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Sollte die Umsatzsteuer bereits für Fälle, die unter OSS fallen, bereits durch den Marktplatzbetreiber abgeführt werden, kann über ein Feld ein Feld im Vorgang auf dem Register: ADR.-KENNZEICHEN diese Information eingepflegt werden. Es

Für das Feld: "USt durch elektr. Schnittstelle" stehen folgende Werte zur Verfügung:

  • Ja
  • Nein
  • Unbekannt

Als Vorgabewert ist "Unbekannt" ausgewählt.

Beispiel:

Als Unternehmer verkaufen Sie Artikel über Plattformen. Je nach Ausgangsland, Zielland und Wert der zu liefernden Ware, wird die zu entrichtende Umsatzsteuer ggf. bereits durch die Plattform abgeführt oder muss vom Unternehmer entrichtet werden.

Note
titleBeachten Sie:

Ab MW-Version 5.11.553.0 befüllen wir diesen Wert für eBay und Kaufland.

Für alle anderen elektronischen Schnittstellen geschieht dies aktuell noch nicht (im Kontext anderer Plattformen besitzt das Feld derzeit noch einen rein informellen Charakter!)

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Weitere Informationen finden Sie in unserem speziellen Artikel zu dieser Thematik:

8. Land des Lieferbeginns

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