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WICHTIG: Der Assistent und die Möglichkeit bis zu 200 Steuerschlüssel anzulegen ist ab Ausbaustufe M verfügbar. Bei früherer früheren Ausbaustufen wie büro+ professionell, commercial, universal und ERP-complete sind die Steuersätze manuell (d. h. ohne den Assistenten) anzulegen. Für diese Ausbaustufen sind bis zu 100 Steuerschlüssel anzulegen. Wir haben wir für Sie eine detaillierte Anleitung zur Verfügung gestellt, damit Sie diese Einstellungen auch in der früheren Produktlinien vornehmen können. Haben Sie eine ältere Produktlinie im Einsatz, wechseln Sie bitte in diesem Hilfe-Artikel in den Bereich: "B) OHNE ASSISTENT: Anlage der Steuerschlüssel für die EU-Umsatzsteuer ausführen". |
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Bei den Ausbaustufen büro+ professionell, commercial, universal und ERP-complete sind die Steuersätze manuell (d. h. ohne den Assistenten) anzulegen. Für diese Ausbaustufen stehen bis zu 100 Steuerschlüssel zur Verfügung. Es kann sinnvoll sein, für die anzulegenden Steuerschlüssel einen einheitlichen freien Bereich zu wählen, z. B. von 70 bis 100 oder 80 bis 100. |
B) OHNE ASSISTENT: Anlage der Steuerschlüssel für die EU-Umsatzsteuer ausführen
Die Anlage der Steuerschlüssel wird in Ausbaustufen büro+ professional, commercial, universal sowie ERP-complete manuell angelegt.
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- Im Bereich "Steuer" ist als "Satz (%)" ist der passende Wert einzutragen, z. B. 22,0 für den Standard-Satz (Italien)
- Wählen Sie als "Suffix "IT22"
- Bezeichnung für Druck: "22%"
- Gültig für das Land: "Italien" (per Drop-Down-Menü zu wählen)
Nachdem Sie diese Eingaben getroffenen haben, wechseln Sie das Register.
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Konto | SKR03 | SKR04 |
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Steuerkonto | 1728 | 3798 |
Erlöskonto | 8331 | 4331 |
Note | ||
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Es wird NICHT für jedes Land ein separates FiBu-Erlöskonto verwendet. Da der Bedarf sehr je Mandant sehr individuell zu bewerten ist - und die verfügbaren Konten im DATEV-Kontenrahmen endlich sind - wird dies so vorgenommen. Sollten Sie andere Anforderungen haben, können Sie auch von diesem Beispiel abweichen. Besprechen Sie dann Ihr indivudelles Vorgehen z. B. mit einem Steuerberater. |
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Info | ||
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Generell ist es sinnvoll, an dieser Stelle beide Zuweisungen (normal / ermäßigt vorzunehmen) - in bestimmten Fällen kann es auch sinnvoll sein, davon abzuweichen:
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Wiederholen Sie im Anschluss die Zuordnung für alle Länder, die Sie benötigen und für die Sie zuvor die Anlage der Steuerschlüssel für die EU-Umsatzsteuer durchgeführt haben.
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Wenn in den Parametern bei "Umsatzsteuer-Meldung für das Ausland" bereits das Kennzeichen: Teilnahme an MOSS-Verfahren gesetzt wurde, ist keine Handlung notwendig, sind Sie sind bereits für das Vorgängerverfahren registriert. Von der Handhabung her unterscheiden sich das MOSS- und OSS-Verfahren kaum. Der hauptsächliche Unterschied ist die kleinere Umsatzschwelle, welche nun für alle Länder der EU gilt. Im bisherigen MOSS-Verfahren galt die Lieferschwelle noch pro Land. Diese wurde im OSS-Verfahren vereinheitlicht: Die neue Lieferschwelle von 10.000 Euro gilt für alle Länder der EU.
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