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In der Abrechnung des Arbeitnehmers ist das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt mittels Lohnarten zu hinterlegen. 

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Auf dem Register: "Vorgaben" erfolgt in den Bereichen: "Daten für Monatsdurchschnitt" sowie "Kurzarbeit (Kug)" die Hinterlegung aller Angaben zur Kurzarbeit. 

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Bereich: "Daten für den Monatsdurchschnitt" 

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Nach Hinterlegung aller Daten in der Erfassung selbst sowie auf dem Register: "Vorgaben" kann die Ermittlung des Kurzarbeitergeldes auf diesem Register geprüft werden. 

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Bei Verwendung einer Lohnart, die nicht zur Ist-Entgeltermittlung herangezogen wird (Lohnart mit aktiviertem Kennzeichen: "Mehrarbeit"), erfolgt eine entsprechende Ausweisung auf dem Register: "Lohnkonto".

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