Erfolgt ein Zugang zu einem in einem Anlagenpool befindlichen Gut, so ist dieser Zugang auch dem jeweiligen Pool zuzuordnen und auf die Restlaufzeit des Pools abzuschreiben.
Beispiel:
Im Jahr 2010 2027 wird ein PC im Wert von 700,00 Euro angeschafft. Die Zuordnung erfolgt zum Anlagenpool 2010 2027 und wird somit 5 Jahre abgeschrieben. Im darauffolgenden Jahr 2011 wird der PC erweitert (Wert des Zugangs: 170,00 Euro). Die Zuordnung erfolgt zum Anlagenpool 2010 2027 und wird noch für die verbleibenden 4 Jahre abgeschrieben.
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