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Zum Video: "Neue Rechengrößen in Software eingebracht" (Video öffnet in YouTube-Fenster).


Die "Systemvorgaben zur Nettolohnberechnung" können Sie unter Start - Schaltfläche: PARAMETER – ABRECHNUNG einsehen.

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Zum Video: "Digitale Lohnschnittstelle und Tätigkeitsschlüssel auf aktuellstem Stand" (Video öffnet in YouTube-Fenster).


Im Rahmen der Jahresaktualisierung wurde auch die Digitale Lohnschnittstelle in der Version 2020 eingebracht, damit die Dateien in der aktuellsten Version bereitstehen. So wird unter anderem in der Datei "Arbeitnehmerstammdaten" nun das dritte Geschlecht (divers) ausgewiesen.

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Zum Video: "Datenschutzkonformer Verwendungszweck im AAG-Verfahren" (Video öffnet in YouTube-Fenster).


Bei Erstattungsanträgen im AAG-Verfahren wird der Verwendungszweck für die Bank nun so ausgegeben, dass kein direkter Rückschluss auf Mitarbeiter-Nummer mehr vorhanden ist.

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Zum Video: "Teilnahme beschränkt einkommensteuerpflichtiger Arbeitnehmer an ELStAM" (Video öffnet in YouTube-Fenster).


Für das neue Jahr 2020 ist vorgesehen, dass die Lohnsteuerabzugsmerkmale auch für alle im Inland nicht meldepflichtigen Personen elektronisch über das ELStAM-Verfahren abgerufen werden können. In einer ersten Stufe werden dabei zunächst die beschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmer (insbesondere Grenzpendler oder Saisonarbeitskräfte) in dieses Verfahren eingebunden. Die Ausstellung der Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug für beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer entfällt damit grundsätzlich. Bei der Teilnahme von nicht meldepflichtigen Personen am ELStAM-Verfahren besteht kein Unterschied zu dem bereits etablierten ELStAM-Verfahren bei den meldepflichtigen Personen. Bei den nicht meldepflichtigen Arbeitnehmern wird dem Arbeitgeber allerdings nur die Steuerklasse I (Hauptarbeitsverhältnis) oder VI (Nebenarbeitsverhältnis) bereitgestellt.

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Zum Video: "Löschen von Datensätzen ausgeschiedener Mitarbeiter" (Video öffnet in YouTube-Fenster).


Im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) können Mitarbeiterdaten, die zu Ende des Vorjahres zehn Jahre zurückdatieren, in der Software gelöscht werden.

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Zum Video: "Geschlechter divers und unbestimmt in Software verfügbar" (Video öffnet in YouTube-Fenster).


In den Mitarbeiter-Datensätzen ist es nun möglich, die neu eingeführten Mitarbeiter-Geschlechter zu erfassen:

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Zum Video: "Änderungen in den Prüfungen zur A1-Bescheinigung" (Video öffnet in YouTube-Fenster).


Bei der Abgabe einer A1-Bescheinigung, gibt die Software Hinweise, wenn der Antrag von den Sachverhalten so formuliert wurde, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit durch die Antragsstelle abgelehnt wird. Die Software verhindert zwar nicht das Versenden einer fehlerhaft erfassten A1-Bescheinigung, weist aber ausdrücklich darauf hin, dass eine Korrektur der Angaben empfohlen wird.

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Zum Video: "Manuell angelegte Lohnarten auf maximal acht Zeichen begrenzt" (Video öffnet in YouTube-Fenster).


Neu erfasste Lohnarten dürfen maximal acht alphanummerische Zeichen enthalten, das heißt Buchstaben und Zahlen sind erlaubt, auch Punkt und Bindestrich sind zulässig.

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Zum Video: "Änderungen im Jahressteuergesetz" (Video öffnet in YouTube-Fenster).


Die Umsatzsteuer auf Produkte zur Monatshygiene wurde von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Das Gleiche gilt für elektronische Bücher und Zeitungen. Für diese sind nur noch 7 Prozent Mehrwertsteuer fällig in 2020.

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Zum Video: "USt-ID-Nummer: neues Format bei Einzelunternehmen (NL)" (Video öffnet in YouTube-Fenster).


Innerhalb der Software wurde die Prüfung beim Versenden der ZM-Meldung (zusammenfassende Meldung) so angepasst, dass das neue Format akzeptiert wird und verarbeitet werden kann.

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