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Verzichtet ein Arbeitnehmer, der eine geringfügige Alleinbeschäftigung ausübt, auf die SV-Pflicht, ist für die Rentenversicherung der Schlüssel 5 zu setzen und das Kennzeichen: "Erklärung zum Verzicht der Rentenversicherungspflicht liegt vor" zu aktivieren. Gleiches gilt für Arbeitnehmer in der Gleitzone, wenn die Rentenbeiträge vom gesamten sozialversicherungspflichtigen Entgelt berechnet werden sollen. 

Arbeitslosenversicherung

Hier geben Sie an, ob eine Pflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung vorliegt. 

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Kennzeichen "Nachweis der Elterneigenschaft zur Befreiung von der Beitragszuschlagspflicht liegt vor (nach KiBG)": 

Ist Liegt für den Arbeitnehmer ein Kinderfreibetrag hinterlegt, dann ist diese Option automatisch aktiviert und kann nicht bearbeitet werden. Ist auf der Steuerkarte kein Kinderfreibetrag eingetragen und es besteht die Elterneigenschaft, dann muss der Arbeitnehmer einen anerkannten Nachweis vorlegen. Dies kann z. B. durch einen anerkannten Nachweis die Elterneigenschaft vor, ist dieses Kennzeichen zu aktivieren. Ein anerkannter Nachweis kann zum Beispiel sein:

  • Geburtsurkunde bzw. internationale Geburtsurkunde
  • Abstammungsurkunde
  • Auszug aus dem Geburtenbuch des Standesamtes
  • Auszug aus dem Familienbuch / Familienstammbuch
  • steuerliche Lebensbescheinigung des Einwohnermeldeamtes
  • Vaterschaftsanerkennungs- und Vaterschaftsfeststellungsurkunde
  • Adoptionsurkunde
  • Kindergeldbescheid der Bundesagentur für Arbeit - (Familienkasse-)
  • Erziehungsgeldbescheid
  • Einkommensteuerbescheid (Berücksichtigung eines Kinderfreibetrages)
  • Sterbeurkunde des Kindes
  • Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld

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  • "Ohne Bezüge (Abrechnung über 1 % der Bezugsgröße laut SGB VI §162 Nr. 1 und SGB III § 342)" "Geringverdienerkennzeichen
  • "Beitragstragung aufgrund MobJob-AQTIV-Gesetz vom 10.12.2001 (SV- Beiträge werden vollständig vom Träger der Einrichtung übernommen)": dieses Kennzeichen steht bei Personengruppenschlüssel 105 oder 122 zur Verfügung, wenn das Geringverdienerkennzeichen aktiviert wurde. Dieses Kennzeichen bewirkt, dass die SV-Beiträge vollständig vom Arbeitgeber übernommen werden. 
  • Kennzeichen: "Übergangsbereich" (ab 01.07.2019) / Kennzeichen: "Niedriglohnkennzeichen (mit Gleitzonenprüfung)" (bis 30.06.2019)Saisonarbeitnehmer
  • "Umlage abführen": Dieses Kennzeichen steht nur zur Verfügung, wenn Personengruppe 900, 901, 902 oder 903 ausgewählt wurde. 
  • Die gültigen Beitragssätze für die Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung werden unter PARAMETER - ABRECHNUNG - SYSTEMVORGABEN vorgegeben.

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