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Beim DATEV Export von Buchungen mit einem OSS Steuerschlüssel, werden Zeile 40 und Zeile 41 nach folgender Logik befülltdie Felder "AO" und "AN" mit den notwendigen Angaben für das EU-Bestimmungsland bereitgestellt:

  • In Zeile 40 (nicht steuerbare sonstige Leistungen) wird, wenn dort nicht bereits eine USTID hinterlegt ist, der Ländercode das Landes hinterlegt, für den der Steuerschlüssel gültig ist
  • Zeile 41 (übrige nicht steuerbare Umsätze) wird mit dem Steuersatz des OSS Steuerschlüssels gefüllt

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