Die Preisangaben- und Fertigpackungsverordnung verpflichtet Einzelhändler, ihre Waren mit dem Grundpreis auszuzeichnen.
Auszeichnen muss derjenige, der Waren an den Endverbraucher gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise abgibt. Betroffen sind also nicht nur typische Einzelhändler, sondern alle Unternehmer, die an Verbraucher verkaufen.
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Der Grundpreis ist für Deutschland in § 2 der Preisangabenverordnung (externer Link) geregelt. In § 5 der Preisangabenverordnung (externer Link) finden sich Hinweise zur Mengeneinheit für die Angabe des Grundpreises. |
Was ist der Grundpreis?
Der Grundpreis sagt aus, wie teuer ein Lebensmittel bezogen auf eine bestimmte Menge (meist 1 Kilogramm oder 1 Liter) ist.
Er ist zusätzlich zum Gesamtpreis meist am Verkaufsregal ausgezeichnet. Für den Verbraucher wird der Preisvergleich so wesentlich einfacher - insbesondere bei Verpackungen mit unterschiedlicher Füllmenge.
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