt.

Für "Mehrzweck-Gutscheine" hat sich nicht viel geändert, hier wird weiterhin beim Verkauf die Mehrwertsteuer nicht berechnet.

Bei „Einzweck-Gutschein" hingegen wird die Mehrwertsteuer sofort beim Kauf des Gutscheins fällig. Der "Einzweck-Gutschein" ist ein Gutschein, bei dem der Ort der Lieferung oder der sonstigen Leistung sowie die geschuldete Steuer bereits zum Zeitpunkt der Ausstellung des Gutscheins feststehen.

Ausstellen eines Mehrzweck-Gutscheins

Zum Ausstellen eines Mehrzweck-Gutscheins muss der zuvor angelegte Gutscheinartikel in der Kasse fakturiert werden. Dadurch wird ein neuer Gutschein unter Registerkarte: ÜBERGEBEN / AUSWERTEN – ZWISCHENBELEGE angelegt.

Einlösen eines Mehrzweck-Gutscheins

Um einen zuvor ausgestellten Mehrzweck-Gutschein einzulösen, wählt man in der Kasse über die Schaltfläche: ANZEIGE die Option: OFFENE GUTSCHEINE aus (siehe Kapitel: Schaltflächen der Kasse - Schaltflächenleiste ). Dort kann nun der Gutschein ausgewählt und mit der Schaltfläche: ÜBERNEHMEN in die Kasse übertragen werden. 

Wird ein Mehrzweck-Gutschein eingelöst, erhalten Sie auf dem Beleg eine entsprechende Ausweisung der gekauften Artikel, des eingelösten Gutscheins sowie eine entsprechende Ausweisung in der Fußzeile. 

 

Ausdrucken eines Mehrzweck-Gutscheins

Vor dem ersten Druck eines Mehrzweck-Gutscheins sind noch die folgenden weiter oben in diesem Kapitel beschriebenen Voreinstellungen zu treffen. 

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