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Registrierungsstatus RV-BEA
- Das "RV" steht als Abkürzung für Rentenversicherung. Das "BEA" für Bescheinigungen Elektronisch anfordern und annehmen. Im RV-BEA-Verfahren wird die elektronische Anforderung einer gesonderten Meldung (GML57) durch die Deutsche Rentenversicherung abgedeckt
- Seit 01.07.2021 ist keine Registrierung mehr notwendig, da die Deutsche Rentenversicherung Ihnen die Aufforderung für eine gesonderte Meldung automatisch digital übermittelt.
Info | ||
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Weiterführende Informationen halten wir in einem gesonderte Hilfe-Artikel für Sie bereit: |
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