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In den nachfolgenden Tabellen erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Vorgaben. Weitere Werte entnehmen Sie bitte den o. a. Systemvorgaben im Programm.


Ab 01.01.2022 gelten die folgenden Beitragsbemessungsgrenzen:




Kranken- und Pflegeversicherung:

alle Bundesländer (monatlich / jährlich): 4.837,50 Euro / 58.050,00 EuroKeine Veränderung zum Vorjahr
Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (monatlich / jährlich)5.362,50 Euro / 64.350,00 EuroKeine  Veränderung zum Vorjahr



Renten- und Arbeitslosenversicherung:

alte Bundesländer (monatlich / jährlich): 7.050,00 Euro / 84.600,00 EuroSenkung im Vergleich zum Vorjahr
neue Bundesländer - ohne Berlin (monatlich / jährlich): 6.750,00 Euro / 81.000,00 EuroErhöhung im Vergleich zum Vorjahr



Bezugsgröße in der Sozialversicherung:

alte Bundesländer (monatlich / jährlich): 3.290,00 Euro / 39.480,00 EuroKeine Veränderung zum Vorjahr
neue Bundesländer (monatlich / jährlich): 3.150,00 Euro / 37.800,00 EuroSenkung im Vergleich zum Vorjahr


Ab dem 01.01.2022 gelten folgende Beitragssätze und Grenzwerte:




Krankenversicherung: allgemein / ermäßigt

14,60 % / 14,00 %

Keine Veränderung zum Vorjahr
durchschnittlicher KV Zusatzbeitrag (individueller Zusatzbeitrag ist den Einzugsstellen/Krankenkassen zu entnehmen)

1.30 %

Keine Veränderung zum Vorjahr
Beitragszuschuss AG zur KV

353,14 Euro

Keine Veränderung zum Vorjahr
Rentenversicherung: 18.60 %Keine Veränderung zum Vorjahr
Arbeitslosenversicherung:2,40 %Keine Veränderung zum Vorjahr
Pflegeversicherung:3,05 %Keine Veränderung zum Vorjahr
Pflegeversicherung Sachsen:

AGA 1,025 %

ANA 2,025 %

Keine Veränderung zum Vorjahr
zusätzlicher Beitragssatz zur PV für kinderlose Mitglieder, die das 23. Lebensjahr vollendet haben: 0,35 %Wert höher als im Vorjahr
Insolvenzgeldumlage: 0,09 %Wert geringer zum Vorjahr
Pauschale Krankenversicherung: 13,00 %Keine Veränderung zum Vorjahr
Pauschale Rentenversicherung: 15,00 %Keine Veränderung zum Vorjahr
Pauschale Krankenversicherung (für Privathaushalte): 5,00 %Keine Veränderung zum Vorjahr
Pauschale Rentenversicherung (für Privathaushalte): 5,00 %Keine Veränderung zum Vorjahr
Pauschalsteuer (an Bundesknappschaft): 2,00 %Keine Veränderung zum Vorjahr
monatliche Geringfügigkeitsgrenze: 450,00 EuroKeine Veränderung zum Vorjahr
monatliche Geringverdienergrenze: 325,00 EuroKeine Veränderung zum Vorjahr
Übergangsbereichzwischen 450,01 Euro und 1.300,00 EuroKeine Veränderung zum Vorjahr
Faktor F: 0,7509Keine Veränderung zum Vorjahr
Beitragsbemessungsgrundlage zum Aufstockungsbeitrag zur RV ist das erzielte Arbeitsentgelt:mind. 175,00 EuroKeine Veränderung zum Vorjahr
Vollarbeiterrichtwert1520 StundenWert geringer zum Vorjahr

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