...
Die Version für die Jahresaktualisierung Teil 1 wird voraussichtlich mit wird mit Buildnummer 6990 veröffentlicht.
...
Tip | ||
---|---|---|
| ||
Unter: ABRECHNUNG - SYSTEMVORGABEN STEUER (ZUR NETTOLOHNBERECHNUNG) können Sie auch diese in der Software vorhandenen Werte einsehen. |
Note | ||
---|---|---|
| ||
*=Die Höhe der Insolvenzgeldumlage für das Kalenderjahr 2025 stand Mitte Dezember noch nicht fest. Der gesetzlich vorgeschriebene Beitragssatz liegt bei 0,15 Prozent. (§ 360 SGB III). Sollte das Bundesministerium die Möglichkeit nutzen einen abweichenden Beitragssatz zu bestimmen (§ 361 Nr. 1 SGB III), wird dieser im Update der Jahresaktualisierung enthalten sein. |
Unter: ABRECHNUNG - SYSTEMVORGABEN STEUER (ZUR NETTOLOHNBERECHNUNG) können Sie auch diese in der Software vorhandenen Werte einsehen.
In den nachfolgenden Tabellen erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Vorgaben. Weitere Werte entnehmen Sie bitte den o. a. Systemvorgaben im Programm.
Ab 01.01.2025 gelten die folgenden Beitragsbemessungsgrenzen:
Unter: ABRECHNUNG - SYSTEMVORGABEN STEUER (ZUR NETTOLOHNBERECHNUNG) können Sie auch diese in der Software vorhandenen Werte einsehen.
In den nachfolgenden Tabellen erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Vorgaben. Weitere Werte entnehmen Sie bitte den o. a. Systemvorgaben im Programm.
Ab 01.01.2025 gelten die folgenden Beitragsbemessungsgrenzen:
Bereich | Aktueller Wert (2025) - monatliche / jährliche Werte
| Wert (2024) - monatliche / jährliche Werte | Änderung im Vergleich zum Vorjahr | ||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Kranken- und Pflegeversicherung: | |||||||
Alle Bundesländer (monatlich / jährlich): | 5.512,50 Euro / 66.150,00 Euro | 5.175,00 Euro / 62.100,00 Euro | Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr | ||||
Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (jährlich) | 73.800,00 Euro | 69.300,00 Euro | Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr | ||||
Renten- und Arbeitslosenversicherung | Bereich | Aktueller Wert (2025) - monatliche / jährliche Werte
| Wert (2024) - monatliche / jährliche Werte | Kranken- und Pflegeversicherung: | |||
Alle Bundesländer (monatlich / jährlich): | 58.512050,5000 Euro / 6696.150600,00 Euro5 | West 7. 175550,00 EuroEuro / 6290. 100600,00 Euro Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr | Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (jährlich) | 73.800 Ost 7.450,00 Euro 69/ 89. 300400,00 EuroEuro | Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr | ||
Renten- und ArbeitslosenversicherungBezugsgröße in der Sozialversicherung: | |||||||
Alle Bundesländer (monatlich / jährlich): | 8 3.050745,00 Euro / 96.600,00 EuroEuro | West 73.550535,00 Euro / 90.600,00 Euro Ost 73.450465,00 Euro / 89.400,00 Euro | Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr | ||||
Bezugsgröße in der Sozialversicherung: | Alle Bundesländer (monatlich): | 3.745,00 Euro | West 3.535,00 Euro Ost 3.465,00 Euro |
Ab dem 01.01.2025 gelten folgende Beitragssätze und Grenzwerte:
Ab dem 01.01.2025 gelten folgende Beitragssätze und Grenzwerte:
Bereich | Werte 2025 | Werte 2024 | Änderung | |||||||||||||||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Krankenversicherung: allgemein / ermäßigt | 14,60 % / 14,00 % | 14,60 % / 14,00 % | Keine Veränderung zum Vorjahr. Der Wert wird jeweils zur Hälfte von AG sowie AN übernommen. | |||||||||||||||||||||||||||||
durchschnittlicher KV Zusatzbeitrag (individueller Zusatzbeitrag ist den Einzugsstellen/Krankenkassen zu entnehmen) | 2,50 % | 1,70 % | Höher als im Vorjahr. | |||||||||||||||||||||||||||||
Beitragszuschuss AG zur KV (Wenn Mitarbeiter privat versichert sind) | 471,32 Euro | 421,77 Euro | Höher als im Vorjahr. | |||||||||||||||||||||||||||||
Rentenversicherung: | 18.60 % | 18.60 % | Keine Veränderung zum Vorjahr | |||||||||||||||||||||||||||||
Arbeitslosenversicherung: | 2,60 % | 2,60 % | Keine Veränderung zum Vorjahr | |||||||||||||||||||||||||||||
Pflegeversicherung: | 3,60 % Verteilung: AG 1,80% / AN: 1,80 % | 3,40 % Verteilung: AG 1,70% / AN: 1,70 % | Der gesetzliche Beitragssatz steigt zum 01.01.2025 | |||||||||||||||||||||||||||||
Bereich | Werte 2025 | Werte 2024 | Änderung | |||||||||||||||||||||||||||||
Krankenversicherung: allgemein / ermäßigt | 14,60 % / 14,00 % | 14,60 % / 14,00 % | Keine Veränderung zum Vorjahr. Der Wert wird jeweils zur Hälfte von AG sowie AN übernommen. | |||||||||||||||||||||||||||||
durchschnittlicher KV Zusatzbeitrag (individueller Zusatzbeitrag ist den Einzugsstellen/Krankenkassen zu entnehmen) | 2,50 % | 1,70 % | Höher als im Vorjahr. | |||||||||||||||||||||||||||||
Beitragszuschuss AG zur KV (Wenn Mitarbeiter privat versichert sind) | 471,32 Euro | 421,77 Euro | Höher als im Vorjahr. | |||||||||||||||||||||||||||||
Rentenversicherung: | 18.60 % | 18.60 % | Keine Veränderung zum Vorjahr | |||||||||||||||||||||||||||||
Arbeitslosenversicherung: | 2,60 % | 2,60 % | Keine Veränderung zum Vorjahr | |||||||||||||||||||||||||||||
Pflegeversicherung: | 3,60 %* (*=voraussichtlich) Verteilung voraussichtlich: AG 1,80% / AN: 1,80 % 3,40 % Verteilung: AG 1,70% / AN: 1,70 % Der gesetzliche Beitragssatz steigt zum 01.01.2025 voraussichtlich von 3,40 % Prozent auf 3,60 %.
| Pflegeversicherung Sachsen: | ||||||||||||||||||||||||||||||
Pflegeversicherung Sachsen: | 3,60 % Verteilung Sachsen: 3,60 %* (*=voraussichtlich) Verteilung Sachsen voraussichtlich: AN 2,30 % / AG 1,30% | 3,40 % Verteilung Sachsen AN 2,20 % / AG 1,20% | Der gesetzliche Beitragssatz steigt zum 01.01.2025 voraussichtlich von 2025 von 3,40 % auf 3,60 %. | |||||||||||||||||||||||||||||
Zusätzlicher Beitragssatz zur PV für kinderlose Mitglieder, die das 23. Lebensjahr vollendet haben. Durch die Erhöhung der Beiträge zur PV um 0,20% auf 3,60% wird mit den zusätzlichen Beitragssatz 0,60% für kinderlose Mitglieder ein Wert von 4,20% erreicht. Info |
Am 20.12.2024 wird im Bundesrat über die geplanten Beitragssätze ab 01.01.2025 beraten. Externe Link: Weitere Infos: Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025 - Externer Link: bundesratDEplenumbundesrat-kompakt/24/1050/31.htmlerhoehung-pflegebeitraege-2319616 Zusätzlicher Beitragssatz zur PV für kinderlose Mitglieder, die das 23. Lebensjahr vollendet haben. Durch die voraussichtliche Erhöhung der Beiträge zur PV um 0,20% auf 3,60% wird mit den zusätzlichen Beitragssatz 0,60% für kinderlose Mitglieder ein Wert von voraussichtlich 4,20% erreicht. Weitere Infos: Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025 - Externer Link:
| 0,6 % | 0,6 % |
Info | ||
---|---|---|
| ||
Ein gestiegener Beitrag zur PV ergibt sich aus dem Prozentsatz zur Pflegeversicherung von voraussichtlich 3,60% und dem zusätzlichen Beitragssatz von 0,60% auf 4,20%. |
Der Prozentsatz, den kinderlose Mitglieder zusätzlich leisten müssen, steigt nicht im Vergleich zum Vorjahr, sondern bleibt bei 0,6%.
Info | ||
---|---|---|
| ||
Ein gestiegener Beitrag zur PV ergibt sich aus dem Prozentsatz zur Pflegeversicherung von 3,60% und dem zusätzlichen Beitragssatz von 0,60% auf 4,20%. |
0,15%
0,06%
Die Höhe der Insolvenzgeldumlage für das Kalenderjahr 2025 steigt zum 1. Januar 2025 von 0,06 Prozent auf 0,15 Prozent. Damit ist der gesetzlich festgelegte Wert (§ 360 SGB III) wieder in Kraft.
Pauschale Krankenversicherung:
Voraussichtlich 0,15%*
*=Die Höhe der Insolvenzgeldumlage für das Kalenderjahr 2025 stand Mitte Dezember noch nicht fest.
Sollte das Bundesministerium die Möglichkeit nutzen einen abweichenden Beitragssatz zu bestimmen, wird dieser im Update der Jahresaktualisierung enthalten sein.
0,06%
Der gesetzlich vorgeschriebene Beitragssatz liegt bei 0,15 Prozent. (§ 360 SGB III).
Externer Link: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__360.html
Das Bundesministerium hat die Möglichkeit, einen abweichenden Beitragssatz zu bestimmen. (§ 361 Nr. 1 SGB III).
Externer Link: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__361.html
Pauschale Krankenversicherung:
13,00 %Pauschale Rentenversicherung:
Pauschale Krankenversicherung (für Privathaushalte):
monatliche Geringfügigkeitsgrenze:
Info | ||
---|---|---|
| ||
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 01.01.2025 auf 12,82 Euro pro Stunde. Dies hat auch Auswirkungen auf die Geringfügigkeitsgrenze und den Übergangsbereich (früher Gleitzone). |
Die Geringfügigkeitsgrenze steigt auf 556,00 Euro.
Gilt für ein Beschäftigungsverhältnis, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt zwischen 556,01 und 2.000 Euro liegt.
für ein Beschäftigungsverhältnis, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt zwischen 538,01 Euro und 2.000,00 Euro liegt.
Die untere Grenze des Übergangsbereich wurde auf 556,01 Euro angehoben.
Faktor F:
Info | ||
---|---|---|
| ||
Der Gleitzonenfaktor "Faktor F" wird jedes Jahr vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) berechnet und bekannt gegeben. |
1.500 Stunden
...
- Sie müssen keine manuellen Eingriffe zur Pflege der Umlagesätze und Zusatzbeiträge mehr ausführen.
- Es sind an dieser Stelle keine Irrtümer durch Fehleingaben möglich.
- "Aktualisierung der Daten für die Krankenkassen" und "Abgleich der Mandanten-Einzugsstellen" erfolgt in einem Schritt.
- Das manuelle Abholen der Daten für die Umlagesätze/Zusatzbeiträge in den einzelnen Einzugsstellen entfällt.
- Mit dem Verarbeiten der Stammdatendatei werden bei den Einzugsstellen auch die Adress- und Kontodaten aktualisiert.
Stammdatendatei verarbeiten
Lädt die Stammdatendatei temporär herunter und prüft ihre Einzugsstellen auf neue Beitragssätze und Änderungen. Die Stammdatendatei wird direkt über den ITSG-Server heruntergeladen und von der Software verarbeitet. Mit der Verarbeitung werden ausschließlich die aktiven Einzugsstellen innerhalb der Software berücksichtigt. Sofern Änderungen vorhanden sind, wird die Nettolohnberechnung angestoßen. Nach der Verarbeitung wird das "Abgleichsdatum" im Mandanten aktualisiert.
...
Liegt keine neue Stammdaten-Datei vor, erhalten Sie ebenfalls eine Information im Protokoll.
Automatischer Abgleich der Umlagesätze
Durch das Einladen erfolgt ein automatischer Abgleich der "Mandanten-Einzugsstellen" sowie der "Umlagesätze Zusatzbeitrag".
...
Note | ||
---|---|---|
| ||
Verantwortlich für die Feststellung der Umlagepflicht U1 sind Sie als Arbeitgeber. Bitte informieren Sie sich, ob Ihr Unternehmen zur Teilnahme verpflichtet ist. Die Teilnahme gilt für ein Kalenderjahr. Bei Teilnahme ist im Januar des laufenden Kalenderjahres der Beitrag zur U1 in den elektronischen Beitragsnachweis einzutragen, dabei ist die Auswahl aus verschiedenen Erstattungssätzen möglich. Weitere Infos: § 1 Abs. 1 Aufwendungsausgleichgesetz (AAG) Externer Link: An der Entgeltfortzahlungsversicherung U2 nehmen grundsätzlich alle Arbeitgeber teil. Die Betriebsgröße ist für die U2 nicht entscheidend. Aus der U2 erhält der Arbeitgeber alle Aufwendungen ersetzt, welche ihm im Rahmen der Mutterschaft seiner Arbeitnehmerinnen entstanden sind |
Automatischer Abgleich der Zusatzbeiträge
Durch das Ausführen der Funktion: "Stammdatendatei verarbeiten" wird auch der Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse eingeladen.
...
Jede Krankenkasse legt ihren Zusatzbeitragssatz individuell fest - dieser Wert wird aus der Stammdatendatei gelesen und automatisch auf dem Register mit einen "Gültig ab"-Datum in eine neue Zeile geschrieben mit dem Zusatzbeitrag, den Sie als Arbeitgeber übernehmen. Im Beispiel wird für Beispiel-Krankenkasse XY ein Zusatzbeitrag ab 01.01.2025 von 1,395% ausgewiesen. Der Arbeitnehmer übernimmt paritätisch die andere Hälfte des Beitrags von ebenfalls 1,395%. Durch das Einladen der Stammdatendatei wurde der Wert automatisch korrekt übernommen.
Aktualisierung der Adress- und Kontodaten der Einzugsstellen
Über die Stammdatendatei werden auch die Adress- und Kontodaten der jeweiligen Einzugsstellen abgeholt und diese Änderungen in der Software übernommen.
Die Änderungen werden auf den Registern: "Adresse" sowie "Bank/Lfz/Fibu" (Bankverbindung - IBAN) des Einzustellen-Datensatz gespeichert.
Prüfungen im Zusammenhang mit dem Abruf der Stammdatendatei (letzte 30 Tage sowie Monatsabschluss)
Rufen Sie spätestens alle 30 Tage die Stammdatendatei ab, um sicherzustellen, dass mit den aktuellen Beitragssätzen gearbeitet wird. Beim Übertragen der Beitragsabrechnungen und Erstattungsanträge wird geprüft, ob innerhalb der letzten 30 Tage die Stammdatendatei verarbeitet wurde. Diese Prüfung stellt sicher, dass immer mit den aktuellen Beitragssätzen abgerechnet wird. Gleiches gilt für den Monatsabschluss.
...