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titleBeachten Sie:

Die Bestandschutzregelung, die seit 01.10.2022 für Beschäftigte mit einem Verdienst zwischen 450,01 Euro und 520,00 Euro galt, endet am 31.12.2023.

Ab 01.01.2024 müssen diese Arbeitnehmer als geringfügig Beschäftigte abgerechnet werden.

Inhalt

Table of Contents

Info
titleInfo:

Unsere Empfehlung zur Installation des Updates:

  • Wenn Sie bereits die Abrechnungen durchgeführt haben und die Auszahlung der Löhne/Gehälter an die Mitarbeiter bereits erfolgt ist, dann führen Sie erst den Monatsabschluss Oktober aus und installieren Sie im Anschluss dieses Update
  • Haben Sie die Auszahlung der Löhne/Gehälter noch nicht ausgeführt, dann können Sie das Update installieren
  • Führen Sie nach der Installation eine Nettolohnberechnung wie folgt aus: Bereich: PERSONAL - Registerkarte: ÜBERGEBEN/AUSWERTEN - Schaltfläche: ABRECHNUNG - NUR FÜR AKTUELLEN MONAT DURCHFÜHREN

Das Update wird mit Version 6715 und höheren Versionen ausgeliefert. Sie erhalten das Update im Download-Center des microtech Service-Portals.

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Auswahlfeld: "Bestandsschutz 2022 / 23"KVRVAVPVAnmerkung
Kein Antrag auf Versicherungsfreiheit1111
Antrag auf Befreiung KV / PV6110
Antrag auf Befreiung RV1511
  • Bei berufsständiger Versorgung muss RV mit "0" geschlüsselt werden
    • Siehe hierzu im Kapitel "SVxSV-Angaben" unter der Überschrift: Rentenversicherung
Antrag auf Befreiung AV1101
Antrag auf Befreiung KV/PV und RV6510
Antrag auf Befreiung KV/PV und AV6100
Antrag auf Befreiung RV und AV1501
  • Bei berufsständiger Versorgung muss RV mit "0" geschlüsselt werden
  • Bei privater Krankenversicherung müssen KV und PV jeweils mit "0" geschlüsselt werden
    • Siehe hierzu im Kapitel "SVxSV-Angaben" unter der Überschrift: Krankenversicherung
Antrag auf Befreiung KV/PV, RV und AV6500

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Gehen Sie vor, wie in der Hilfe unter Einzugsstellen xEinzugsstellen beschrieben und erfassen Sie auf dem Register: EINZUGSSTELLEN der Abrechnungsvorgabe je nach vorliegendem Fall:

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