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Liegt im Zertifikatsspeicher bereits ein Zertifikat für eine Betriebsnummer vor, kann ein sogenannter Folge-Antrag vor dem Ablauf des Zertifikats erstellt werden. Das Vorgehen zur Erstellung eines Folgeantrags ist nahezu identisch zum erstmaligen Antrag. Der Unterschied liegt unter anderem darin, dass die Identität durch das aktuelle Zertifikat und Kennwort bereits bestätigt wurden und auch keine postalische Korrespondenz mit der ITSG benötigt wird. Das "alte" Zertifikat wird genutzt, um ein neues zu beantragen. Dies spart Zeit. Weiterhin macht es von der Kostenseite einen Unterschied, ob ein Folge-Antrag oder ein Erstantrag gesendet wird:

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Info
titleInfo:

Sofern Sie dieses vergessen haben, beachten Sie bitte unsere Hinweise in der Hilfe, wie bei Verlust des Zertifikatskennwort vorzugehen ist:


Ihre Firmendaten inklusive der Betriebsnummer sollten bereits von einer vorherigen Beantragung befüllt sein.

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Im kommenden Dialog setzen Sie den Punkt bei „Eine Zertifizierungsanfrage zum Erstellen eines Zertifikats für die Übertragung von DEÜV-Meldungen versenden“. Klicken Sie anschließend auf WEITER.

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Sie erhalten eine „Zusammenfassung“ angezeigt, welche Sie bitte mit FERTIGSTELLEN verlassen. 

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Zum Einlesen des Folgezertifikats orientieren Sie sich bitte an die Beschreibung der Hilfe, mit der auch bereits der Erstantrag eingelesen wurde:

Beachten Sie bitte, dass die Antwort der ITSG 1-2 Wochen benötigen kann.