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- Das "RV" steht als Abkürzung für Rentenversicherung. Das "BEA" für Bescheinigungen Elektronisch anfordern und annehmen.
- Im RV-BEA-Verfahren wird die elektronische Anforderung einer gesonderten Meldung ("GML57") durch die Deutsche Rentenversicherung abgedeckt. Dadurch soll
- Durch RV-BEA wurde die Digitalisierung in der Rentenversicherung ausgebaut und somit Bürokratie abgebaut werden.
- Mit Hilfe von RV-BEA können Rentenversicherungsträger bei einem Arbeitgeber Bescheinigungen elektronisch anfordern . - Ebenso können über diese Verfahren Anträge des Arbeitgebers oder Rückantworten entgegen genommen werden.
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- Seit dem
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- 01.07.2021 ist keine Registrierung des Verfahrens mehr notwendig, da die Deutsche Rentenversicherung Ihnen die Aufforderung für eine gesonderte Meldung automatisch digital übermittelt
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Registrierung des RV-BEA-Verfahrens
Jede Registrierung beinhaltet die Informationen "Hauptverfahren" und "Teilverfahren". Man registriert sich nur für das jeweilige Teilverfahren, zum Beispiel "GML57" (Gesonderte Meldung), siehe: Registrierung am RV-BEA-Verfahren. Damit kann sich jeder Arbeitgeber seinen Bedürfnissen entsprechend an- und abmelden.
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Eine Gesonderte Meldung "GML57" über die beitragspflichtigen Einnahmen ist in den folgenden Fällen abzugeben (siehe auch § 194 (1) SGB VI):
- Auf Verlangen des Rentenantragstellers
- Bei einem Auskunftsersuchen des Familiengerichts im Versorgungsausgleichsverfahren
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Bei einem weiteren Teilverfahren von RV-BEA, „A1“, kann der Arbeitgeber eine Entsendebescheinigung für einen Beschäftigten bei der Rentenversicherung elektronisch beantragen, hierzu ist keine Registrierung erforderlich. Dieses Verfahren haben wir beschrieben unter: A1-Bescheinigung - erstellen und elektronisch übertragen.
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