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- Im Anschluss sind die Clients neu zu starten und die Nettolohnberechnung durchzuführen: Lohn- und Gehaltsabrechnung Dezember erneut prüfen (PERSONAL - REGISTERKARTE: ÜBERGEBEN/AUSWERTEN - ABRECHNUNG - "Nur für aktuellen Monat durchführen...").Ggf. Nettolohnberechnung durchführen: Dies Dies ist nur erforderlich, wenn das Update für die Jahresaktualisierung nach dem Jahresabschluss 2023 durchgeführt wurde. In diesem Falle werden die SV-Meldungen durch die Nettolohnberechnung erstellt.
- Sozialversicherungs- und Unfallversicherungs-Meldungen versenden.
- Druck der SV- und UV-Meldungen für die Mitarbeiter.
- Lohnsteuerbescheinigungen erstellen und versenden.
- Mitarbeiter-Stammdaten auf Richtigkeit sowie Urlaubsanspruch für das neue Jahr prüfen.
- Einzugsstellen-Stammdaten prüfen und gegebenenfalls Zusatzbeitrag hinterlegen.
- Lohnartenstammdaten prüfen.
- Weitere wichtige Punkte finden Sie auch im Artikel: Jahresabschluss Lohn & "Checkliste nach Dezember-Abrechnung". In dieser Checkliste erhalten Sie auch wichtige Informationen zum Ende der Bestandsschutzregelung.
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Ab 01.01.2024 gelten die folgenden Beitragsbemessungsgrenzen:
Bereich | Aktueller Wert (2024) - monatliche / jährliche Werte
| Wert (2023) - monatliche / jährliche Werte | Änderung im Vergleich zum Vorjahr - jährliche Werte |
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Kranken- und Pflegeversicherung: | |||
alle Bundesländer (monatlich / jährlich): | 5175,00 Euro im Monat / 62.100,00 Euro im Jahr | 4.987,50 Euro / 59.850,00 Euro | Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr Bisheriger Wert (2023): 59.850,00 Euro |
Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (monatlich / jährlich) | 5775,00 Euro im Monat / 69.300,00 Euro im Jahr | 5.550 Euro / 66.600,00 Euro | Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr Bisheriger Wert (2023): 66.600,00 Euro |
Renten- und Arbeitslosenversicherung: | |||
alte Bundesländer (monatlich / jährlich): | 7550,00 Euro / 90.600,00 Euro | 7.300,00 Euro / 87.600,00 Euro | Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr Bisheriger Wert (2023): 87.600,00 Euro |
neue Bundesländer - ohne Berlin (monatlich / jährlich): | 7450,00 Euro / 89.400,00 Euro
| 7.100,00 Euro / 85.200,00 Euro | Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr Bisheriger Wert (2023): 85.200,00 Euro |
Bezugsgröße in der Sozialversicherung: | |||
alte Bundesländer (monatlich / jährlich): | 3.535,00 Euro / 42.420,00 Euro | 3.395.00 Euro / 40.740,00 Euro | Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr Bisheriger Wert (2023): 40.740,00 Euro |
neue Bundesländer (monatlich / jährlich): | 3.465,00 Euro / 41.580,00 Euro | 3.290,00 Euro / 39.480,00 Euro | Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr Bisheriger Wert (2023): 39.480,00 Euro |
Ab dem 01.01.2024 gelten folgende Beitragssätze und Grenzwerte:
Bereich | Werte 2024 | Werte 2023 | Änderung | ||||||||||
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Krankenversicherung: allgemein / ermäßigt | 14,60 % / 14,00 % | 14,60 % / 14,00 % | Keine Veränderung zum Vorjahr | ||||||||||
durchschnittlicher KV Zusatzbeitrag (individueller Zusatzbeitrag ist den Einzugsstellen/Krankenkassen zu entnehmen) | 1.70 % | 1.60 % | Höher als im Vorjahr | ||||||||||
Beitragszuschuss AG zur KV | 421,77 Euro | 403,99 Euro | Höher als im Vorjahr | ||||||||||
Rentenversicherung: | 18.60 % | 18.60 % | Keine Veränderung zum Vorjahr | ||||||||||
Arbeitslosenversicherung: | 2,60 % | 2,60 % | Keine Veränderung zum Vorjahr | ||||||||||
Pflegeversicherung: | 3,40 % Verteilung: AG 1,70% / AN: 1,70 % | 3,40 % (seit 01.07.2023) 3,05 % (bis 30.06.2023) | Keine Veränderung seit der Erhöhung am 01.07.2023. Der gesetzliche Beitragssatz ist zum 01.07.2023 von 3,05 Prozent auf 3,40 % angestiegen. | ||||||||||
Pflegeversicherung Sachsen: | 3,40 % Verteilung Sachsen: AN 2,20 % / AG 1,20% | 3,40 % Verteilung Sachsen (seit 01.07.2023): AN 2,20 % / AG 1,20% Verteilung Sachsen (bis 30.06.2023): AG 1,025 % / AN 2,025 % | Keine Veränderung seit der Erhöhung am 01.07.2023. Der gesetzliche Beitragssatz ist zum 01.07.2023 von 3,05 Prozent auf 3,40 % angestiegen. | ||||||||||
zusätzlicher Beitragssatz zur PV für kinderlose Mitglieder, die das 23. Lebensjahr vollendet haben:
| 0,6 % | 0,6 % | Keine Veränderung zum Vorjahr | ||||||||||
Insolvenzgeldumlage: | 0,06 % | 0,06 % | Keine Veränderung zum Vorjahr | ||||||||||
Pauschale Krankenversicherung:
| 13,00 % | 13,00 % | Keine Veränderung zum Vorjahr | ||||||||||
Pauschale Rentenversicherung:
| 15,00 % | 15,00 % | Keine Veränderung zum Vorjahr | ||||||||||
Pauschale Krankenversicherung (für Privathaushalte): | 5,00 % | 5,00 % | Keine Veränderung zum Vorjahr | ||||||||||
Pauschale Rentenversicherung (für Privathaushalte): | 5,00 % | 5,00 % | Keine Veränderung zum Vorjahr | ||||||||||
Pauschalsteuer (an Bundesknappschaft): | 2,00 % | 2,00 % | Keine Veränderung zum Vorjahr | ||||||||||
monatliche Geringfügigkeitsgrenze:
| 538,00 Euro | 520,00 Euro | Die Geringfügigkeitsgrenze steigt auf 538,00 Euro. | ||||||||||
monatliche Geringverdienergrenze: | 325,00 Euro | 325,00 Euro | Keine Veränderung zum Vorjahr | ||||||||||
Übergangsbereich | Gilt für ein Beschäftigungsverhältnis, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt zwischen 538,01 und 2.000 Euro liegt. | für ein Beschäftigungsverhältnis, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt zwischen 520,01 Euro und 2.000,00 Euro liegt. | Die Geringfügigkeitsgrenze wurde auf 538,00 Euro angehoben. | ||||||||||
Faktor F:
| 0,6846 | 0,6922 | Wert geringer zum Vorjahr | ||||||||||
Beitragsbemessungsgrundlage zum Aufstockungsbeitrag zur RV ist das erzielte Arbeitsentgelt: | mind. 175,00 Euro | mind. 175,00 Euro | Keine Veränderung zum Vorjahr | ||||||||||
Vollarbeiterrichtwert | 1490 Stunden | 1540 Stunden | Wert geringer zum Vorjahr |
2. Lohnbuchhaltung: Wichtige Änderungen
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