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Das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016, das "Kassengesetz“, führte die Pflicht zur Ausgabe von Belegen zum 1. Januar 2020 ein. Der Beleg kann elektronisch oder in Papierform ausgestellt werden. Das Erstellen des Belegs muss in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Geschäftsvorgang erfolgen. Hierfür ist eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) für die Kasse erforderlich.

Welche Aufgabe hat eine TSE?

Jeder Kassenvorgang wird auf der Technischen Sicherheitseinrichtung gespeichert und von dieser elektronisch signiert. Dabei entsteht eine Kette: Jede Transaktion bekommt eine elektronische Signatur, einen Signaturzähler sowie einen Zeitstempel. Somit lässt sich jede Signatur nur exakt einmal vergeben. Dadurch ist es nicht möglich im Nachhinein Änderungen an der Kette der Transaktionen vorzunehmen, ohne dass dies nachweisbar wäre. Die TSE kann vom Finanzamt mit einer Prüfsoftware auf Manipulation, Lücken und Veränderungen überprüft werden. 

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