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Je nach gewählter Personengruppe stehen folgende Kennzeichen zur Verfügung: 

Kennzeichen: "Übergangsbereich"

...

bzw. Kennzeichen: "Gleitzone" (bis 30.06.2019)

Dieses Kennzeichen setzen Sie aktiv, wenn der Mitarbeiter in den Grenzen des Übergangsbereichs verdient. Ist dieses Kennzeichen aktiviert wird der Mitarbeiter aufgrund der Übergangsbereich-Regelung abgerechnet. 

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Der gültige Wert hierfür wird über die Schaltfläche: PARAMETER - ABRECHNUNG - SYSTEMVORGABEN vorgegeben: Systemvorgaben SV (Lohn).


Die "Gleitzone" wird zum 01.07.2019 durch den "Übergangsbereich" abgelöst. Die Software wurde entsprechend den gesetzlichen Anforderungen angepasst.
Note
titleBeachten Sie:
  • Die Obergrenze wird im "Übergangsbereich" zum 01.0710.2019 2022 von 850 1300 € auf 1300 1600 € angehoben.
  • Für alle Mitarbeiter, die im Bereich von 450520,01 01 € bis 850,00 1600 € verdienen, wird zum 01.0710.2019 2022 automatisch eine neue Abrechnungsvorgabe erstellt: Aufgrund der neuen Abrechnungsvorgabe resultiert hier automatisch eine 33er Ab- und 13er Anmeldung in der Sozialversicherung.

Kennzeichen: "Bestandsschutz 2012/2013" und "Familienversichert oder auf Antrag":

Für "Bestandsfälle", die

  • bereits am 31.12.2012 eine mehr als geringfügige Beschäftigung mit einem monatlichen Entgelt von mehr als 400,00 EUR aber nicht mehr als 450,00 EUR ausübten und
  • für die ab 01.01.2013 wegen Krankenversicherungsfreiheit (wegen Familienversicherung oder auf Antrag) Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung zu zahlen sind, steht das Kennzeichen "Familienversichert oder auf Antrag..." zur Verfügung.

Das Kennzeichen " steht unter folgenden Voraussetzungen zur Verfügung:

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Kennzeichen: "Familienversichert oder auf Antrag" 

...

  • der pauschale Beitrag zur KV
  • die anfallenden Umlagen
  • die Insolvenzgeldumlage

Kennzeichen Übergangsbereich (ab 01.07.2019) / Kennzeichen: "Geringverdienerkennzeichen" (bis 30.06.2019)

...


Weitere Kennzeichen

Für Personengruppe 105 und 108 steht das Kennzeichen "Kein freiwilliger AG KV-Zuschuss zur Verfügung. 

...

  • "Ohne Bezüge (Abrechnung über 1 % der Bezugsgröße laut SGB VI §162 Nr. 1 und SGB III § 342)" 
  • "Beitragstragung aufgrund Job-AQTIV-Gesetz vom 10.12.2001 (SV- Beiträge werden vollständig vom Träger der Einrichtung übernommen)": dieses Kennzeichen steht bei Personengruppenschlüssel 105 oder 122 zur Verfügung, wenn das Geringverdienerkennzeichen aktiviert wurde. Dieses Kennzeichen bewirkt, dass die SV-Beiträge vollständig vom Arbeitgeber übernommen werden. Das Kennzeichen entfällt, wenn das Beschäftigungsverhältnis nach dem 01.01.2020 begonnen wurde. Die Sozialversicherungsbeiträge werden dann auch zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.Das Kennzeichen: Geringverdiener für Personengruppenschlüssel 122 entfällt, wenn das Beschäftigungsverhältnis nach dem 01.01.2020 begonnen wurde. Die Sozialversicherungsbeiträge werden dann auch zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
  • "Saisonarbeitnehmer": Ab 01.01.2018 muss in Anmeldungen zur Sozialversicherung mitgeteilt werden, ob es sich um einen Saisonarbeitnehmer handelt. Saisonarbeitnehmer sind Beschäftigte mit ständigem Wohnsitz im Ausland, die für einen begrenzten Zeitraum eine versicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland aufnehmen und nach deren Beendigung in ihr Heimatland zurückkehren. Das Kennzeichen ist nur für gesetzlich Versicherte zu übermitteln, daher wird das Kennzeichen bei privat Versicherten (Beitragsgruppenschlüssel Krankenversicherung = 0) nicht angeboten. Das Kennzeichen ist für folgende Personengruppenschlüssel nicht verfügbar: 109, 110 und 190.
  • "Umlage abführen": Dieses Kennzeichen steht nur zur Verfügung, wenn Personengruppe 900, 901, 902 oder 903 ausgewählt wurde. Das Kennzeichen "Verzicht auf die Gleitzonenregelung in der RV" stand bis 30.06.2019 in bestimmten Konstellationen zur Verfügung. Für die Abrechnungsvorgaben ab dem dem 01.07.2019 steht dieses nicht mehr zur Verfügung und wird - im Hintergrund der Software - ab diesem Zeitpunkt automatisch deaktiviert.
Info
titleInfo:

Die gültigen Beitragssätze für die Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung werden unter PARAMETER - ABRECHNUNG - SYSTEMVORGABEN vorgegeben.

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