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Inhaltsverzeichnis
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Table of Contents
1. Allgemeine Informationen
1.1. Empfohlenes Vorgehen für Lohnanwender
Eine detaillierte Beschreibung zu den Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss (inklusive Checkliste) stellen wir Ihnen Ihnen in der Hilfe unter Jahresabschluss Lohn zur Verfügung. Ein Ausdruck des Dokumentes kann hilfreich sein.
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Voraussetzung für die Durchführung des Jahresabschlusses ist, dass die Erfassung für die Lohn- und Gehaltsabrechnung Dezember 2022 abgeschlossen ist und alle Drucke und sonstigen Auswertungen erledigt wurden. |
Prüfen, ob V23 aktiviert ist
- Sollten Sie noch nicht die V23 wie im Service-Portal beschrieben (https://portal.microtech.de/aktuelles/657-aktivierung-ihrer-version-23) aktiviert haben, so führen Sie zunächst diesen Schritt vor Installation des Updates aus.
- Sofern Sie die V23 bereits aktiviert haben, wird Ihnen unter Registerkarte: HILFE - LIZENZ das "v23.x: Echtheitszertifikat für microtech büro+" angezeigt. Zusätzlich sehen Sie eine graue Schaltfläche: "Version 24", die anzeigt, dass Version 23 aktiviert ist. Ist dies bei Ihnen der Fall, so kontrollieren Sie, ob Sie Mindestversion 6742 installiert haben, in welcher die Jahresaktualisierung enthalten ist.
Info | ||
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Die Funktionen der Jahresaktualisierung werden mit Aktivierung der V23 und dem Update auf Version 6742 aktiv. Die Reihenfolge, ob zuerst das Update auf 6742 oder die Aktivierung der V23 erfolgt ist unerheblich. Wichtig ist jedoch, dass beide Voraussetzungen vorliegen, um alle Funktionen der Jahresaktualisierung aktiv zu schalten. |
Einspielen der Jahresaktualisierung: Gehen Sie am Server als Supervisor wie folgt vor
- Vorab: Erstellen Sie eine vollständige Datensicherung.
- Vorab: Führen Sie den Monats- / Jahresabschluss innerhalb der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung durch (Registerkarte: ÜBERGEBEN / AUSWERTEN - Schaltfläche: JAHRESABSCHLUSS).
- Aktualisieren Sie das Programm. Laden Sie hierzu die aktuelle Vollversion Ihrer microtech-Software im Serviceportal mit Mindestversionstand 6742 herunter und starten Sie dann die Aktualisierung. Die Jahresaktualisierung für den Bereich "Lohn" ist in dieser Version enthalten
Nach Installation der Jahresaktualisierung über Mindestversion 6742
- Im Anschluss sind die Clients neu zu starten und die Nettolohnberechnung durchzuführen: Lohn- und Gehaltsabrechnung Dezember erneut prüfen (PERSONAL - REGISTERKARTE: ÜBERGEBEN/AUSWERTEN - ABRECHNUNG - "Nur für aktuellen Monat durchführen...").
- Ggf. Nettolohnberechnung durchführen: Dies ist nur erforderlich, wenn das Update für die Jahresaktualisierung nach dem Jahresabschluss 2022 durchgeführt wurde. In diesem Falle werden die SV-Meldungen durch die Nettolohnberechnung erstellt.
- Sozialversicherungs- und Unfallversicherungs-Meldungen versenden.
- Druck der SV- und UV-Meldungen für die Mitarbeiter.
- Lohnsteuerbescheinigungen erstellen und versenden.
- Mitarbeiter-Stammdaten auf Richtigkeit sowie Urlaubsanspruch für das neue Jahr prüfen.
- Einzugsstellen-Stammdaten prüfen und gegebenenfalls Zusatzbeitrag hinterlegen.
- Lohnartenstammdaten prüfen.
- Weitere wichtige Punkte finden Sie auch im Artikel: Jahresabschluss Lohn & "Checkliste nach Dezember-Abrechnung".
Note | ||
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Überprüfen Sie die Stammdaten Ihrer Mitarbeiter auf die Richtigkeit der neuen Abrechnungsvorgabe ab 01.01.2023, sowie den Urlaubsanspruch für das neue Jahr. In allen Ausbaustufen werden die SV-Jahresmeldungen immer beim Monatswechsel von Dezember auf Januar erstellt. |
1.2. Empfohlenes Vorgehen für FiBu-Anwender
Prüfen, ob V23 aktiviert ist
- Sollten Sie noch nicht die V23 wie im Service-Portal beschrieben (https://portal.microtech.de/aktuelles/657-aktivierung-ihrer-version-23) aktiviert haben, so führen Sie zunächst diesen Schritt vor Installation des Updates aus.
- Sofern Sie die V23 bereits aktiviert haben, wird Ihnen unter Registerkarte: HILFE - LIZENZ das "v23.x: Echtheitszertifikat für microtech büro+" angezeigt. Zusätzlich sehen Sie eine graue Schaltfläche: "Version 24", die anzeigt, dass Version 23 aktiviert ist. Ist dies bei Ihnen der Fall, so kontrollieren Sie, ob Sie Mindestversion 6742 installiert haben, in welcher die Jahresaktualisierung enthalten ist.
Info | ||
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Die Funktionen der Jahresaktualisierung werden mit Aktivierung der V23 und dem Update auf Version 6742 aktiv. Die Reihenfolge, ob zuerst das Update auf 6742 oder die Aktivierung der V23 erfolgt ist unerheblich. Wichtig ist jedoch, dass beide Voraussetzungen vorliegen, um alle Funktionen der Jahresaktualisierung aktiv zu schalten. |
Einspielen der Jahresaktualisierung: Gehen Sie am Server als Supervisor wie folgt vor
- Vorab: Erstellen Sie eine vollständige Datensicherung.
- Aktualisieren Sie das Programm auf den Mindestversionsstand 6742 der Jahresaktualisierung. Laden Sie hierzu die aktuelle Vollversion Ihrer microtech-Software im Serviceportal herunter und starten Sie dann die Aktualisierung
- Die Jahresaktualisierung für den Bereich FiBu (zweiter Teil der Jahresaktualisierung) wird zeitnah nach dem Jahreswechsel 2022/2023 enthalten sein
- Im Anschluss sind die Clients neu zu starten
Note | ||
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Die Aktivierung der V23 muss zwingend aktiviert sein, um folgende Formulare verwenden zu können:
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1.3. Systemvorgaben zur Nettolohnberechnung 2023
Die "Systemvorgaben SV (zur Nettolohnberechnung)" können Sie unter Start - Schaltfläche: PARAMETER – ABRECHNUNG einsehen.
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Bereich | Werte | Änderung | |||||
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Krankenversicherung: allgemein / ermäßigt | 14,60 % / 14,00 % | Keine Veränderung zum Vorjahr | |||||
durchschnittlicher KV Zusatzbeitrag (individueller Zusatzbeitrag ist den Einzugsstellen/Krankenkassen zu entnehmen) | 1.60 % | Höher als im Vorjahr | |||||
Beitragszuschuss AG zur KV | voraussichtlich 403,99 Euro | Höher als im Vorjahr | |||||
Rentenversicherung: | 18.60 % | Keine Veränderung zum Vorjahr | |||||
Arbeitslosenversicherung: | 2,60 % | Höher als im Vorjahr | |||||
Pflegeversicherung: | 3,05 % | Keine Veränderung zum Vorjahr | |||||
Pflegeversicherung Sachsen: | AGA 1,025 % ANA 2,025 % | Keine Veränderung zum Vorjahr | |||||
zusätzlicher Beitragssatz zur PV für kinderlose Mitglieder, die das 23. Lebensjahr vollendet haben: | 0,35 % | Keine Veränderung zum Vorjahr | |||||
Insolvenzgeldumlage: | 0,09 % | Keine Veränderung zum Vorjahr | |||||
Pauschale Krankenversicherung: | 13,00 % | Keine Veränderung zum Vorjahr | |||||
Pauschale Rentenversicherung: | 15,00 % | Keine Veränderung zum Vorjahr | |||||
Pauschale Krankenversicherung (für Privathaushalte): | 5,00 % | Keine Veränderung zum Vorjahr | |||||
Pauschale Rentenversicherung (für Privathaushalte): | 5,00 % | Keine Veränderung zum Vorjahr | |||||
Pauschalsteuer (an Bundesknappschaft): | 2,00 % | Keine Veränderung zum Vorjahr | |||||
monatliche Geringfügigkeitsgrenze: | 520,00 Euro | Die Geringfügigkeitsgrenze liegt seit 1. Oktober 2022 bei 520 Euro im Monat. Bis 30.09.2022 lag die monatliche Geringfügigkeitsgrenze bei: 450 Euro. | |||||
monatliche Geringverdienergrenze: | 325,00 Euro | Keine Veränderung zum Vorjahr | |||||
Übergangsbereich | Gilt für ein Beschäftigungsverhältnis, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt wischen 520,01 Euro und 2.000,00 Euro liegt. |
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Faktor F:
| 0,6922 | Wert geringer zum Vorjahr | |||||
Beitragsbemessungsgrundlage zum Aufstockungsbeitrag zur RV ist das erzielte Arbeitsentgelt: | mind. 175,00 Euro | Keine Veränderung zum Vorjahr | |||||
Vollarbeiterrichtwert | 1520 Stunden | Wert geringer zum Vorjahr |
2. Lohnbuchhaltung: Wichtige Änderungen
2.1 Unternehmensnummer
Wichtige Informationen zur Unternehmensnummer
- In der Software steht Im Register: "Berufsgenossenschaften"' - "BG-Vorgaben" ein eigenes Feld für die "Unternehmensnummer" zur Verfügung
- Als Mitgliedsbetrieb der Berufsgenossenschaften haben Sie zum Herbst 2022 eine schriftliche Information über den Nummernwechsel erhalten
- Erfassen Sie diese 15-stellige Nummer im extra hierzu eingebrachten Feld: "Unternehmensnummer"
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Warning | ||
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Das Feld "Mitgliedsnummer" steht weiterhin parallel bereit und sollte nicht gelöscht oder geändert werden. Beide Felder werden eine Zeit lang nebeneinander koexistieren. Beachten Sie auch dass Betriebe, die ab dem 01.10.2022 angemeldet werden ggf. keine Mitgliedsnummer mehr erhalten und daher ausschließlich das Feld "Unternehmensnummer" befüllen. |
Unternehmensnummer in Betriebsstätte (Parameter) hinterlegen (BG-Vorgaben)
Zum Erfassen oder Einsehen der Unternehmensnummer öffnen Sie zunächst in den Bereich:
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Die an dieser Stelle zu hinterlegende Unternehmensnummer der Betriebsstätte wird von den Berufsgenossenschaften vergeben. Tragen Sie diese in das Feld die Unternehmensnummer ein, sofern noch nicht belegt. Die Unternehmensnummer wird zu Beginn des Jahres 2023 zur Pflicht und gehört damit auch zu den abgefragten Werten beim Stammdatenabruf.
Wichtige Informationen zur Unternehmensnummer
- Die Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaften erhalten zum 01. Januar 2023 eine bundesweit einheitliche Unternehmensnummer für jedes zugehörige Unternehmen - diese ersetzt die bisherige Mitgliedsnummer
- Ab diesem Zeitpunkt ist für alle folgenden Meldungen nur noch die Unternehmernummer (Unternehmensnummer) zu verwenden
- Als Mitgliedsbetrieb der Berufsgenossenschaften erhalten Sie zum Herbst 2022 eine schriftliche Information über den Nummernwechsel - Ab diesem Zeitpunkt ist die neue Unternehmensnummer anstelle der bisherigen Mitgliedsnummer zu verwenden
- Sofern Sie mehrere Unternehmen betreiben, erhalten Sie auch mehrere Unternehmensnummern
- Als Betrieb benötigen Sie die Mitgliedsnummer weiterhin, um z. B. UV-Jahresmeldungen oder Lohnnachweise digital zu übermitteln
Wichtige Unterscheidung: Unternehmensnummer vs. Unternehmernummer
Das Feld der Unternehmernummer wird anhand der Vorgaben der deutschen Unfallversicherung auf Gültigkeit geprüft.
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- Die neue Unternehmensnummer besteht aus insgesamt 15 Ziffern: Diese wird in den BG-Vorgaben in den Parametern der Betriebsstätten hinterlegt
- Die ersten zwölf Zeichen (11 + eine Prüfziffer) werden als Unternehmernummer bezeichnet, da sie die Unternehmerin bzw. den Unternehmer kennzeichnen
- In der Software erfolgt eine Plausibilitätsprüfung, ob die Nummer den vorgegebenen Kriterien entspricht - die Software bittet bei fehlerhafter Eingabe um Korrektur
Maschinelle Umstellung über Stammdatenabruf
Über den Stammdatenabruf (Elektronischer Stammdatenabruf bei der DGUV) können Sie, ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung durch die BG, in microtech büro+ automatisch die Unternehmensnummer einpflegen. Die Eingabe im Feld "Unternehmensnummer" wird dann automatisch durch die BG befüllt.
Info | ||
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Der Stammdatenabruf für das Meldejahr 2023 kann DGUV-seitig seit dem 1. November 2022 mit der alten Mitgliedsnummer getätigt werden. |
Bereiche in denen die Mitgliedsnummer benötigt wird
- Angabe im DSLN (Datensatz für den elektronischen Lohnnachweis bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallsversicherung)
- Angabe in UV-Jahresmeldung
- Erlaubnis zur Nutzung und Verarbeitung in allen Bereichen der SV
Info | ||
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Weitere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Hilfe-Seite zum Thema: Betriebsstätte (Parameter) im Abschnitt zur Unternehmensnummer. |
2.2 Unterjährig in Lohnbuchhaltung eingeflossene Funktionen
2.2.1 Änderungen im Übergangsbereich
Es sind größere Änderungen im Bereich des Übergangsbereich und Bestandsschutz ab 01.10.2022 zu beachten.
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Beispiele für Fälle, wann der Bestandsschutz ggf. aufzuheben ist, finden Sie ebenfalls in diesem Hilfe-Artikel aufgeführt.
2.2.2 Schnittstellen: BEEG / ZUZA (über RV-BEA-Assistent)
2.2.2.1 BEEG - Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit
Allgemein
Geht ein Arbeitnehmer in Elternzeit, kann dieser für eine bestimmte Zeit Elterngeld beantragen. Die Bezugsdauer richtet sich nach der Art des Elterngeldes. Dabei bestimmt das individuelle Einkommen des betreuenden Elternteils, wie viel Elterngeld ausgezahlt wird.
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Info | ||
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Eine ausführliche Anleitung zum BEEG-Verfahren erhalten Sie in unserer Online-Hilfe: Dieses Verfahren gehört zum RV-BEA-Verfahren (Rentenversicherung-Bescheinigungen elektronisch anfordern und annehmen) - zum zugehörigen Assistenten erhalten Sie weitere Informationen in folgendem Hilfe-Artikel: Weitere Informationen zum Verfahren auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung
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2.2.2.2 ZUZA: Befreiung von Zuzahlung in Hinblick auf den Erhalt von Rehabilitationsmaßnahmen
ZUZA steht für „Befreiung von Zuzahlung in Hinblick auf den Erhalt von Rehabilitationsmaßnahmen“.
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Info | ||
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Eine ausführliche Anleitung zum ZUZA-Verfahren erhalten Sie in unserer Online-Hilfe: Dieses Verfahren gehört zum RV-BEA-Verfahren (Rentenversicherung-Bescheinigungen elektronisch anfordern und annehmen) - zum zugehörigen Assistenten erhalten Sie weitere Informationen in folgendem Hilfe-Artikel: Weitere Informationen zum Verfahren auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung
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2.3 Geänderte Formate zum Jahreswechsel
Geänderte Datensatzstrukturen wurden in der Software berücksichtigt und auf den aktuellen Stand gebracht, dazu zählen unter anderem:
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