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Bei einem Systemwechsel stehen folgende Eingabefelder zur Verfügung:

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Eintrittsdaten 

Eintrittsdatum (erstmalig) 

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Lohnsteuerbrutto (nur für Systemwechsel im lfd. Jahr) 

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Lohnsteuerbrutto: 

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Sozialversicherungspfichtiges Brutto bisher (nur für Systemwechsel im lfd. Jahr) 

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Wird ein Systemwechsel während des laufenden Abrechnungsjahres vorgenommen, so geben Sie hier das bis zum Zeitpunkt des Systemwechsels erreichte Sozialversicherungsbrutto für die einzelnen Bereiche der Sozialversicherung sowie der Insolvenzgeldumlage aus dem alten System ein. Zusätzlich ist es erforderlich die jeweiligen sozialversicherungspflichtigen Tage vorzugeben. 

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Wird diese Option aktiviert, kann das bisherige "BG UV Brutto" auf die jeweiligen Gefahrtarifstellen aufgeteilt werden. 

Note
titleBeachten Sie

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:

Bei einem Systemwechsel in 2015 und der Verwendung von mehreren Gefahrtarifstellen ist folgendes zu beachten: 

Hier ist der Vortragswert nachträglich auf die einzelnen Gefahrtarifstellen aufzuteilen. Erfolgt keine Aufteilung des Bruttos, wird für den Zeitraum vor der ersten Abrechnung die auf dem Register: "BGS/FiBu" angegebene Gefahrtarifstelle verwendet. 

Ab 2016 ist nur noch eine UV-Jahresmeldung abzugeben. Daher müssen die Werte aus 2015, die in einem anderen Softwareprogramm abgerechnet wurden, in büro+/ERP-complete übernommen werden. Wurden im "alten" System mehrere Gefahrtarifstellen abgerechnet, müssen diese in büro+/ERP-complete in den Vortragswerten hinterlegt werden. Dadurch können auch diese Werte in die zu erstellende UV-Jahresmeldung mit einbezogen werden. 


Beitragsguppenschlüssel bisher 

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Wird ein Systemwechsel während des laufenden Abrechnungsjahres vorgenommen, so geben Sie hier den bis zum Zeitpunkt des Systemwechsels gültigen Beitragsgruppenschlüssel ein. Weiterhin ist es erforderlich die Personengruppe, die Einzugsstellennummer, die Umlage Einzugsstellennummer, den Umlageschlüssel und die Betriebsstätte Ost oder West einzutragen, welche bis zum Zeitpunkt des Systemwechsels gültig waren. 

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Vorjahres-SV-Differenzen zur Beitragsbemessungsgrenze & Vorjahres Einzugsstelle / Umlage 

Note
titleBeachten Sie:

Dieser Bereich steht nur zur Verfügung, wenn der Beginn des Beschäftigungsverhältnisses auf Grund eines Systemwechsels in den ersten drei Abrechnungsmonaten (Januar, Februar, März) liegt. 


SV-pflichtige KV-, RV-, AV- PV- und InsgUml-Tage 

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Lohnsteuerbrutto (nur bei Eintritt im lfd. Jahr) 

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Normales Lohnsteuerbrutto: 

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