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b) Länderkennzeichen der Rechnungsadresse ist nicht Österreich, die englische Gelangensbestätigung wird gedruckt Hinweis:
Note | ||
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Die Gelangensbestätigung wird grundsätzlich nur gedruckt, wenn im Vorgang das Steuerkennzeichen "EU-Ausland" gesetzt ist und eine UStID hinterlegt ist. |
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Wählen Sie den gewünschten Vorgangsdruck (z.B. Rechnung I) und klicken Sie auf die Schaltfläche: GESTALTEN.
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