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- Die pauschalierte 100% Erstattung der SV-Beiträge, die bis 31.12.2021 gegolten hat, gilt ab 01.01.2022 nicht mehr
- Bis 31.03.2022 wird werden pauschaliert 50 % der SV-Beiträge erstattet
- Ab 01.04.2022 erfolgt keine Erstattung mehr
- Es erfolgt allerdings eine 50% Erstattung SV-Beiträge bis 31.07.2023, wenn es sich um eine Qualifizierung während Kug handelt
- Im Bereich Kug der Mitarbeiter-Stammdaten lässt sich nun eine "50% SV-Erstattung aufgrund Weiterbildung (gem. § 106 a SGB III) während Kug" kennzeichnen - dabei sind auch Beginn und Ende dieser Zeit in der Software zu erfassen.
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Die Erfassung des Anspruchszeitraums für eine qualifizierte Weiterbildung während KUGS erfolgt in den Mitarbeiter-Stammdaten - Register: "Lohn-Abrechnungsdaten" - in der linken Navigation der Beschäftigungsverhältnisse - "Grundlagen der Abrechnung" - "Kug". Über die Schaltfläche: NEU wird ein neuer Anspruchszeitraum für Kurzarbeit erfasst.
In der Erfassungsmaske findet sich neben der Erfassung des Anspruchszeitraums für Kurzarbeit auch das Kennzeichen: "Weiterbildung (gem. $106a SGB III) während KUG". Über das Kennzeichen wird gesteuert, ob eine 50% Erstattung der SV-Beiträge erfolgt oder nicht.
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- Wegfall der Steuerfreiheit des Zuschusses zu Kug (keine Verlängerung über 31.12.2021 hinaus)
- Erhöhung Freigrenze für Sachbezüge von 44 Euro auf 50 Euro
- Home Office Pauschale von 5 Euro am Tag (maximal 600 Euro im Jahr) endet zum 31.12.2021
- Erhöhung des Grundfreibetrags von 9744 Euro auf 9984 Euro
- Zeitraum Coronaprämie bis 31.03.2022 verlängert verlängert (insgesamtes Maximum von 1.500 Euro Gesamtprämie weiterhin gültig)
3. Finanzbuchhaltung
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