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Innerhalb der Abrechnungsvorgabe(n) für einen Mitarbeiter steht das Register: "Tätigkeit/SV-Nr." zur Verfügung.

Note
titleBeachten Sie:

Die Veränderung der Tätigkeitsschlüssel ab 01.12.2011 schlägt sich in der Ansicht auf diesem Register wie folgt nieder: Abrechnungsvorgaben bis 30.11.2011: Es können nur die "alten" Tätigkeitsschlüssel hinterlegt werden. Abrechnungsvorgaben ab 01.12.2011: Es können die neuen Tätigkeitsschlüssel hinterlegt und die alten Tätigkeitsschlüssel eingesehen werden. Abrechnungsvorgaben ab 01.01.2012: Es können nur die neuen Tätigkeitsschlüssel hinterlegt werden.


Allgemein 

Stunden pro Woche: 

Hier erfolgt die Angabe der Gesamtstunden pro Woche zur Berechnung des Durchschnitts bei Mitarbeitern ohne Stundenangabe in der Bruttolohnerfassung (Angestellte, Azubis, etc.). Ist über die Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - ABRECHNUNGSVORGABEN - ABRECHNUNGSVORGABEN GÜLTIG AB XX.XX.XXXX über das Register: "weitere Vorgaben" im Feld: "Stunden pro Woche" ein Wert hinterlegt, wird diese Vorgabe im Mitarbeiterdatensatz angeboten, welche bei Bedarf natürlich geändert werden kann.  Sind keine Stunden pro Woche, sondern Stunden pro Tag oder Monat vereinbart, so sind die Felder entsprechend zu befüllen.

Tätigkeitsschlüssel 

Ausgeübte Tätigkeit  

Die "Ausgeübte Tätigkeit" richten richtet sich ausschließlich nach dem Beschäftigungsverhältnis, welches zum Zeitpunkt der Sozialversichungsmeldung besteht, also weder Funktionsbezeichnungen, die früher einmal zutrafen, noch die zukünftig relevant sind. 

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Arbeitnehmerüberlassung  

Vertragsform 

Tätigkeit (bis 30.11.2011) 

Die "Angaben zur Tätigkeit" richten sich ausschließlich nach dem Beschäftigungsverhältnis, welches zum Zeitpunkt der Sozialversichungsmeldung besteht, also weder Funktionsbezeichnungen, die früher einmal zutrafen, noch die zukünftig relevant sind. 

Die Angabe der Tätigkeit (als Bezeichnung) ist ab 2008 Pflicht. Erfolgt bei der Anlage an dieser Stelle kein Eintrag, erhalten Sie beim Schließen der Mitarbeiter-Stammdaten einen entsprechenden Hinweis und der Datensatz wird als fehlerhaft dargestellt. 

Der Tätigkeitsschlüssel A wird entsprechend der eingegebenen Tätigkeit eingetragen. Grundlage dafür ist das amtliche Verzeichnis der Bundesagentur für Arbeit. Eine Auswahl wird auch im Programm zur Verfügung gestellt. Hier wird eine dreistellige Schlüsselzahl eingetragen, welche die aktuelle Tätigkeit wie z.B. Buchhalter, Bürokauffrau etc. bezeichnet. 

Der Tätigkeitsschlüssel B ist zweistellig und gibt Auskunft über die Stellung im Beruf (B1) und die Ausbildung (B2) des Arbeitnehmers. Auch hier steht Ihnen eine Liste zur Verfügung, die folgende Auswahlmöglichkeiten bietet: 

B1: Stellung im Beruf (Schlüssel B1)  

In der linken Hälfte des Feldes B ist eine einstellige Schlüsselzahl einzutragen: 

Vollzeitbeschäftigte: 

0 - Auszubildender (Lehrling, Anlernling, Praktikant, Volontär) 

1 - Arbeiter, der nicht als Facharbeiter tätig ist 

2 - Arbeiter, der als Facharbeiter tätig ist 

3 - Meister, Polier (gleichgültig ob Arbeiter oder Angestellter) 

4 - Angestellter (aber nicht Meister im Angestelltenverhältnis) 

7 - Heimarbeiter / Hausgewerbetreibender 

Teilzeitbeschäftigte: 

8 - mit einer Wochenarbeitszeit von weniger als 18 Stunden 

9 - 18 Stunden und mehr, jedoch nicht vollzeitbeschäftigt 

B2: Ausbildung (Schlüssel B2)  

In der rechten Hälfte des Feldes B ist ebenfalls eine einstellige Schlüsselzahl einzutragen: 

Volks-/ Hauptschule, mittlere Reife oder gleichwertige Schulbildung 

1 - ohne abgeschlossene Berufsausbildung 

2 - mit abgeschlossener Berufsausbildung 

Abitur (Hochschulreife allgemein oder fachgebunden) 

3 - ohne abgeschlossene Berufsausbildung 

4 - mit abgeschlossener Berufsausbildung (abgeschlossene Lehr- oder Anlernausbildung, Abschluss einer Berufsfach-/Fachschule) 

5 - Abschluss einer Fachhochschule (frühere Bezeichnung: Höhere Fachschule) 

6 - Hochschul-/Universitätsabschluss 

7 - Ausbildung unbekannt, Angabe nicht möglich


Sozialversicherungsnummer

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