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Ein "Mehrzweck-Gutschein" ist ein Gutschein, welcher sich auf das Unternehmen bezieht, bei dem dieser eingelöst werden kann.Da der "Mehrzweck-Gutschein" nicht auf einen bestimmten Gegenstand oder eine Dienstleistung festgelegt ist, deshalb wird dieser beim Verkauf nicht mit der Mehrwertsteuer dieses Gutscheins die Mehrwertsteuer nicht berechnet. Hintergrund ist, dass erst bei der Einlösung eines "Mehrzweck-Gutscheins" ein Umsatzsteuer-pflichtiger Vorgang ausgelöst wird.

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Für "Mehrzweck-Gutscheine" hat sich nicht viel geändert, hier wird weiterhin beim Verkauf die Mehrwertsteuer nicht berechnet.

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Zum Ausstellen eines Gutscheins muss der zuvor angelegte Gutscheinartikel in der Kasse fakturiert werden. Dadurch wird ein neuer Gutschein unter Registerkarte: ÜBERGEBEN / AUSWERTEN – ZWISCHENBELEGE angelegt.

Einlösen eines

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Mehrzweck-Gutscheins

Um einen zuvor ausgestellten Gutschein einzulösen, wählt man in der Kasse über die Schaltfläche: ANZEIGE die Option: OFFENE GUTSCHEINE aus (siehe Kapitel: Schaltflächen der Kasse - Schaltflächenleiste ). Dort kann nun der Gutschein ausgewählt und mit der Schaltfläche: ÜBERNEHMEN in die Kasse übertragen werden. 

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