Wurden alle Vorgaben zur Kurzarbeit in den Parametern und den Stammdaten definiert, kann die Abrechnung im Bereich: "(Bruttolohn-) Erfassung" durchgeführt werden.
In der Abrechnung des Arbeitnehmers ist das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt mittels Lohnarten zu hinterlegen.
Auf dem Register: "Vorgaben" erfolgt in den Bereichen: "Daten für Monatsdurchschnitt" sowie "Kurzarbeit (Kug)" die Hinterlegung aller Angaben zur Kurzarbeit.
Bereich: "Daten für den Monatsdurchschnitt"
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Bereich: "Kurzarbeit (Kug)"
Kug Sollstunden: Anzahl der Stunden, die der Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall in diesem Monat zu leisten hätte
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Nach Hinterlegung aller Daten in der Erfassung selbst sowie auf dem Register: "Vorgaben" kann die Ermittlung des Kurzarbeitergeldes auf diesem Register geprüft werden.
Bei Verwendung einer Lohnart, die nicht zur Ist-Entgeltermittlung herangezogen wird (Lohnart mit aktiviertem Kennzeichen: "Mehrarbeit"), erfolgt eine entsprechende Ausweisung auf dem Register: "Lohnkonto".
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