Die Jahresaktualisierung wird mit Programmversion 6742 Anfang Januar 2023 zur Verfügung gestellt.

Mit dieser Version sind Abrechnungen für das neue Jahr möglich. Außerdem sind die neuen Sozialversicherungswerte sowie der steuerliche Programmablaufplan enthalten.

Besondere Neuerungen wie die Unternehmensnummer und unterjährig eingeflossene Funktionen wie BEEG und ZUZA werden zusätzlich herausgehoben auf dieser Seite vorgestellt.

Anfang Januar 2023 möchten wir Sie auch gerne in einem Webinar für Anwenderinnen und Anwender der microtech Lohnbuchhaltung persönlich über die Inhalte der Jahresaktualisierung informieren.

Weitere Informationen zum Webinar und die Anmeldung finden Sie im Service-Portal.


Inhaltsverzeichnis



1. Allgemeine Informationen

1.1. Empfohlenes Vorgehen für Lohnanwender

Eine detaillierte Beschreibung zu den Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss (inklusive Checkliste) stellen wir Ihnen Ihnen in der Hilfe unter Jahresabschluss Lohn zur Verfügung. Ein Ausdruck des Dokumentes kann hilfreich sein.

Voraussetzung für die Durchführung des Jahresabschlusses ist, dass die Erfassung für die Lohn- und Gehaltsabrechnung Dezember 2022 abgeschlossen ist und alle Drucke und sonstigen Auswertungen erledigt wurden.

Prüfen, ob V23 aktiviert ist 

Die Funktionen der Jahresaktualisierung werden mit Aktivierung der V23 und dem Update auf Version 6742 aktiv. Die Reihenfolge, ob zuerst das Update auf 6742 oder die Aktivierung der V23 erfolgt ist unerheblich. Wichtig ist jedoch, dass beide Voraussetzungen vorliegen, um alle Funktionen der Jahresaktualisierung aktiv zu schalten.

Einspielen der Jahresaktualisierung: Gehen Sie am Server als Supervisor wie folgt vor

Nach Installation der Jahresaktualisierung über Mindestversion 6742

Überprüfen Sie die Stammdaten Ihrer Mitarbeiter auf die Richtigkeit der neuen Abrechnungsvorgabe ab 01.01.2023, sowie den Urlaubsanspruch für das neue Jahr. In allen Ausbaustufen werden die SV-Jahresmeldungen immer beim Monatswechsel von Dezember auf Januar erstellt.

1.2. Empfohlenes Vorgehen für FiBu-Anwender

Prüfen, ob V23 aktiviert ist 

Die Funktionen der Jahresaktualisierung werden mit Aktivierung der V23 und dem Update auf Version 6742 aktiv. Die Reihenfolge, ob zuerst das Update auf 6742 oder die Aktivierung der V23 erfolgt ist unerheblich. Wichtig ist jedoch, dass beide Voraussetzungen vorliegen, um alle Funktionen der Jahresaktualisierung aktiv zu schalten.

Einspielen der Jahresaktualisierung: Gehen Sie am Server als Supervisor wie folgt vor

Die Aktivierung der V23 muss zwingend aktiviert sein, um folgende Formulare verwenden zu können:

  • EÜR-Formular 2022 
  • Umsatzsteuervoranmeldung 2023 

1.3. Systemvorgaben zur Nettolohnberechnung 2023

Die "Systemvorgaben SV (zur Nettolohnberechnung)" können Sie unter Start - Schaltfläche: PARAMETER – ABRECHNUNG einsehen.

Diese Daten werden durch das Update eingefügt und können / müssen NICHT manuell eingetragen werden.



Unter: ABRECHNUNG - SYSTEMVORGABEN STEUER (ZUR NETTOLOHNBERECHNUNG) können Sie auch diese in der Software vorhandenen Werte einsehen.



In den nachfolgenden Tabellen erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Vorgaben. Weitere Werte entnehmen Sie bitte den o. a. Systemvorgaben im Programm.


Ab 01.01.2023 gelten die folgenden Beitragsbemessungsgrenzen: 

Bereich

Aktueller Wert (2023) -

monatliche / jährliche Werte

Änderung im Vergleich zum Vorjahr -

jährliche Werte

Kranken- und Pflegeversicherung:

alle Bundesländer (monatlich / jährlich): 4.987,50 Euro / 59.850,00 Euro

Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr

Bisheriger Wert (2022): 58.050,00 Euro

Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (monatlich / jährlich)5.550 Euro / 66.600,00 Euro

Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr

Bisheriger Wert (2022): 64.350,00 Euro




Renten- und Arbeitslosenversicherung:

alte Bundesländer (monatlich / jährlich): 7.300,00 Euro / 87.600,00 Euro

Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr

Bisheriger Wert (2022): 84.600,00 Euro

neue Bundesländer - ohne Berlin (monatlich / jährlich): 7.100,00 Euro / 85.200,00 Euro

Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr

Bisheriger Wert (2022): 81.000,00 Euro




Bezugsgröße in der Sozialversicherung:

alte Bundesländer (monatlich / jährlich): 3.395.00 Euro / 40.740,00 Euro

Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr

Bisheriger Wert (2022): 39.480,00 Euro

neue Bundesländer (monatlich / jährlich): 3.290,00 Euro / 39.480,00 Euro

Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr

Bisheriger Wert (2022): 37.800,00 Euro


Ab dem 01.01.2023 gelten folgende Beitragssätze und Grenzwerte:

BereichWerteÄnderung
Krankenversicherung: allgemein / ermäßigt

14,60 % / 14,00 %

Keine Veränderung zum Vorjahr
durchschnittlicher KV Zusatzbeitrag (individueller Zusatzbeitrag ist den Einzugsstellen/Krankenkassen zu entnehmen)

1.60 %

Höher als im Vorjahr
Beitragszuschuss AG zur KV

voraussichtlich 403,99 Euro

Höher als im Vorjahr
Rentenversicherung: 18.60 %Keine Veränderung zum Vorjahr
Arbeitslosenversicherung:

2,60 %

Höher als im Vorjahr

Pflegeversicherung:3,05 %Keine Veränderung zum Vorjahr
Pflegeversicherung Sachsen:

AGA 1,025 %

ANA 2,025 %

Keine Veränderung zum Vorjahr
zusätzlicher Beitragssatz zur PV für kinderlose Mitglieder, die das 23. Lebensjahr vollendet haben: 0,35 %Keine Veränderung zum Vorjahr
Insolvenzgeldumlage: 0,09 %Keine Veränderung zum Vorjahr
Pauschale Krankenversicherung: 13,00 %Keine Veränderung zum Vorjahr
Pauschale Rentenversicherung: 15,00 %Keine Veränderung zum Vorjahr
Pauschale Krankenversicherung (für Privathaushalte): 5,00 %Keine Veränderung zum Vorjahr
Pauschale Rentenversicherung (für Privathaushalte): 5,00 %Keine Veränderung zum Vorjahr
Pauschalsteuer (an Bundesknappschaft): 2,00 %Keine Veränderung zum Vorjahr
monatliche Geringfügigkeitsgrenze: 520,00 Euro

Die Geringfügigkeitsgrenze liegt seit 1. Oktober 2022 bei 520 Euro im Monat.

Bis 30.09.2022 lag die monatliche Geringfügigkeitsgrenze bei: 450 Euro.

monatliche Geringverdienergrenze: 325,00 EuroKeine Veränderung zum Vorjahr
Übergangsbereich

Gilt für ein Beschäftigungsverhältnis, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt wischen 520,01 Euro und 2.000,00 Euro liegt.

  • Erhöhung zum 01.10.2022 auf 1.600 Euro
  • Erhöhung zum 01.01.2023 auf 2.000 Euro

Faktor F: 

Der Gleitzonenfaktor "Faktor F" wird jedes Jahr vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) berechnet und bekannt gegeben. Die Berechnung ergibt sich, indem der Wert 28 Prozent durch den Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz für das jeweilige Jahr geteilt wird und eine Rundung auf die vierte Dezimalstelle erfolgt.


0,6922Wert geringer zum Vorjahr
Beitragsbemessungsgrundlage zum Aufstockungsbeitrag zur RV ist das erzielte Arbeitsentgelt:mind. 175,00 EuroKeine Veränderung zum Vorjahr
Vollarbeiterrichtwert1520 StundenWert geringer zum Vorjahr

2. Lohnbuchhaltung: Wichtige Änderungen

2.1 Unternehmensnummer

Wichtige Informationen zur Unternehmensnummer

Dieses Feld wird zukünftig statt der Mitgliedsnummer für die Zuordnung bei der Übermittlung der Stammdaten und Lohnnachweise benötigt. 

Das Feld "Mitgliedsnummer" steht weiterhin parallel bereit und sollte nicht gelöscht oder geändert werden. Beide Felder werden eine Zeit lang nebeneinander koexistieren.

Beachten Sie auch dass Betriebe, die ab dem 01.10.2022 angemeldet werden ggf. keine Mitgliedsnummer mehr erhalten und daher ausschließlich das Feld "Unternehmensnummer" befüllen.

Unternehmensnummer in Betriebsstätte (Parameter) hinterlegen (BG-Vorgaben)

Zum Erfassen oder Einsehen der Unternehmensnummer öffnen Sie zunächst in den Bereich:

PARAMETER - ABRECHNUNG - BETRIEBSSTÄTTEN - wählen Sie einen Betriebsstätten-Datensatz zum ÄNDERN - Register: BERUFSGENOSSENSCHAFTEN - linke Navigation: BG-VORGABEN.

Die an dieser Stelle zu hinterlegende Unternehmensnummer der Betriebsstätte wird von den Berufsgenossenschaften vergeben. Tragen Sie diese in das Feld die Unternehmensnummer ein, sofern noch nicht belegt. Die Unternehmensnummer wird zu Beginn des Jahres 2023 zur Pflicht und gehört damit auch zu den abgefragten Werten beim Stammdatenabruf.

Wichtige Informationen zur Unternehmensnummer

Wichtige Unterscheidung: Unternehmensnummer vs. Unternehmernummer

Das Feld der Unternehmernummer wird anhand der Vorgaben der deutschen Unfallversicherung auf Gültigkeit geprüft.

Dabei ist die Unterscheidung zwischen Unternehmensnummer und Unternehmernummer zu beachten:

Maschinelle Umstellung über Stammdatenabruf

Über den Stammdatenabruf (Elektronischer Stammdatenabruf bei der DGUV) können Sie, ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung durch die BG, in microtech büro+ automatisch die Unternehmensnummer einpflegen. Die Eingabe im Feld "Unternehmensnummer" wird dann automatisch durch die BG befüllt.

Der Stammdatenabruf für das Meldejahr 2023 kann DGUV-seitig seit dem 1. November 2022 mit der alten Mitgliedsnummer getätigt werden.

Bereiche in denen die Mitgliedsnummer benötigt wird

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Hilfe-Seite zum Thema: Betriebsstätte (Parameter) im Abschnitt zur Unternehmensnummer.


2.2 Unterjährig in Lohnbuchhaltung eingeflossene Funktionen

2.2.1 Änderungen im Übergangsbereich

Es sind größere Änderungen im Bereich des Übergangsbereich und Bestandsschutz ab 01.10.2022 zu beachten.

Über diese unterjährige Änderungen haben wir Sie bereits im Service-Portal und in der Online-Hilfe informiert. Beachten Sie bitte auch die im Hilfe-Artikel aufgeführten Besonderheiten.

Beispiele für Fälle, wann der Bestandsschutz ggf. aufzuheben ist, finden Sie ebenfalls in diesem Hilfe-Artikel aufgeführt. 

2.2.2 Schnittstellen: BEEG / ZUZA (über RV-BEA-Assistent)

2.2.2.1 BEEG - Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit

Allgemein

Geht ein Arbeitnehmer in Elternzeit, kann dieser für eine bestimmte Zeit Elterngeld beantragen. Die Bezugsdauer richtet sich nach der Art des Elterngeldes. Dabei bestimmt das individuelle Einkommen des betreuenden Elternteils, wie viel Elterngeld ausgezahlt wird.

Gesetzliche Grundlage

Umsetzung in der Software

Eine ausführliche Anleitung zum BEEG-Verfahren erhalten Sie in unserer Online-Hilfe:

Dieses Verfahren gehört zum RV-BEA-Verfahren (Rentenversicherung-Bescheinigungen elektronisch anfordern und annehmen) - zum zugehörigen Assistenten erhalten Sie weitere Informationen in folgendem Hilfe-Artikel:

Weitere Informationen zum Verfahren auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung

  • https://www.dsrv.info (Externer Link) - Über die Suche erhalten Sie auf dieser Seite weitere Informationen zu den einzelnen Verfahren


2.2.2.2 ZUZA: Befreiung von Zuzahlung in Hinblick auf den Erhalt von Rehabilitationsmaßnahmen

ZUZA steht für „Befreiung von Zuzahlung in Hinblick auf den Erhalt von Rehabilitationsmaßnahmen“. 

Allgemein

Mit der Unterschreitung einer gewissen Einkommensgrenze, wird ein Arbeitnehmer von der Zuzahlung in Bezug auf Rehabilitationsleistungen ganz oder teilweise befreit. Die Zuzahlungsbefreiung wird durch die Rentenversicherung geprüft, indem bereits abgerechnete Entgeltwerte elektronisch angefordert und vom Arbeitgeber ebenfalls elektronisch mittels büro+ zurückgemeldet werden. 

Gesetzliche Grundlage

Grundsätze für die elektronische Anforderung und Annahme von Bescheinigungen nach § 108 Absatz 2 Satz 6 SGB IV (rvBEA) in der vom 01.07.2022 an geltenden Fassung.

Abfrage durch RV-BEA-Assistent

Das Verfahren wird durch den RV-BEA-Assistenten der Software abgefragt und verarbeitet. Der Versand der Bescheinigungsanfragen erfolgt durch den bewährten RV-BEA-Assistenten von büro+. Die Antwort mit den Entgeltbescheinigungen der Beschäftigten wird von büro+ elektronisch an die Rentenversicherung übermittelt. RV-BEA „ZUZA“ ist für alle Arbeitgeber verpflichtend. 

Umsetzung in der Software

Eine ausführliche Anleitung zum ZUZA-Verfahren erhalten Sie in unserer Online-Hilfe:

Dieses Verfahren gehört zum RV-BEA-Verfahren (Rentenversicherung-Bescheinigungen elektronisch anfordern und annehmen) - zum zugehörigen Assistenten erhalten Sie weitere Informationen in folgendem Hilfe-Artikel:

Weitere Informationen zum Verfahren auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung

  • https://www.dsrv.info (Externer Link) - Über die Suche erhalten Sie auf dieser Seite weitere Informationen zu den einzelnen Verfahren

2.3 Geänderte Formate zum Jahreswechsel

Geänderte Datensatzstrukturen wurden in der Software berücksichtigt und auf den aktuellen Stand gebracht, dazu zählen unter anderem: