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In den nachfolgenden Tabellen erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Vorgaben. Weitere Werte entnehmen Sie bitte den o. a. Systemvorgaben im Programm.
Ab 01.01.2022 gelten die folgenden Beitragsbemessungsgrenzen:
Kranken- und Pflegeversicherung: | ||
alle Bundesländer (monatlich / jährlich): | 4.837,50 Euro / 58.050,00 Euro | Keine Veränderung zum Vorjahr |
Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (monatlich / jährlich) | 5.362,50 Euro / 64.350,00 Euro | Keine Veränderung zum Vorjahr |
Renten- und Arbeitslosenversicherung: | ||
alte Bundesländer (monatlich / jährlich): | 7.050,00 Euro / 84.600,00 Euro | Senkung im Vergleich zum Vorjahr |
neue Bundesländer - ohne Berlin (monatlich / jährlich): | 6.750,00 Euro / 81.000,00 Euro | Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr |
Bezugsgröße in der Sozialversicherung: | ||
alte Bundesländer (monatlich / jährlich): | 3.290,00 Euro / 39.480,00 Euro | Keine Veränderung zum Vorjahr |
neue Bundesländer (monatlich / jährlich): | 3.150,00 Euro / 37.800,00 Euro | Senkung im Vergleich zum Vorjahr |
Ab dem 01.01.2022 gelten folgende Beitragssätze und Grenzwerte:
Krankenversicherung: allgemein / ermäßigt | 14,60 % / 14,00 % | Keine Veränderung zum Vorjahr |
durchschnittlicher KV Zusatzbeitrag (individueller Zusatzbeitrag ist den Einzugsstellen/Krankenkassen zu entnehmen) | 1.30 % | Keine Veränderung zum Vorjahr |
Beitragszuschuss AG zur KV | 353,14 Euro | Keine Veränderung zum Vorjahr |
Rentenversicherung: | 18.60 % | Keine Veränderung zum Vorjahr |
Arbeitslosenversicherung: | 2,40 % | Keine Veränderung zum Vorjahr |
Pflegeversicherung: | 3,05 % | Keine Veränderung zum Vorjahr |
Pflegeversicherung Sachsen: | AGA 1,025 % ANA 2,025 % | Keine Veränderung zum Vorjahr |
zusätzlicher Beitragssatz zur PV für kinderlose Mitglieder, die das 23. Lebensjahr vollendet haben: | 0,35 % | Wert höher als im Vorjahr |
Insolvenzgeldumlage: | 0,09 % | Wert geringer zum Vorjahr |
Pauschale Krankenversicherung: | 13,00 % | Keine Veränderung zum Vorjahr |
Pauschale Rentenversicherung: | 15,00 % | Keine Veränderung zum Vorjahr |
Pauschale Krankenversicherung (für Privathaushalte): | 5,00 % | Keine Veränderung zum Vorjahr |
Pauschale Rentenversicherung (für Privathaushalte): | 5,00 % | Keine Veränderung zum Vorjahr |
Pauschalsteuer (an Bundesknappschaft): | 2,00 % | Keine Veränderung zum Vorjahr |
monatliche Geringfügigkeitsgrenze: | 450,00 Euro | Keine Veränderung zum Vorjahr |
monatliche Geringverdienergrenze: | 325,00 Euro | Keine Veränderung zum Vorjahr |
Übergangsbereich | zwischen 450,01 Euro und 1.300,00 Euro | Keine Veränderung zum Vorjahr |
Faktor F: | 0,7509 | Keine Veränderung zum Vorjahr |
Beitragsbemessungsgrundlage zum Aufstockungsbeitrag zur RV ist das erzielte Arbeitsentgelt: | mind. 175,00 Euro | Keine Veränderung zum Vorjahr |
Vollarbeiterrichtwert | 1520 Stunden | Wert geringer zum Vorjahr |
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