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Die Version für die Jahresaktualisierung Teil 1 wird voraussichtlich mit wird mit Buildnummer 6990 veröffentlicht. 

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BereichWerte 2025Werte 2024Änderung
Krankenversicherung: allgemein / ermäßigt

14,60 % / 14,00 %

14,60 % / 14,00 %

Keine Veränderung zum Vorjahr. Der Wert wird jeweils zur Hälfte von AG sowie AN übernommen.
durchschnittlicher KV Zusatzbeitrag (individueller Zusatzbeitrag ist den Einzugsstellen/Krankenkassen zu entnehmen)

2,50 %

1,70 %

Höher als im Vorjahr.

Beitragszuschuss AG zur KV 

(Wenn Mitarbeiter privat versichert sind)

471,32 Euro

421,77 Euro

Höher als im Vorjahr.

Rentenversicherung: 18.60 %18.60 %Keine Veränderung zum Vorjahr
Arbeitslosenversicherung:

2,60 %

2,60 %

Keine Veränderung zum Vorjahr

Pflegeversicherung:

3,60 %

Verteilung:

AG 1,80% / AN: 1,80 %



3,40 %

Verteilung:

AG 1,70% / AN: 1,70 %

Der gesetzliche Beitragssatz steigt zum 01.01.2025 von 3,40 % Prozent auf 3,60 %.

Info
titleInfo:

Externer Link:


Pflegeversicherung Sachsen:

3,60 %

Verteilung Sachsen voraussichtlich:

AN 2,30 % / AG 1,30%

3,40 %

Verteilung Sachsen

AN 2,20 % / AG 1,20%


Der gesetzliche Beitragssatz steigt zum 01.01.2025 von 3,40 % auf 3,60 %.

Zusätzlicher Beitragssatz zur PV für kinderlose Mitglieder, die das 23. Lebensjahr vollendet haben.

Durch die voraussichtliche Erhöhung der Beiträge zur PV um 0,20% auf 3auf 3,60% wird mit den zusätzlichen Beitragssatz 0,60% für kinderlose Mitglieder ein Wert von voraussichtlich 4,20% erreicht.

Weitere Infos: Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025 - Externer Link: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/erhoehung-pflegebeitraege-2319616

Note
titleBeachten Sie:

Bei kinderlosen Mitgliedern gilt ein Beitragssatz in Höhe von 4,2 %. Bei Mitgliedern mit einem Kind gilt demgegenüber nur ein Beitragssatz von 3,6 %.

Bei Mitgliedern mit mehreren Kindern unter 25 Jahren reduziert sich der Beitragssatz darüber hinaus ab dem zweiten bis zum fünften Kind um einen Abschlag in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten je Kind. Die Entlastung ist auf maximal 1,0 Prozent begrenzt. Der Abschlag gilt nur bis zum Ablauf des Monats, in dem das entsprechende Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat.

Weitere Infos in der Hilfe:

Externe Quellen:

0,6 %0,6 %

Der Prozentsatz, den kinderlose Mitglieder zusätzlich leisten müssen, steigt nicht im Vergleich zum Vorjahr, sondern bleibt bei 0,6%.

Info
titleInfo:

Ein gestiegener Beitrag zur PV ergibt sich aus dem Prozentsatz zur Pflegeversicherung von 3,60% und dem zusätzlichen Beitragssatz von 0,60% auf 4,20%.


Insolvenzgeldumlage:

0,15%



0,06%


Die Höhe der Insolvenzgeldumlage für das Kalenderjahr 2025 steigt zum 1. Januar 2025 von 0,06 Prozent auf 0,15 Prozent. Damit ist der gesetzlich festgelegte Wert (§ 360 SGB III) wieder in Kraft. 

Pauschale Krankenversicherung:


13,00 %13,00 %Keine Veränderung zum Vorjahr

Pauschale Rentenversicherung:

15,00 %15,00 %Keine Veränderung zum Vorjahr

Pauschale Krankenversicherung (für Privathaushalte):

5,00 %5,00 %Keine Veränderung zum Vorjahr
Pauschale Rentenversicherung (für Privathaushalte): 5,00 %5,00 %Keine Veränderung zum Vorjahr
Pauschalsteuer (an Bundesknappschaft): 2,00 %2,00 %Keine Veränderung zum Vorjahr

monatliche Geringfügigkeitsgrenze:

Info
titleInfo:

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 01.01.2025 auf 12,82 Euro pro Stunde. Dies hat auch Auswirkungen auf die Geringfügigkeitsgrenze und den Übergangsbereich (früher Gleitzone).


556,00 Euro538,00 Euro

Die Geringfügigkeitsgrenze steigt auf 556,00 Euro.

monatliche Geringverdienergrenze: 325,00 Euro325,00 EuroKeine Veränderung zum Vorjahr
Übergangsbereich

Gilt für ein Beschäftigungsverhältnis, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt zwischen 556,01 und 2.000 Euro liegt.

für ein Beschäftigungsverhältnis, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt zwischen 538,01 Euro und 2.000,00 Euro liegt.

Die untere Grenze des Übergangsbereich  wurde auf 556,01 Euro angehoben.

Faktor F: 

Info
titleInfo:

Der Gleitzonenfaktor "Faktor F" wird jedes Jahr vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) berechnet und bekannt gegeben.

0,66830,6846Faktor geringer im Vergleich zum Vorjahr. Bekanntmachung des Wertes erfolgte im Bundesanzeiger am 10.12.2024.
Beitragsbemessungsgrundlage zum Aufstockungsbeitrag zur RV ist das erzielte Arbeitsentgelt:mind. 175,00 Euromind. 175,00 EuroKeine Veränderung zum Vorjahr.
Vollarbeiterrichtwert

1.500 Stunden

1.490 StundenWert höher im Vergleich zum Vorjahr.

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