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Ist dieses Kennzeichen aktiviert wird der Mitarbeiter aufgrund der Übergangsbereich-Regelung abgerechnet. 

Note
titleBeachten Sie:
  • Das Verfahren Die "Gleitzone" wird zum 01.07.2019 durch das Verfahren den "Übergangsbereich" abgelöst. Die Software wurde entsprechend den gesetzlichen Anforderungen angepasst.
  • Die Obergrenze wird im neuen Verfahren "Übergangsbereich" zum 01.07.2019 von 850 € auf 1300 € angehoben.
  • Für alle Mitarbeiter, die im Bereich von 450,01 € bis 850,00 € verdienen, wird zum 01.07.2019 automatisch eine neue Abrechnungsvorgabe erstellt: Aufgrund der neuen Abrechnungsvorgabe resultiert hier automatisch eine 33er Ab- und 13er Anmeldung in der Sozialversicherung.

Kennzeichen: "Bestandsschutz 2012/2013" und "Familienversichert oder auf Antrag": 

Für "Bestandsfälle", die

  • bereits am 31.12.2012 eine mehr als geringfügige Beschäftigung mit einem monatlichen Entgelt von mehr als 400,00 EUR aber nicht mehr als 450,00 EUR ausübten und
  • für die ab 01.01.2013 wegen Krankenversicherungsfreiheit (wegen Familienversicherung oder auf Antrag) Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung zu zahlen sind, steht das Kennzeichen "Familienversichert oder auf Antrag..." zur Verfügung.

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  • der pauschale Beitrag zur KV
  • die anfallenden Umlagen
  • die Insolvenzgeldumlage


Kennzeichen Übergangsbereich (ab 01.07.2019) / Kennzeichen: "Geringverdienerkennzeichen" (bis 30.06.2019)

Dieses Kennzeichen setzen Sie aktiv, wenn es sich bei dem Mitarbeiter um einen Geringverdiener handeltder Mitarbeiter in den Grenzen des Übergangsbereichs verdient. Der gültige Wert für die Geringverdienergrenze hierfür wird über die Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - SYSTEMVORGABEN vorgegeben. 


Weitere Kennzeichen

Für Personengruppe 105 und 108 steht das Kennzeichen "Kein freiwilliger AG KV-Zuschuss zur Verfügung. 

Für Studenten steht das Kennzeichen "Studentische Pflichtversicherung zur Verfügung. Wenn Sie dieses Kennzeichen aktivieren, wird kein Beitrag zur Krankenversicherung berechnet. 


Für Mitarbeiter, die nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen, stehen folgende Personengruppen zur Verfügung

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Personengruppe 900 SV-freier Arbeitnehmer 

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Das Programm führt eine Plausibilitätsprüfung für die gewählte Kombination zwischen Rentenart und Beitragsgruppenschlüssel durch. Wird eine nicht zulässige Kombination gewählt, erfolgt ein entsprechender Hinweis. 

Einige Beispiele: 

Die Abrechnung von Arbeitnehmern mit dem Personengruppenschlüssel 119 "Versicherungsfreie Altersvollrentner oder Versorgungsbezieher wegen Alters" ist nur mit folgenden Beitragsgruppenschlüsseln möglich: 

KV: 0, 3 oder 9 

RV: 3 

AV: 2 und in Sonderfällen mit 0 und 1 

PV: 0, und 1 und in Sonderfällen mit 2 

Bei Auswahl der Personengruppe: 119 steht das Kennzeichen: "freiwilliger Dienst" zur Verfügung. Die Aktivierung des Kennzeichens führt dazu, dass für den Mitarbeiter der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung Anwendung findet. 

Personengruppe 105 Praktikanten (Praktikant ist nicht versicherungsfrei) 

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Beitragsgruppenschlüssel

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Für die Personengruppe 105 steht das Kennzeichen "Ohne Bezüge (Abrechnung über 1 % der Bezugsgröße lt. SGB VI § 1 und SGB III § 342)" zur Verfügung. 

Die Abrechnung von SV-freien Praktikanten erfolgt über den Personengruppenschlüssel 903. 

Die Abrechnung von Studenten mit studentischer Pflichtversicherung erfolgt mit dem Beitragsgruppenschlüssel 0100 und der Personengruppe 101. Dafür steht Ihnen im Mitarbeiterdatensatz über das Register: "Lohn - Abrechnungsdaten" in den Abrechnungsvorgaben - SV-Angaben das Kennzeichen "Studentische Pflichtversicherung" zur Verfügung. Wird dieses Kennzeichen aktiviert, werden keine Beträge zur freiwilligen KV/PV berechnet. 

Beitragsgruppenschlüssel (....) 

Der Beitragsgruppenschlüssel wird zur Kontrolle angezeigt. Über die nachfolgenden Menüpunkte passen Sie den Beitragsgruppenschlüssel dem jeweiligen Mitarbeiter an. 

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Ist der Arbeitnehmer privat versichert, wählen Sie die 0. 

Die Beitragssätze selbst werden bis 31.12.2008 über den Bereich STAMMDATEN - EINZUGSSTELLEN in der jeweiligen Einzugsstelle (Krankenkasse) über das Register "Beitragssätze" hinterlegt. 

Ab 01.01.2009 wird der Der Beitragssatz für die Krankenversicherung wird unter PARAMETER - ABRECHNUNG - SYSTEMVORGABEN vorgegeben. 

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Standardmäßig ist hier der Schlüssel 1 einzutragen. Sollte ein Arbeitnehmer nicht der Sozialversicherungspflicht Rentenversicherungspflicht unterliegen, wählen Sie den Schlüssel 0. Der Schlüssel 0 ist auch zu wählen, wenn die Beiträge zur Rentenversicherung nicht an die Pflichtkrankenkasse sondern an eine Versorgungseinrichtung abgeführt werden. In dem Fall ist dann das Kennzeichen "Entrichtung von Beträgen an berufsständische Versorgungseinrichtungen" zu aktivieren. Der Arbeitgeberzuschuss, welcher an diese Versorgungseinrichtung abgeführt wird, kann als Vertragsart hinterlegt werden, damit dieser automatisch in der Lohnabrechnung beachtet wird. Vertragsarten können über den Bereich STAMMDATEN - MITARBEITER - LOHN-ABRECHNUNGSDATEN - GRUNDLAGEN DER ABRECHNUNG - ABRECHNUNGSVORGABEN - VERTRAGSABZÜGE eingerichtet werden. 

Haben Sie Arbeitnehmer, die eine geringfügige Alleinbeschäftigung ausüben, hinterlegen Sie das Kennzeichen 5 den Schlüssel 1 für die Berechnung eines Pauschalbetrages. Der gültige Prozentsatz für diese Pauschalabgabe wird über die Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - SYSTEMVORGABEN vorgegeben: 

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Befreiung von der pauschalen RV-Zuzahlung 

Verzichtet ein Arbeitnehmer, der eine geringfügige Alleinbeschäftigung ausübt, auf die SV-FreiheitPflicht, ist für die Rentenversicherung das Kennzeichen 1 der Schlüssel 5 zu setzen und die Option "Freiwillige pauschale RV-Zuzahlungdas Kennzeichen: "Erklärung zum Verzicht der Rentenversicherungspflicht liegt vor" zu aktivieren. Gleiches gilt für Arbeitnehmer in der Gleitzone, wenn die Rentenbeiträge vom gesamten sozialversicherungspflichtigen Entgelt berechnet werden sollen. 

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  • Geburtsurkunde bzw. internationale Geburtsurkunde
  • Abstammungsurkunde
  • Auszug aus dem Geburtenbuch des Standesamtes
  • Auszug aus dem Familienbuch / Familienstammbuch
  • steuerliche Lebensbescheinigung des Einwohnermeldeamtes
  • Vaterschaftsanerkennungs- und Vaterschaftsfeststellungsurkunde
  • Adoptionsurkunde
  • Kindergeldbescheid der Bundesagentur für Arbeit - Familienkasse-
  • Erziehungsgeldbescheid
  • Einkommensteuerbescheid (Berücksichtigung eines Kinderfreibetrages)
  • Sterbeurkunde des Kindes
  • Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld

Weitere Kennzeichen

  • "Ohne Bezüge (Abrechnung über 1 % der Bezugsgröße laut SGB VI §162 Nr. 1 und SGB III § 342)" 
  • "Geringverdienerkennzeichen" 
  • "Beitragstragung aufgrund Mob-AQTIV-Gesetz vom 10.12.2001 (SV- Beiträge werden vollständig vom Träger der Einrichtung übernommen)": dieses Kennzeichen steht zur Verfügung, wenn das Geringverdienerkennzeichen aktiviert wurde. Dieses Kennzeichen bewirkt, dass die SV-Beiträge vollständig vom Arbeitgeber übernommen werden. 
  • Kennzeichen: "Übergangsbereich" (ab 01.07.2019) / Kennzeichen: "Niedriglohnkennzeichen (mit Gleitzonenprüfung)" (bis 30.06.2019)
  • "Umlage abführen": Dieses Kennzeichen steht nur zur Verfügung, wenn Personengruppe 900, 901, 902 oder 903 ausgewählt wurde. 
  • Die gültigen Beitragssätze für die Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung werden unter PARAMETER - ABRECHNUNG - SYSTEMVORGABEN vorgegeben.

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