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Unsere Empfehlung zur Installation des Updates:

  • Wenn Sie bereits die Abrechnungen durchgeführt haben und die Auszahlung der Löhne/Gehälter an die Mitarbeiter bereits erfolgt ist, dann führen Sie erst den Monatsabschluss Oktober aus und installieren Sie im Anschluss dieses Update
  • Haben Sie die Auszahlung der Löhne/Gehälter noch nicht ausgeführt, dann können Sie das Update installieren
  • Führen Sie nach der Installation eine Nettolohnberechnung wie folgt aus: Bereich: PERSONAL - Registerkarte: ÜBERGEBEN/AUSWERTEN - Schaltfläche: ABRECHNUNG - NUR FÜR AKTUELLEN MONAT DURCHFÜHREN

Das Update wird mit Version 6715 und höheren Versionen ausgeliefert. Sie erhalten das Update im Download-Center des microtech Service-Portals.

Änderungen im Rahmen des Übergangsbereichs

Zum 01.10.2022 sind größere Änderungen im Bereich des Übergangsbereichs zu beachten.

Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom 28.06.2022 (BGBl. I S. 969 - Externer Link):

Weitere Infos (Externer Link):

Bestandsschutzregeln für Mitarbeiter im Übergangsbereich

Bei der Anhebung der unteren monatlichen Entgeltgrenzen des Übergangsbereichs von monatlich 450,01 Euro auf 520,01 Euro gelten Bestandsschutzregelungen, welche grundsätzlich die weitere Anwendung des bis zum 30.09.2022 geltenden Rechts sicherstellen.

Aufgrund dieser Bestandsschutzregelungen bleibt die Versicherungspflicht für mehr als geringfügig Beschäftigte in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung über den 30.09.2022 hinaus - längstens bis zum 31.12.2023 - erhalten


Dies betrifft folgende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:


Auswahlfeld: "Bestandsschutz" in Software bei PSG 109 mit Beschäftigungsaufnahme vor dem 01.10.2022

Legen Sie eine neue Abrechnungsvorgabe durch Kopieren an

Wechseln Sie hierzu unter PERSONAL - STAMMDATEN - Register: MITARBEITER auf den entsprechenden Datensatz - Register: LOHN-ABRECHNUNGSDATEN - linke Navigation: ABRECHNUNGSVORGABEN und wählen die Schaltfläche: NEU (KOPIEREN).


Konfigurieren Sie nun das Register: SV-ANGABEN des Mitarbeiters

Auf dem Register: SV-VORGABEN müssen von der Regelung betroffene Mitarbeiter mit Personengruppenschlüssel 109 angemeldet werden:

Um Sie bei der Eingabe zu unterstützen, wird über das Auswahlfeld: "Bestandsschutz 2022 / 23" in der Software automatisch der Beitragsgruppenschlüssel bei Personengruppe 109 gesetzt

  • Die neuen Felder für den Bestandsschutz erscheinen nur bei Auswahl der Personengruppe: 109
  • Bei der Mitarbeiter-Neuanlage, die zeitlich nicht unter den Bestandsschutz fallen, werden bei Auswahl der Personengruppe: 109 keine Bestandsschutz-Felder angezeigt
    • Im Sonderfall eines Systemwechsels wird nur für Mitarbeiter, die unter den Bestandsschutz fallen, die Bestandsschutz-Auswahl bei Personengruppe: 109 angezeigt

Überprüfen Sie ob Befreiungen für Mitarbeiter vorliegen

Prüfen Sie für Ihre Mitarbeiter, die in den Bestandsschutz 2022/23 fallen, ob von diesen Anträge auf Befreiung von KV, PV, RV, AV, etc. vorliegen. Liegt eine entsprechende Befreiung vor, setzten Sie über das Auswahlfeld den passenden Wert, die Software passt dann den Beitragsgruppenschlüssel an.

Umgekehrt bewirkt die Änderung eines Beitragsgruppenschlüssels jedoch KEINE Änderung im Auswahlfeld: "Bestandsschutz 2022 / 23". Hintergrund ist die Vielfalt an Auswahlmöglichkeiten, die sich ggf. nicht im Bestandsschutz ausdrücken lassen.

Beispiele für die Auswirkungen über das Auswahlfeld "Bestandsschutz 2022 / 23" auf die Beitragsgruppenschlüssel

Das Setzen der Beitragsgruppenschlüssel erfolgt bei Änderungen in der Auswahlliste Bestandsschutz.

Die Änderungsauswahl im Bestandsschutz-Feld hat folgende Auswirkungen auf den Beitragsgruppenschlüssel:

Auswahlfeld: "Bestandsschutz 2022 / 23"KVRVAVPVAnmerkung
Kein Antrag auf Versicherungsfreiheit1111
Antrag auf Befreiung KV / PV6110
Antrag auf Befreiung RV1511
  • Bei berufsständiger Versorgung muss RV mit "0" geschlüsselt werden
    • Siehe hierzu im Kapitel "SV-Angaben" unter der Überschrift: Rentenversicherung
Antrag auf Befreiung AV1101
Antrag auf Befreiung KV/PV und RV6510
Antrag auf Befreiung KV/PV und AV6100
Antrag auf Befreiung RV und AV1501
  • Bei berufsständiger Versorgung muss RV mit "0" geschlüsselt werden
  • Bei privater Krankenversicherung müssen KV und PV jeweils mit "0" geschlüsselt werden
    • Siehe hierzu im Kapitel "SV-Angaben" unter der Überschrift: Krankenversicherung
Antrag auf Befreiung KV/PV, RV und AV6500

Befreiungen des Mitarbeiters beachten

Je nachdem, ob Befreiungen für den entsprechenden Mitarbeiter vorliegen, sind weitere Einstellungen zu treffen.

Erzeugung SV-Meldung bei Sonderfällen

Die Software erkennt über die vorliegende Auswahl, wie geschlüsselt werden muss:

Der Beitragsnachweis wird in bestimmten Fällen von der Software getrennt, sodass die pauschale Steuer an die Knappschaft, der andere Teil an die gesetzliche Krankenkasse abgeführt werden kann, je nachdem welche Schlüsselung gewählt wurde, werden dann die Zahlungen entsprechend getrennt abgeführt.

Sonderfälle und Überschreitensrecht

Bei Unklarheiten und Rückfragen konsultieren Sie bitte bei Ihren Steuerberater bzw. auch die zuständige Krankenkasse!

Auf dem Register: EINZUGSSTELLEN wird die gesetzliche Krankenkasse ausgewählt

Gehen Sie vor, wie in der Hilfe unter Einzugsstellen beschrieben und erfassen Sie auf dem Register: EINZUGSSTELLEN der Abrechnungsvorgabe je nach vorliegendem Fall:


Wählen Sie die korrekte Einzugsstellennummer für den Krankenversicherungsschutz. Über das Multi-Tool lässt sich eine Übersicht der Einzugsstellen einblenden. Wählen Sie an dieser Stelle die für den Mitarbeiter zuständige Einzugsstelle.

Weitere Auswirkungen der Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze

Rentenversicherung (in Bezug auf Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze)

Pflegeversicherung (in Bezug auf Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze)

Übergangsregelung und Abführung von Beiträgen in der geringfügig entlohnten Beschäftigung an die Minijob-Zentrale

Die Software beachtet dabei folgende Besonderheiten:

Weitere zu beachtende Besonderheiten


Der Bestandsschutz ist unter bestimmten Gegebenheiten aufzuheben

  • So darf laut Gesetzgeber ein Arbeitnehmer 2 x in der Zeit des Bestandsschutzes bis maximal 1040 Euro im Monat verdienen -  OHNE dass dies Konsequenzen für den Bestandsschutz hat
    • Dabei gilt, dass diese Grenze nur zweimal von einem Mitarbeiter überschritten werden darf, unerheblich ob dieser Mitarbeiter nur wenige Euro über diese Grenze kommt, es gilt maximal zweimaliges Überschreiten der Grenze
    • In solchen Fällen der Überschreitung ist deshalb genau darauf zu achten, ab wann ein MA mit dieser Überschreitung aus dem Bestandsschutz herausfällt
    • Bitte beachten Sie die Vorgaben des Gesetzgebers - sofern die Grenze überschritten wird, müssen Sie eine neue Abrechnungsvorgabe erstellen

FAQ zum Bestandsschutz

FrageAntwort
Wie oft darf ein Mitarbeiter bis zu 1.040 Euro im Monat verdienen?Maximal 2 Mal im Zeitjahr
Das maximal zweimalige Überschreiten - für welchen Zeitraum gilt dies?Die Vorgabe des Gesetzgebers gilt nicht pro Kalenderjahr, sondern für den Gesamtzeitraum des Bestandschutzes
Gilt, wenn der Mitarbeiter 3-4 Mal nur wenige Euro über die Grenze kommt, dann weiterhin der Bestandsschutz?NEIN, der Mitarbeiter darf maximal 2 Mal an die Grenze kommen. Es gilt nicht das Kalenderjahr, sondern das Zeitjahr
Was muss passieren, wenn der Bestandsschutz entfällt?Wenn mehr abgerechnet wird, müssen Sie eine neue Abrechnungsvorlage anlegen