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- Die Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaften erhalten zum 01. Januar 2023 eine bundesweit einheitliche Unternehmensnummer für jedes zugehörige Unternehmen - diese ersetzt die bisherige Mitgliedsnummer, das Feld für die Mitgliedsnummer bleibt aber weiterhin unverändert bestehen!
- Ab diesem Zeitpunkt ist für alle folgenden Meldungen nur noch die Unternehmernummer (Unternehmensnummer) zu verwenden
- Als Mitgliedsbetrieb der Berufsgenossenschaften erhalten Sie zum Herbst 2022 eine schriftliche Information über den Nummernwechsel - Ab diesem Zeitpunkt ist die neue Unternehmensnummer anstelle der bisherigen Mitgliedsnummer zu verwenden
- Sofern Sie mehrere Unternehmen betreiben, erhalten Sie auch mehrere Unternehmensnummern
- Als Betrieb benötigen Sie die Mitgliedsnummer weiterhin, um z. B. UV-Jahresmeldungen oder Lohnnachweise digital zu übermitteln
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