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Table of Contents

Aufgrund der aktuellen Regelungen ist der Zusatzbeitrag (ZB) paritätisch von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen.

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Zusatzbeitrag hinterlegen 

Die individuellen Zusatzbeiträge sind bei der jeweiligen Einzugsstelle zu hinterlegen (STAMMDATEN - EINZUGSTELLEN). 

Zusatzbeitrag manuell hinterlegen 

Der Zusatzbeitrag kann manuell eingetragen oder aus den Vorgaben geladen werden.

Gehen Sie wie folgt vor: Führen auf dem Register: Zusatzbeitrag Sie mit der Maus einen Rechtsklick auf das „Gültig ab-Datum“ der Tabelle aus und wählen Sie als Auswahl: NEU – KOPIEREN.

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Durch diese Aktion wird ein neuer Datensatz am Ende der Tabelle erzeugt. Geben Sie dann das neue „Gültig ab-Datum“ an und nehmen die Änderungen, per Doppelklick in die jeweilige Zeile, an den Sätzen vor.

Schaltfläche: BEITRÄGE HOLEN (Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung)

Für diese Funktion steht die Schaltfläche: BEITRÄGE HOLEN im Kopf der Maske zur Verfügung.

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Aktualisierung der Werte über Stammdatendatei seit 01.01.2025

Die Stammdaten für die Krankenkassen und Berufsgenossenschaften werden von der ITSG seit Anfang 2025 zusammen mit den Rechengrößen und Angaben zu den Annahmestellen in einer einzigen "Stammdatendatei" bereitgestellt (anstatt wie bisher in getrennten Dateien). Aus diesem Grund wurden in der Software auch die bisherigen Routinen angepasst und optimiert.

Note
titleBeachten Sie:

Für Sie als Anwender ist der regelmäßige Abruf dieser Daten wichtig, damit diese automatisch verarbeitet werden können. Die Stammdatendatei wird zunächst in die Software importiert. Bei den angelegten Einzugsstellen erfolgt eine Prüfung, ob sich Adressdaten, Kontodaten, Umlagesätze, Zusatzbeiträge geändert haben.

Stammdatendatei verarbeiten

Als erster Schritt zur Aktualisierung der Zusatzbeiträge und Umlagesätze ist die Stammdatei einzuladen.

Vorgehen: Im Bereich: PERSONAL - STAMMDTEN - Registerkarte: START - Schaltfläche: WEITERE wählen Sie den Punkt: "Stammdatendatei verarbeiten".

Die Stammdatendatei wird direkt über den ITSG-Server heruntergeladen und von der Software verarbeitet.

Mit der Verarbeitung werden ausschließlich die aktiven Einzugsstellen innerhalb der Software berücksichtigt. Sofern Änderungen vorhanden sind, wird die Nettolohnberechnung angestoßen. Nach der Verarbeitung wird das "Abgleichsdatum" im Mandanten aktualisiert.

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Die Stammdatendatei wird durch einen Assistenten zunächst importiert. Werden durch die Werte der neuen Datei Nettolohn-Nachberechnungen für Abrechnungsmonate notwendig, werden diese im Anschluss von der Software ausgeführt.

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Im Anschluss erhalten Sie ein Protokoll mit den Informationen, welche Einzugsstellen sich geändert haben. Prüfen Sie bitte das Protokoll auf besondere Hinweise und Fehler.

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Liegt keine neue Stammdaten-Datei vor, erhalten Sie ebenfalls eine Information im Protokoll.

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Automatischer Abgleich der Umlagesätze

Durch das Einladen erfolgt ein automatischer Abgleich der "Mandanten-Einzugsstellen" sowie der "Umlagesätze Zusatzbeitrag".

Zusätzlich wird im Mandanten ein internes Datumsfeld hochgesetzt, mit dem für die Software notiert ist, wann die letzte Abfrage erfolgt ist.

Im Bereich: PERSONAL - STAMMDATEN - Register: EINZUGSSTELLEN befindet sich im Datensatz das Register: UMLAGESÄTZE. Durch das Einladen und Verarbeiten der Stammdatendatei stehen die neuen Werte zur Verfügung.

  • Das System erkennt die eingepflegten U1 (Arbeitsunfähigkeit) Umlagesätze: normal, ermäßigt, erhöht und pflegt diese entsprechend derkonfigurierten Einstellungen aus der Stammdatendatei ein. 
  • Die Umlage U2 (Mutterschaft) wird ebenfalls durch die Stammdatendatei aktualisiert.
Note
titleBeachten Sie:

Eine Änderung des gewählten Erstattungssatzes U1 ist nur zum 01.01. eines Jahres möglich.

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Voraussetzung dafür, dass über die Stammdatendatei die korrekte Auswahl der U1 eingetragen wird, ist dass die Auswahl: "Standard", "ermäßigt", "erhöht" zuvor korrekt konfiguriert wurde.

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Info
titleInfo:

Auch Mandanten, die nicht am DEÜV-Verfahren teilnehmen, nutzen diese Routine.

Note
titleBeachten Sie:

Verantwortlich für die Feststellung der Umlagepflicht U1 sind Sie als Arbeitgeber.

Bitte informieren Sie sich, ob Ihr Unternehmen zur Teilnahme verpflichtet ist. Die Teilnahme gilt für ein Kalenderjahr. Bei Teilnahme ist im Januar des laufenden Kalenderjahres der Beitrag zur U1 in den elektronischen Beitragsnachweis einzutragen, dabei ist die Auswahl aus verschiedenen Erstattungssätzen möglich.

Weitere Infos: § 1 Abs. 1 Aufwendungsausgleichgesetz (AAG) 

Externer Link:
https://www.gesetze-im-internet.de/aufag/__1.html

An der Entgeltfortzahlungsversicherung  U2 nehmen grundsätzlich alle Arbeitgeber teil.

Die Betriebsgröße ist für die U2 nicht entscheidend. Aus der U2 erhält der Arbeitgeber alle Aufwendungen ersetzt, welche ihm im Rahmen der Mutterschaft seiner Arbeitnehmerinnen entstanden sind


Automatischer Abgleich der Zusatzbeiträge

Durch das Ausführen der Funktion: "Stammdatendatei verarbeiten" wird auch der Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse eingeladen.

Im Bereich: PERSONAL - STAMMDATEN - Register: EINZUGSSTELLEN befindet sich im Datensatz das Register: ZUSATZBEITRAG. 

Jede Krankenkasse legt ihren Zusatzbeitragssatz individuell fest - dieser Wert wird aus der Stammdatendatei gelesen und automatisch auf dem Register mit einen "Gültig ab"-Datum in eine neue Zeile geschrieben mit dem Zusatzbeitrag, den Sie als Arbeitgeber übernehmen.

Im Beispiel wird für Beispiel-Krankenkasse XY ein Zusatzbeitrag ab 01.01.2025 von 1,395% ausgewiesen. Der Arbeitnehmer übernimmt paritätisch die andere Hälfte des Beitrags von ebenfalls 1,395%. Durch das Einladen der Stammdatendatei wurde der Wert automatisch korrekt übernommen.

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Aktualisierung der Adress- und Kontodaten der Einzugsstellen

Über die Stammdatendatei werden auch die Adress- und Kontodaten der jeweiligen Einzugsstellen abgeholt und diese Änderungen in der Software übernommen. 

Die Änderungen werden auf den Registern: "Adresse" sowie "Bank/Lfz/Fibu" (Bankverbindung - IBAN) des Einzustellen-Datensatz gespeichert. 

Prüfungen im Zusammenhang mit dem Abruf der Stammdatendatei (letzte 30 Tage sowie Monatsabschluss)

Rufen Sie spätestens alle 30 Tage die Stammdatendatei ab, um sicherzustellen, dass mit den aktuellen Beitragssätzen gearbeitet wird. Beim Übertragen der Beitragsabrechnungen und Erstattungsanträge wird geprüft, ob innerhalb der letzten 30 Tage die Stammdatendatei verarbeitet wurde. Diese Prüfung stellt sicher, dass immer mit den aktuellen Beitragssätzen abgerechnet wird. Gleiches gilt für den Monatsabschluss.

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Note
titleBeachten Sie:
Unter bestimmten Voraussetzungen ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag heranzuziehen. Dieser ist in den Systemvorgaben (PARAMETER - ABRECHNUNG) hinterlegt

Wurde die Stammdatendatei nicht im vorgegebenen Zeitraum abgerufen, ist keine Übertragung möglich. Laden Sie aus diesem Grund regelmäßig die neue Stammdatendatei ein.


Auswertungen / Drucke des Zusatzbeitrags

  • Der Zusatzbeitrag wird auch auf dem Lohnkonto entsprechend ausgewiesen.
  • Die Layouts für das Lohnjournal sowie das "Lohnjournal (erweitert)" wurden angepasst. Der Zusatzbeitrag wird im Wert der KV ausgewiesen.
  • Der Zusatzbeitrag wird auch in der Lohn- und Gehaltstasche ausgewiesen. Bitte beachten Sie beim Endlos-Vordruck, dass in den kumulierten Werten der Zusatzbeitrag mit dem KV-Beitrag addiert wird.

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titleInfo:

Hintergrundinfo zur Umbenennung des Registers: Zusatzbeitrag

Bis 2023 gab es in der Software zwei Register für den Zusatzbeitrag. 

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Seit 2024 gibt es ein zentrales Register für den Zusatzbeitrag.

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