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- Unternehmensnummer beim zuständigen Träger der Unfallversicherung.
- PIN (persönliche Identifikationsnummer), die Sie von Ihrem Unfallversicherungsträger erhalten haben.
Beitragsmaßstab wird automatisch durch Abruf der DGUV-Rückmeldung gesetzt
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Im Bereich PERSONAL - Registerkarte: ÜBERGEBEN/AUSWERTEN - AUSWERTEN & ÜBERTRAGEN befindet sich der Eintrag: "Berufsgenossenschaft" - "Übertragen".
Im ersten Fenster des Assistenten wählen Sie die Art der zu versendenden Daten aus. In diesem Fall ist dies der "Stammdatenabruf".
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Anschließend kann der Zeitraum für die Übertragung gewählt werden.
In der Zusammenfassung werden nochmals die zu übertragenden Daten aufgeführt, die direkt den den Kommunikationsserver der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) übertragen werden.
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Die Übertragung wird in einem Protokoll festgehalten, welches Sie über Registerkarte: ÜBERGEBEN/AUSWERTEN - Schaltfläche: PROTOKOLLE einsehen können
In Betriebsstätte Stammdatenabruf als durchgeführt einsehen
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In der BG-Vorgabe ist nun in der Spalte: „Stammdatenabruf durchgeführt“ ein JA eingetragen.
In Stammdatenabruf-Ausgang ist Eintrag vorhanden
Öffnen Sie in der linken Navigation im Bereich der "Externen Grundlagen" den "Stammdatenabruf-Ausgang". Auch an dieser Stelle wird der Datensatz aufgeführt.
3) Abruf der Verarbeitungsquittierungen und der Rückmeldung der DGUV
Der durchgeführte Stammdatenabruf erzeugt bei der DGUV eine Verarbeitungsquittung. Um Informationen über die korrekte oder ggf. auch fehlerhafte Abfrage der Stammdaten zu erhalten, empfehlen wir diese im Anschluss abzurufen. Dazu ist es erforderlich, die "Nachrichten der Annahmestellen" abzurufen. Den Assistenten dafür erreichen Sie über Registerkarte: ÜBERGEBEN / AUSWERTEN - AUSWERTEN & ÜBERTRAGEN - "Beitragsabrechnung übertragen".
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Ein sofortiges Abrufen der Nachrichten, direkt nach dem Stammdatenabruf ist nicht zu empfehlen. Dieser Nachrichtenabruf wird so früh noch keine Rückmeldung der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) enthalten. Tipp:
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Aktivieren Sie im Fenster: "Wählen Sie die Art der zu versendenden Daten aus" den Eintrag: "Nachrichten der Annahmestellen abrufen".
Die Übertragung / der Abruf wird in einem Protokoll gespeichert, welches über Registerkarte: ÜBERGEBEN / AUSWERTEN - Schaltfläche: PROTOKOLLE eingesehen werden kann.
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Den Assistenten zur Verarbeitung der externen Meldungen erreichen Sie über STAMMDATEN - MITARBEITER - Registerkarte: START - Schaltfläche: WEITERE - "Externe Meldungen verarbeiten.
Nach dem Verarbeiten wurden die Gefahrtarifstellen eingetragen und weitere Einträge vorgenommen.
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In der BG-Vorgabe wird nun auch in der Spalte „Stammdaten abgerufen“ ein JA aufgeführt.
In Stammdatenabruf-Eingang ist Eintrag vorhanden
Ebenso wird der Datensatz im „Stammdatenabruf-Eingang“ aufgeführt.
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Mit der Vollendung dieser Schritte ist der Stammdatenabruf für das Jahr abgeschlossen. |
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Kontrollieren Sie abschließend, ob für das aktuelle Jahr bei "Stammdatenabruf durchgeführt" sowie "Stammdaten abgerufen": jeweils "JA" für das aktuelle Jahr aufgeführt ist.
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Wenn bei beiden ein "JA" aufgeführt wird, dann ist der Stammdatenabruf für das Jahr abgeschlossen und vollständig. |
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Wir bitten Sie aus diesem Grund eine Aufzeichnung mithilfe des Diagnose Assistenten anzufertigen. Aktivieren Sie das Kennzeichen: "Erweiterte Lohndaten bereitstellen (SV-Annahmestellen, ELStAM, ...)".
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Navigieren Sie in den Bereich: PERSONAL - Registerkarte: START - PARAMETER - Abrechnung - Betriebsstätten - Betriebsstätte öffnen - Register: Berufsgenossenschaften - linke Navigation: "Stammdatenabruf - Ausgang".
Schaltfläche: ERNEUT VERSENDEN
Markieren Sie den Datensatz des zu stornierenden Stammdatenabrufs. Drücken Sie nun die Schaltfläche: ERNEUT VERSENDEN. Die anschließende Abfrage ist mit "JA" zu bestätigen.
Neuer Datensatz "Storno" wird erzeugt
Im Anschluss wird ein neuer Datensatz erzeugt. Dieser ist als STORNO gekennzeichnet. Verlassen Sie nun alle Fenster des Bereichs mit "Speichern & schließen".
Stornierung des Stammdatenabrufs übertragen
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In der Zusammenfassung der Übertragung ist zu kontrollieren, ob Stammdatenabruf 1 und 2 übertragen wird:
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Sollte in der Zusammenfassung lediglich der Stammdatenabruf 1 mit "Kennzeichen Storno: Stornierung" aufgeführt werden, so wenden Sie sich bitte an unseren Support. |
Nach der Übertragung ist ca. 24 Std. später wieder die Rückmeldung bzw. die Verarbeitungsquittierung der BG abzurufen.
7) Komplettstorno eines Stammdatenabruf
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Gehen Sie folgendermaßen vor: Navigieren Sie in den Bereich: PERSONAL - Registerkarte: START - PARAMETER - Abrechnung - Betriebsstätten - Betriebsstätte öffnen - Register: Berufsgenossenschaften - linke Navigation: "Stammdatenabruf - Ausgang". Markieren Sie den Datensatz des zu stornierenden Stammdatenabruf. Wählen Sie nun die Schaltfläche: KOMPLETTSTORNO. Im Anschluss sind alle zugehörigen Fenster mit "Speichern & schließen" zu verlassen. Komplettstorno des Stammdatenabrufs übertragenWechseln Sie in den Bereich PERSONAL - Registerkarte: ÜBERGEBEN/AUSWERTEN - AUSWERTEN & ÜBERTRAGEN befindet sich der Eintrag: "Berufsgenossenschaft" - "Übertragen". Folgen Sie den Anweisungen des Assistenten.
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