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Innerhalb der Abrechnungsvorgabe(n) für einen Mitarbeiter steht das Register: "Tätigkeit/SV-Nr." zur Verfügung.


Beachten Sie:

Die Veränderung der Tätigkeitsschlüssel ab 01.12.2011 schlägt sich in der Ansicht auf diesem Register wie folgt nieder: Abrechnungsvorgaben bis 30.11.2011: Es können nur die "alten" Tätigkeitsschlüssel hinterlegt werden. Abrechnungsvorgaben ab 01.12.2011: Es können die neuen Tätigkeitsschlüssel hinterlegt und die alten Tätigkeitsschlüssel eingesehen werden. Abrechnungsvorgaben ab 01.01.2012: Es können nur die neuen Tätigkeitsschlüssel hinterlegt werden.

Allgemein 

Stunden pro Woche: 

Hier erfolgt die Angabe der Gesamtstunden pro Woche zur Berechnung des Durchschnitts bei Mitarbeitern ohne Stundenangabe in der Bruttolohnerfassung (Angestellte, Azubis, etc.). Ist über die Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - ABRECHNUNGSVORGABEN - ABRECHNUNGSVORGABEN GÜLTIG AB XX.XX.XXXX über das Register: "weitere Vorgaben" im Feld: "Stunden pro Woche" ein Wert hinterlegt, wird diese Vorgabe im Mitarbeiterdatensatz angeboten, welche bei Bedarf natürlich geändert werden kann. 

Tätigkeitsschlüssel 

Ausgeübte Tätigkeit  

Die "Ausgeübte Tätigkeit" richten sich ausschließlich nach dem Beschäftigungsverhältnis, welches zum Zeitpunkt der Sozialversichungsmeldung besteht, also weder Funktionsbezeichnungen, die früher einmal zutrafen, noch die zukünftig relevant sind. 

Die Angabe der Tätigkeit (als Bezeichnung) ist ab 2008 Pflicht. Erfolgt bei der Anlage an dieser Stelle kein Eintrag, erhalten Sie beim Schließen der Mitarbeiter-Stammdaten einen entsprechenden Hinweis und der Datensatz wird als fehlerhaft dargestellt. 

Für die nachfolgenden Felder stehen die möglichen Eintragungen jeweils im Rahmen eines Drop-Down-Menüs zur Verfügung. Treffen Sie für jedes Feld die entsprechende Auswahl. 

Schulabschluss (Höchster allgemeinbildender)  

Ausbildungsabschluss (Höchster beruflicher)  

Arbeitnehmerüberlassung  

Vertragsform  

Tätigkeit (bis 30.11.2011) 

Die "Angaben zur Tätigkeit" richten sich ausschließlich nach dem Beschäftigungsverhältnis, welches zum Zeitpunkt der Sozialversichungsmeldung besteht, also weder Funktionsbezeichnungen, die früher einmal zutrafen, noch die zukünftig relevant sind. 

Die Angabe der Tätigkeit (als Bezeichnung) ist ab 2008 Pflicht. Erfolgt bei der Anlage an dieser Stelle kein Eintrag, erhalten Sie beim Schließen der Mitarbeiter-Stammdaten einen entsprechenden Hinweis und der Datensatz wird als fehlerhaft dargestellt. 

Der Tätigkeitsschlüssel A wird entsprechend der eingegebenen Tätigkeit eingetragen. Grundlage dafür ist das amtliche Verzeichnis der Bundesagentur für Arbeit. Eine Auswahl wird auch im Programm zur Verfügung gestellt. Hier wird eine dreistellige Schlüsselzahl eingetragen, welche die aktuelle Tätigkeit wie z.B. Buchhalter, Bürokauffrau etc. bezeichnet. 

Der Tätigkeitsschlüssel B ist zweistellig und gibt Auskunft über die Stellung im Beruf (B1) und die Ausbildung (B2) des Arbeitnehmers. Auch hier steht Ihnen eine Liste zur Verfügung, die folgende Auswahlmöglichkeiten bietet: 

B1: Stellung im Beruf (Schlüssel B1)  

In der linken Hälfte des Feldes B ist eine einstellige Schlüsselzahl einzutragen: 

Vollzeitbeschäftigte: 

0 - Auszubildender (Lehrling, Anlernling, Praktikant, Volontär) 

1 - Arbeiter, der nicht als Facharbeiter tätig ist 

2 - Arbeiter, der als Facharbeiter tätig ist 

3 - Meister, Polier (gleichgültig ob Arbeiter oder Angestellter) 

4 - Angestellter (aber nicht Meister im Angestelltenverhältnis) 

7 - Heimarbeiter / Hausgewerbetreibender 

Teilzeitbeschäftigte: 

8 - mit einer Wochenarbeitszeit von weniger als 18 Stunden 

9 - 18 Stunden und mehr, jedoch nicht vollzeitbeschäftigt 

B2: Ausbildung (Schlüssel B2)  

In der rechten Hälfte des Feldes B ist ebenfalls eine einstellige Schlüsselzahl einzutragen: 

Volks-/ Hauptschule, mittlere Reife oder gleichwertige Schulbildung 

1 - ohne abgeschlossene Berufsausbildung 

2 - mit abgeschlossener Berufsausbildung 

Abitur (Hochschulreife allgemein oder fachgebunden) 

3 - ohne abgeschlossene Berufsausbildung 

4 - mit abgeschlossener Berufsausbildung (abgeschlossene Lehr- oder Anlernausbildung, Abschluss einer Berufsfach-/Fachschule) 

5 - Abschluss einer Fachhochschule (frühere Bezeichnung: Höhere Fachschule) 

6 - Hochschul-/Universitätsabschluss 

7 - Ausbildung unbekannt, Angabe nicht möglich


Sozialversicherungsnummer

Hier wird die Sozialversicherungsnummer des Arbeitnehmers hinterlegt.

Für jeden Versicherten wird in der gesetzlichen Rentenversicherung eine Versicherungsnummer vergeben. Die Vergabe der Versicherungsnummer erfolgt entweder direkt durch den Rentenversicherungsträger oder bei erstmaliger Aufnahme einer Beschäftigung durch die zuständige Einzugsstelle. Der Arbeitnehmer bekommt diese im Sozialversicherungsausweis mitgeteilt.

Beachten Sie:

Bei der Neuanlage von Mitarbeitern, bei denen keine Sozialversicherungsnummer hinterlegt ist, wird beim Speichern darauf hingewiesen, dass eine Abfrage der Sozialversicherungsnummer (unter "Übergeben/Auswerten - Auswerten & Übertragen - Beitragsabrechnungen übertragen") erfolgen muss.

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